Zitat Zitat von pam66 Beitrag anzeigen
ob sich der Verkäufer in mir täuscht oder nicht, das verfehlt den Punkt. der ist, dass das einmischen in eigentumsverhaeltnisse tabu sein muss. der Händler entscheidet, ob er an mich verkauft oder nicht und ich entscheide, was ich mit meiner Uhr mache. ganz einfach.
Einmischen in Eigentumsverhältnisse funktioniert natürlich auch nicht. Das wird wohl Dein Anwalt gemeint haben. Schuldrechtliche Vereinbarungen, dass man bestimmtes Eigentum überträgt, funktionieren grundsätzlich - AGB-Kontrolle außen vor -, führen im Falle ihrer Wirksamkeit aber nicht zur Unwirksamkeit der sachenrechtlichen Verfügung...