Wenn Du das geschrieben hast:1 A Leistung!!!
Wobei natürlich unterschieden werden muss zwischen "Zeugenaussage" (In deinem Fallbeispiel) und "Vernehmung als Beschuldigter" (Im Falle des würzens eines Hundes mit Pfeffer).
Ergebnis 121 bis 140 von 143
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22.03.2007, 19:47 #121Yacht-Master
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Eine kleine, etwas überspitzte Geschichte aus der Praxis:Original von lactor69 Und das Schlimmste daran: Es ist gefährlicher Unsinn!
Robert Rolex macht Urlaub in dem kleinen Badeort B an der mecklenburgischen Ostseeküste.
Eines Samstagsabends sitzt er gemeinsam mit seinen Urlaubsbekanntschaften Anton, Berti und Conny aus Bayern in der Strandbar beim Caipirinha, als plötzlich die drei ortsbekannten, deutschnationalen Kameradschaftsbrüder Adolf H., Herrmann G. und Heinrich H., bewaffnet mit je einem Sixpack Maternus-Pils und szenetypischem Sportgerät, des Wegs kommen.
Als sie Robert Rolex' ansichtig werden, halten sie ihn wegen seines pinkfarbenen LaMartina-Polos irrtümlich für eine „undeutsche S-c-h-w-u-c-h-t-e-l“ und beschließen spontan, ihm mittels der mitgeführten Sportgeräte ihre Meinung über derart Leute kundzutun.
Als Robert Rolex schließlich mit stark blutenden Kopfverletzungen am Boden liegt, meinen Adolf, Herrmann und Heinrich, das nun genug belehrt sei und ziehen von dannen.
Anton, Berti und Conny, die das Geschehen entsetzt mitangesehen haben, informieren Polizei und Rettungsdienst, die auch gleichzeitig eintreffen.
Das einzige, was Robert Rolex den eintreffenden Wachtmeistern Baumann und Clausen noch zuflüstern kann, ist „Glasköpfe“ und „Baseballschläger“. Dann fällt er ins Koma.
Die fixen Beamten Baumann und Clausen suchen daraufhin den ansonsten menschenleeren Strand ab und greifen tatsächlich Adolf, Herrmann und Heinrich unweit des Tatortes auf. Leider haben die drei mittlerweile ihre Baseballschläger in der Ostsee entsorgt und bestreiten lauthals, etwas mit der Sache zu tun zu haben.
Trotzdem werden sie um 23.55 Uhr vorläufig festgenommen und zunächst zum Tatort zurückgebracht.
Dort sollen sie von Anton, Berti und Conny identifiziert werden. Des weiteren sollen die drei Angaben zum Tatablauf machen, da Robert Rolex dazu ja nicht mehr in der Lage ist.
Anton, Berti und Conny sind aber schlaue Kerlchen. Sie lesen fleißig im rlx-Forum mit und wissen daher, dass es dumm ist, als Zeuge irgendwelche Angaben zur Sache gegenüber Polizeibeamten zu machen. Ein Staatsanwalt, wenn nicht ein Richter, sollte es schon sein, der ihre Aussagen aufnimmt.
Also geben sie lediglich ihre Personalien heraus, wünschen den verdutzten Beamten ansonsten noch eine schöne Nacht und begeben sich in ihr Hotel.
Baumann und Clausen verbringen daraufhin zunächst ihre drei Gefangenen in das 20 Kilometer entfernte Polizeirevier in G. Von dort klingeln sie um 01.30 Uhr den Bereitschaftsstaatsanwalt aus dem Bett, um ihn über den Vorfall und die Festnahme zu unterrichten.
Staatsanwalt Eifrig versieht seinen Dienst in der Landeshauptstadt S. Seine Behörde ist 50 Kilometer vom Tatort in B entfernt. Er selbst wohnt im nochmals 30 Kilometer entfernten R, so dass er keine Lust verspürt, um 01.30 Uhr ins Auto zu steigen, um nächtens drei Zeugenaussagen im 80 Kilometer entfernten B aufzunehmen.
Da Adolf, Herrmann und Heinrich aber schlimme Finger, als Gewalttäter bekannt und einschlägig vorbestraft sind, hält auch er die Beantragung eines Haftsbefehls für unabdingbar. Er verfügt also, Anton, Berti und Conny um 10.00 Uhr in seiner Behörde in S zur Vernehmung vorzuführen.
