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  1. #101
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    Meiner Meinung nach ist das doch eindeutig eine Gefahrenabwehr und somit Notwehr!

    Allein schon wegen der Frechheit des Hundehalters würde ich sofort Gegenanzeige erstatten.

    Viel Erfolg und laß Dich nicht unterkriegen!
    Viele Grüße
    Jürgen

  2. #102
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    Original von lactor69
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    Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...
    ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.
    Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.
    Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten .
    jepp heute würde ich auch gehen aber damals hatte man noch keine Ahnung. Ist doch gut ausgegangen, Aussage über den Anwalt und Dienstaufsichtsbeschwerde.

  3. #103
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    Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...
    ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.
    Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.
    Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten .
    Dann hätte der druntergeschrieben: Unterschrift verweigert, im Ergebnis gezeichnet. Im Prozeß kommt der Polizist als Zeuge und bestätigt das Protokoll. Deswegen s.o.!

  4. #104
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    wenn Du -- wie ich geschrieben habe -- ins Protokoll gibst: "ich mache keinerlei Angaben" kann der unterschreiben soviel der will und bezeugen ebenso.

    einen Kumpel von mir wollten sie vor Jahren mal vernehmen.... den haben sie 6-7 mal vorgeladen...
    der hat denen was gepfiffen

    schliesslich wurde er von einem Richter befragt.Er hat behauptete, daß dies sehr nett war; auf jeden Fall schon mal auf höherem Niveau

  5. #105
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    Original von padis
    wenn Du -- wie ich geschrieben habe -- ins Protokoll gibst: "ich mache keinerlei Angaben" kann der unterschreiben soviel der will und bezeugen ebenso.

    einen Kumpel von mir wollten sie vor Jahren in Regensburg mal vernehmen.... den haben sie 6-7 mal vorgeladen...
    der hat denen was gepfiffen

    schliesslich wurde er von einem Richter befragt.Er hat behauptete, daß dies sehr nett war; auf jeden Fall schon mal auf höherem Niveau
    ging doch um cardealers beispiel und er machte doch angaben, die dann anders protokoliiert wurden...

  6. #106
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    ach so; dann habe ich wegen Themaverfehlung einen glatten 6er verdient. Aber wenn schon, dann wenigstens einen offenen

  7. #107
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    Original von RufusMücke
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    Und ja, ich war schon bei sehr vielen Vernehmungen zugegen...
    ich nicht das war damals mein erstes mal auf der Polizei und als Zeuge. Allerdings auch das letzte mal sowas möchte man nicht nochmal erleben.
    Ich kannte mich zwar nicht aus aber ich wußte das unterschreib ich nicht und wenn die mich nicht weglassen soll mich mein Anwalt (damals Kunde von mir mit seinem VW Käfer) abholen.
    Na sag ich ja, das Verhalten der Polizei in Deinem Fall war absolut nicht in Ordnung; ich wäre aufgestanden und gegangen (ohne das Protokoll zu unterschreiben) und der Beamte hätte mal versuchen sollen, mich aufzuhalten .
    Dann hätte der druntergeschrieben: Unterschrift verweigert, im Ergebnis gezeichnet. Im Prozeß kommt der Polizist als Zeuge und bestätigt das Protokoll. Deswegen s.o.!
    ja genau jetzt erinnere ich mich ich glaube deswegen haben wir auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht damit das nicht passiert und festgehalten wurde das der Polizist hat versucht Druck auf mich zu machen.

    Mein Anwalt hat mir das damals so erklärt Beispiel:
    Ich fahre mit 50km/h durch die Stadt.

    Ausage bei der Polizei:

    Zeuge: ich bin 50km/h gefahren.
    Polizist: haben Sie auf den Tacho gesehen
    Zeuge: weiss nicht mehr aber das habe ich im Gefühl
    im Protokoll steht glaubt 50Km/h gefahren zu sein weiss es aber nicht

    Ausage beim Anwalt:

    Zeuge: ich bin 50 km/h gefahren
    Anwalt: sie haben doch auf den Tacho gesehen
    Zeuge: ja

    in der Aussage steht ist 50km/h gefahren und hat auf den Tacho gesehen

  8. #108
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    Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !


    "Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky

    Gruss, Joachim

  9. #109
    Original von Donluigi
    Gewinnst du ganz klar. Großer Hund, nicht angleeint,er hat keinen Zeugen, dein Hund ist verletzt, eigene Gesundheit in Gefahr, klarer Fall von Notwehr. Der andere kann froh sein, wenn sein Hund das überlebt.
    ...sehe ich genauso! DU hast einen zeugen, er nicht! Sofort Gegenanzeige und ruhig blut!
    gruß jörg



    IMMER AUF DIE GROSSEN!

  10. #110
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    Original von cardealer
    Beispiel:
    Ich fahre mit 50km/h durch die Stadt.

