Zitat Zitat von Surforbiter Beitrag anzeigen
Anhand der Serien-Nummer weiß Patek sofort, an welchen Konzessionär die Uhr ursprünglich ging. Der hat dann ein Erklärungs-Problem.




In Österreich gibt es die Leerstands-Klausel so nicht, dafür andere Regelungen, die weiter in Deinen Immobilien-Besitz eingreifen als in Deutschland (versuch mal in Österreich auf Eigenbedarf zu klagen, z.B.; AirBnB muss von den Behörden und der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden, ab 2020 veröffentlicht AirBnB in Wien nur noch Wohnungen mit Registrierungs-Nummer).



Wir reden hier ja nicht über die Uhren, die Du in Hongkong oder Singpur zum doppelten LP bei den Grauen kaufst. Sondern über 5711, 5712, 5726, eventuell noch 5212 und 5167, also die Uhren, für die hier jahrelange Wartelisten geführt werden. Und dass Du die als Non-Resident in Asien oder den USA zum LP bekommst - vergiss es. Selbst über einen Strohmann sind die Aussichten schlechter als wenn Du hier in eine Boutique gehst.
anhand der Seriennummer: ja, aber wie gesagt, dafür muss hr stern die Uhr kaufen.
Wohnungen in Österreich: mit deinen punkten hast du recht, nur die betreffen nicht den Wiederverkauf.
ich rede von Uhren, für die Wartelisten geführt werden. und ich hatte noch nie Probleme, in Asien zu kaufen. natürlich zum Listenpreis. es hängt dort sehr davon ab,
von wem man empfohlen wird. im Endeffekt sind die Wartelisten dann reine vertröstungsstrategien. so wie hierzulande auch.