Als Polizeibeamte am Morgen um 09.00 Uhr im Hotel von Anton, Berti und Conny eintreffen, sind diese schon abgereist. Der Urlaub ist zu Ende, es ist ein weiter Weg nach Bayern und sie sind früh losgefahren.
Robert Rolex liegt derweil weiter im Koma. Die Baseballschläger konnten in der Ostsee nicht gefunden werden. Es gibt weder materielle Beweise, noch Zeugenaussagen. Wohl oder übel muss Staatsanwalt Eifrig mangels Beweisen die Entlassung von Adolf, Herrmann und Heinrich aus dem Polizeigewahrsam verfügen, was die drei noch am Sonntagabend gebührend feiern.
Bis schließlich die Zeugenaussagen von Anton, Bertin und Conny vorliegen, gehen Wochen und Monate ins Land. Die Akte „Robert Rolex“ landet auf dem Stapel mit den übrigen 200 Ermittlungsverfahren, die Staatsanwalt Eifrig durchschnittlich im Bestand hat.
Adolf, Herrmann und Heinrich sind derweil auf freiem Fuß, pfeifen sich ein Lied auf den dämlichen Staat und verbreiten weiter Schrecken unter Bewohnern und Gästen des kleinen Badeortes B.
Bis es endlich zur Gerichtsverhandlung und einer Verurteilung kommt, sind 20 Monate vertrichen. Wegen der langen Verfahrensdauer erhalten alle drei ein ungewöhnliches mildes Urteil.
Nun ist es der mittlerweile genesene Robert Rolex, der den Staat und seine Gerichtsbarkeit irgendwie „dämlich“ findet.
Zugegeben:
Das war jetzt sehr polemisch.
Aber eines lehrt es uns: Ratschläge wie die von Prüfer nutzen i.d.R. nur einem: Dem Täter.
Das sollten alle hier bedenken. Auch, wie schnell man sich selbst einmal in der Situation von Robert Rolex wiederfinden kann.
PS: Ach ja, Prüfer: Du brauchst ein neues GVG! Es heißt mittlerweile "Ermittlungsperson" und nicht "Hilfsbeamter" :twisted:Torsten.
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22.03.2007, 19:58 #122Gesperrter User
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22.03.2007, 20:01 #123ehemaliges mitgliedGastHier gehts aber nicht um Polemik, die kann ich auch am Stammtisch haben. Und das auch sehr gern und viel! Wenn wir uns auf dieses Niveau begeben, gerne..kein Problem.Original von Georg_Akkerman
Also, wenn wir hier schon polemisieren und polarisieren, dass die Schwarte kracht, möchte ich aber doch folgendes anmerken:
Es gibt wahrscheinlich kaum weniger schräge Anwälte als Polizisten, liebe Leute.
Und Erstere kriegen für ihren Job, der mitunter alles andere als ehrenaft ist, auch noch einen ganzen Haufen Kohle.
Ich will hier keine große Diskussion anschieben, aber ich kenne da genug Fälle, bei denen es nicht sonderlich um Recht und Gerechtigkeit ging. Ich denke aber, die große Mehrheit beider "Fakultäten" macht einen guten Job.
Ich hab immer noch meine Zweifel, dass die Polizei telefonische Vorladungen ausspricht...
.Gruß
der
Georg
Ansonsten halte ich gewisse Beiträge für absolut faktisch ausgrenzbar, da sie vom Inhalt falsch und indisskutabel sind.
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22.03.2007, 20:02 #124Milgauss
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Sehr schön geschrieben, lactor69, und von einiger Sachkenntnis getragen. Passt natürlich nicht so schmuck in's Popularbild von ober-dämlichen Polizisten, faulen Zoll-Trantüten und hasserfüllten, minderbemittelten Finanzbeamten.
Ich wünsche es es wirklich Niemandem, aber so manchen "klugen" Ratgeber hier würde ich gerne mal hören, wenn er oder seine Angehörigen in der Opferrolle- und obendrein den Winkelzügen nassforscher Anwälte ausgesetzt sind....
Aber dann ist das natürlich etwas anderes....
Gruß
der
Georg
Rolexob: Ja klar, Du hast recht. Ich gebe auch gerne zu, dass ich mir gegen Ende nicht mehr jeden Beitrag auf Punkt und Komma durchgelesen habe. Vielleicht war mein Einwand auch vorschnell, aber irgendwie habe ich das alles schon x-mal hier gelesen. Deshalb bitte ich um Nachsicht...
