Original von RufusMücke
Original von lactor69
Original von RufusMücke
Auch das stimmt. Es wird nämlich leider die Aussage des Beschuldigten oder Zeugen nicht wortwörtlich protokolliert...
Das wäre in vielen Fällen aber auch sehr lustig
Weniger lustig ist es aber wenn dem Zeugen oder dem Beschuldigten aus Belastungseifer die Worte im Mund verdreht werden und dieser dann unbedarft unterschreibt.

Aber sowas kann nur beurteilen, wer schon mal bei einer Vernehmung dabei war oder selbst vernommen wurde.
Das ist ja das andere Extrem!

Du gehst davon aus, dass alle Leute in der Lage sind, sich verständlich auszudrücken und vollständige und sinnvolle Sätze zu formulieren (wie sicher 99.9% der hier Anwesenden).

Wenn Du Anzeigen oder Aussagen von Mandanten protokolliertst, machst Du das dann wortwörtlich? Sicher nicht; Du wirst die Aussage in eine verständliche, inhaltlich und sachlich richtige Form bringen.

Genau dies passiert (normalerweise) auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft und ist m.E. auch völlig in Ordnung. Ich wüßte auch nicht, woraus sich eine Pflicht der wortwörtlichen Protokollierung ergeben sollte...