    Ausage bei der Polizei:

    Zeuge: ich bin 50km/h gefahren.
    Polizist: haben Sie auf den Tacho gesehen
    Zeuge: weiss nicht mehr aber das habe ich im Gefühl
    im Protokoll steht glaubt 50Km/h gefahren zu sein weiss es aber nicht

    Ausage beim Anwalt:

    Zeuge: ich bin 50 km/h gefahren
    Anwalt: sie haben doch auf den Tacho gesehen
    Zeuge: ja

    in der Aussage steht ist 50km/h gefahren und hat auf den Tacho gesehen
    Schönes Beispiel.

    Fragt sich nur, welches Resultat näher an der Wahrheit ist .
    Torsten.

  11. #111
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !

    dann erhol dich mal...und erzähl mehr von dem Päckchen...
    Martin

    Everything!

  12. #112
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    Strafantrag wegen KV ist gestellt, Rechtsanwalt kümmert sich. Und jetzt muss ich mich erst mal von dem Stress erholen. Zum Glück kommt die Tage noch ein schönes Päckchen Vielen Dank für Eure Hilfe und die Ermutigung, mich zu wehren - DANKE !

    dann erhol dich mal...und erzähl mehr von dem Päckchen...
    Kommt aus dem schönen Wien, deshalb weiß ich nicht genau, wann es kommt - bekam noch nie was von den Ösis. Auf jeden Fall wurde es Dienstag abgeschickt. Freu mich...


    "Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky

    Gruss, Joachim

  13. #113
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    Vieleicht ein Sixpack Peppers Best? Pfefferspray Nachschub!

  14. #114
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    der Thread nimmt ein positive Wendung wenn das Päckchen da ist bitte Bilder

  15. #115
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    Original von cardealer
    der Thread nimmt ein positive Wendung wenn das Päckchen da ist bitte Bilder
    versprochen - aber dann wieder oben - bei den on topics.


    "Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky

    Gruss, Joachim

  16. #116
    Sea-Dweller
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    Hund Sache i.S. d. §§ 90ff BGB.
    Deine Handlung zur Gefahrenabwehr -> § 228 Satz 1 BGB

    => Deine Handlung war NICHT widerrechtlich

    => Polizei=Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, juristisch überwiegend kaum oder schlecht ausgebildet, Vorladung muss nicht gefolgt werden

    => Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines Anwalts

    => In Deutschland äusserst man sich vor Kenntnis der Akte (Akteneinsicht durch RA) ganz grundsätzlich überhaupt nicht als Beschuldigter in einem Verfahren!

    Alles klar? ;-)

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  17. #117
    Sea-Dweller
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    Ach und bevor ich es vergessen hätte... es gibt noch einen weiteren Grund, sich mit Polizisten (Hilfsbeamte der StA) nicht zu unterhalten...

    Sie tragen überwiegend keine ROLEX ;-)

    Gruss

    Prüfer
    Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)

  18. #118
    ehemaliges mitglied
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    Original von Prüfer
    Hund Sache i.S. d. §§ 90ff BGB.
    Deine Handlung zur Gefahrenabwehr -> § 228 Satz 1 BGB
    => Deine Handlung war NICHT widerrechtlich
    => Polizei=Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, juristisch überwiegend kaum oder schlecht ausgebildet, Vorladung muss nicht gefolgt werden
    = Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines Anwalts
    => In Deutschland äusserst man sich vor Kenntnis der Akte (Akteneinsicht durch RA) ganz grundsätzlich überhaupt nicht als Beschuldigter in einem Verfahren!
    Alles klar? ;-)
    Gruss
    Prüfer
    Vielmehr Unsinn auf einen Haufen habe ich selten gelesen..

  19. #119
    Yacht-Master
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    Original von rolexob Vielmehr Unsinn auf einen Haufen habe ich selten gelesen..
    Ich wollte es nicht sagen.

    Und das Schlimmste daran: Es ist gefährlicher Unsinn!
    Torsten.

  20. #120
    Also, wenn wir hier schon polemisieren und polarisieren, dass die Schwarte kracht, möchte ich aber doch folgendes anmerken:

    Es gibt wahrscheinlich kaum weniger schräge Anwälte als Polizisten, liebe Leute.
    Und Erstere kriegen für ihren Job, der mitunter alles andere als ehrenhaft ist, auch noch einen ganzen Haufen Kohle.

    Ich will hier keine große Diskussion anschieben, aber ich kenne da genug Fälle, bei denen es nicht sonderlich um Recht und Gerechtigkeit ging. Ich denke aber, die große Mehrheit beider "Fakultäten" macht einen guten Job.
    Ich hab immer noch meine Zweifel, dass die Polizei telefonische Vorladungen ausspricht...
    .
    Gruß
    der
    Georg

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