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22.03.2007, 22:34 #125Sea-Dweller
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
der Autor des Eingangs-Thread, Joachim wurde seiner Schildung nach von der Polizei vorgeladen - in einem sog. Offizialdelikt und zwar als BESCHULDIGTER und nicht als Zeuge!
Der Einwand, meine Aussagen würden nur dem Täter und nicht dem Opfer helfen sind somit dummer Unsinn. Bis zu einer Verurteilung gilt in unserem Rechtssystem die Unschuldsvermutung - was gut so ist.
Jeder Jurist, der seinem (Beschuldigten) Mandanten eine Einlassung vor Kenntnis der Akte empfiehlt handelt fahrlässig und macht sich ggf. regresspflichtig!
Polemisieren tue nicht ich, sondern diejenigen die sich ohne Sachkenntnis eben zur Sache auch hier im Thread einlassen. 2/3 der Verfahren knacken gute Anwälte nicht weil sie fachlich ach wie gut sind, sondern weil die Hilfsbeamten der StA so schlecht ausgebildet sind.
Nochmals Joachim ist bei dem geschilderten SV eben nicht als Zeuge geladen, auch wenn er es glaubt ;-). Wer dies aus dem Kontext seiner Eingangsschilderung nicht erkennt sollte sich zurückhalten.
Unser Freund Joachim hat goldene Grundregeln der Verteidigung im Strafrecht verletzt... was schade ist da es vermeidbar gewesen wäre...
Joachim: Gib Deiner Verteidigung mal den Tip über Notstand statt über Notwehr nachzudenken, die TBM einer Notwehr sind komplexer als die des Notstands. Warum? Deinen Schilderungen nach blutete Dein Hund = Sache nach §§90ff BGB bereits - insofern dürfte es argumentativ einfacher sein darzulegen, dass es um eine weitere Schadensabwehr von der Sache Hund ging - oder blutetest Du ebenfalls...
Gruss
PrüferNur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)
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23.03.2007, 06:06 #126Milgauss
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Da steigt mir ja so langsam das Nackenfell, lieber Prüfer, weil Du, obwohl Du ja eine rechte Granate zu sein scheinst, unsere staatliche Rechtsordnung völlig auf den Kopf stellst.Original von Prüfer
2/3 der Verfahren knacken gute Anwälte nicht weil sie fachlich ach wie gut sind, sondern weil die Hilfsbeamten der StA so schlecht ausgebildet sind.
Zunächst einmal sind Polizeibeamte keine staatlich alimentierten "Rechtsanwälte light", die für irgendwelche Streithanseln billig Recht sprechen oder Partei ergreifen sollen.
Ihre Aufgabe innerhalb einer Dienstschicht ist (u.a.) möglicherweise die Aufnahme eines schweren Verkehrsunfalles, die Schlichtung einer Streitigkeit und vielleicht auch die Auskunft nach dem rechten Weg.
Hierbei sollen sie wder Recht sprechen noch selbiges vereiteln.
Nach meinem Empfinden sind die Polizisten für diesen Job exzellent ausgebildet, und mir ist auch im europäischen Ausland nicht aufgefallen, dass es dort Polizisten gibt, die die gesamte Rechtsordnung ihres Staates auf dem Schirm haben, und jeden Sachverhalt "ex Ermulo" auflösen.
Ich kenne einige Polizisten allen Alters und verschiedener Aufgabenbereiche. Mir ist guten Gewissens niemand bekannt, der eine Genugtuung dabei empfindet, jemandem wider besseres Wissen einen Schaden zu zu fügen.
Hattest Du denn vielleicht mal ein traumatisches Erlebnis mit den Damen und Herren? Dann würde ich Dich besser verstehen!
Gruß
der
Georg
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23.03.2007, 06:10 #127Yacht-Master
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Diese Aussage klingt, auch im Kontext mit einigen zuvor gemachten Aussagen anderer Mitglieder, sehr generell und nicht nur auf Beschuldigte bezogen.Original von Prüfer
=> Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines AnwaltsPrüfer
Wenn es denn anders gemeint war, brauchst Du Dich natürlich nicht angegriffen fühlen.Torsten.
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23.03.2007, 06:14 #128Yacht-Master
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[quote]Original von Georg_Akkerman Ich wünsche es es wirklich Niemandem, aber so manchen "klugen" Ratgeber hier würde ich gerne mal hören, wenn er oder seine Angehörigen in der Opferrolle- und obendrein den Winkelzügen nassforscher Anwälte ausgesetzt sind....Aber dann ist das natürlich etwas anderes....
Tja Georg, da spricht Du ein wahres Wort.
Wenn man selbst betroffen ist, gibt es keine Strafe, die drakonisch genug wäre, keinen Polizeibeamten, der nicht auch mal seine Befugnisse etwas stärker ausreizen könnte ...Torsten.
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23.03.2007, 07:50 #129ja, es geht um notstand, das wort benutzte mein anwalt. und ich war beschuldigter bei der vorladung wg. tierquälerei.Original von Prüfer
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
der Autor des Eingangs-Thread, Joachim wurde seiner Schildung nach von der Polizei vorgeladen - in einem sog. Offizialdelikt und zwar als BESCHULDIGTER und nicht als Zeuge!
Der Einwand, meine Aussagen würden nur dem Täter und nicht dem Opfer helfen sind somit dummer Unsinn. Bis zu einer Verurteilung gilt in unserem Rechtssystem die Unschuldsvermutung - was gut so ist.
Jeder Jurist, der seinem (Beschuldigten) Mandanten eine Einlassung vor Kenntnis der Akte empfiehlt handelt fahrlässig und macht sich ggf. regresspflichtig!
Polemisieren tue nicht ich, sondern diejenigen die sich ohne Sachkenntnis eben zur Sache auch hier im Thread einlassen. 2/3 der Verfahren knacken gute Anwälte nicht weil sie fachlich ach wie gut sind, sondern weil die Hilfsbeamten der StA so schlecht ausgebildet sind.
Nochmals Joachim ist bei dem geschilderten SV eben nicht als Zeuge geladen, auch wenn er es glaubt ;-). Wer dies aus dem Kontext seiner Eingangsschilderung nicht erkennt sollte sich zurückhalten.
Unser Freund Joachim hat goldene Grundregeln der Verteidigung im Strafrecht verletzt... was schade ist da es vermeidbar gewesen wäre...
Joachim: Gib Deiner Verteidigung mal den Tip über Notstand statt über Notwehr nachzudenken, die TBM einer Notwehr sind komplexer als die des Notstands. Warum? Deinen Schilderungen nach blutete Dein Hund = Sache nach §§90ff BGB bereits - insofern dürfte es argumentativ einfacher sein darzulegen, dass es um eine weitere Schadensabwehr von der Sache Hund ging - oder blutetest Du ebenfalls...
Gruss
Prüfer
"Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky
Gruss, Joachim
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23.03.2007, 08:16 #130ehemaliges mitgliedGastTja, nur leider macht man in der Praxis halt andere Erfahrungen als manche Gutmenschen sich das hier vorstellen können.Original von Georg_Akkerman
Sehr schön geschrieben, lactor69, und von einiger Sachkenntnis getragen. Passt natürlich nicht so schmuck in's Popularbild von ober-dämlichen Polizisten, faulen Zoll-Trantüten und hasserfüllten, minderbemittelten Finanzbeamten.
Ich wünsche es es wirklich Niemandem, aber so manchen "klugen" Ratgeber hier würde ich gerne mal hören, wenn er oder seine Angehörigen in der Opferrolle- und obendrein den Winkelzügen nassforscher Anwälte ausgesetzt sind....
Aber dann ist das natürlich etwas anderes....
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23.03.2007, 08:38 #131ehemaliges mitgliedGastDanke Stephan, eine ähnliche Äußerung lag mir auch auf der Zunge.....Original von RufusMücke
Tja, nur leider macht man in der Praxis halt andere Erfahrungen als manche Gutmenschen sich das hier vorstellen können.Original von Georg_Akkerman
Sehr schön geschrieben, lactor69, und von einiger Sachkenntnis getragen. Passt natürlich nicht so schmuck in's Popularbild von ober-dämlichen Polizisten, faulen Zoll-Trantüten und hasserfüllten, minderbemittelten Finanzbeamten.
Ich wünsche es es wirklich Niemandem, aber so manchen "klugen" Ratgeber hier würde ich gerne mal hören, wenn er oder seine Angehörigen in der Opferrolle- und obendrein den Winkelzügen nassforscher Anwälte ausgesetzt sind....
Aber dann ist das natürlich etwas anderes....
Aber nachdem ich den ganzen Nonsens hier gelesen habe, will ich mich als ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätiger Anwalt jedweder weiterer Äußerung enthalten. Eine Abmahnung durch die Mods könnte sonst die Folge sein......
Ich kann nur dem einen oder anderen wünschen, niemals dem Druck eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens mit all seinen möglichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein......dann könnte nämlich ein Umdenkungsprozeß einsetzen.....
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23.03.2007, 09:11 #132Gesperrter User
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Tom, als Beschuldigter auf alle Fälle NUR mit 1A Anwalt und OHNE was zu sagen,der Anwalt äussert sich für den Beschuldigten nach Akteneinsicht, kann sonst böse enden, da hast Du völlig Recht!!!
Als Zeuge in einem Verfahren an dem quasi beteiligt ist (Z.B. als Gesellschafter gegen den GF aussagen) auch nur auf dem Weg, sonst wird aus der Zeugenrolle schnell etwas anderes....
Das Beispiel oben war ja ein anderes,da gingt es um neutrale Zeugen.Wenn ich heute z.B. als völlig Unbeteiligter sehe wie einer jemand ins Auto fährt kann ich das ohne RA zu Protokoll geben,ich denke das war gemeint.
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28.03.2007, 10:31 #133
so hab mich jetzt mal durch diese vier seiten durchgequält...
gibts neuigkeiten
tz tz tz ....
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28.03.2007, 10:50 #134AndreasGastOriginal von watchman
so hab mich jetzt mal durch diese vier seiten durchgequält...
gibts neuigkeiten
tz tz tz ....
Ja, die Nachbarn streiten, weil man eh nie seine Ruhe haben kann, die man sich wünscht.......... der große böse Hund hat jetzt auch Pfefferspray, um den kleinen Bettvorleger auch zu pfeffern.....äh...........ein guter, befreundeter Anwalt, berät, obwohl er kein Fachanwalt für Strafrecht ist, was aber nichts macht, da die Polizei vergessen hat zu ermitteln und die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldspende in der Höhe von 1,oo € an das örtliche Tierheim einstellt.......
Der Nachbar freut sich, weil er erhobenen Hauptes es dem örtlich niedergelassen Arzt gezeigt hat, das er der bessere Mensch ist.....und anderen erst die wohlverdiente Ruhe gönnt, wenn er recht behalten hat......
Wenn kein Strafverfahren sich anbahnen würde, wäre es auch für den Arzt richtig, den Nachbarn am langen Arm verhungern zu lassen, um seine Ruhe zu haben, soll in doch sein Hund dank des neuen Pfefferspray, mal so richtig.......
Gruß Andreas
Ach so, was ich nicht verstehe, ist die Situation des Opfers, also die gebissene Ehefrau nebst verletzter Hund und Ehemann, da man auch als Mediziner weiß, das wenn Personen u.a. zu Schaden gekommen sind, das die Staatsanwaltschaft ermittelt wenn z.B.: Anzeige erstattet wird.......da darf man nicht auf seine Ruhe pochen, da agiert man sofort.....hier mit rechtlichen Mitteln, siehe Fachanwalt ticktacktom......... im Dschungel halt anders..........aber wie gesagt, ich verstehe es nicht, aus der so dargestellten Geschichte....
Gruß Andreas
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28.03.2007, 13:12 #135
stand der dinge: staatsanwalt hat anzeige wegen tierquälerei gegen mich nicht verfolgt - notstand. gegner mehrfach vorbestraft wegen betrug, urkundenfälschung, fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr und und und. es laufen 2 anklagen wegen körperverletzung gegen ihn (meine frau und ich) sowie zivilrechtlich schadensersatzklage und schmerzensgeld.
"Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky
Gruss, Joachim
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28.03.2007, 13:13 #136
hast Du auch das Ordnungsamt informiert ?
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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28.03.2007, 13:19 #137
hat alles anwalt gemacht, auch das, ja. ansonsten ist das für mich abgehakt, anwalt freut sich, da wahrscheinlich gutes geld drin. ich schüttel einfach nur den kopf über den schwachmaten und geniesse gerade den frühling auf meiner terasse.
"Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky
Gruss, Joachim
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28.03.2007, 13:22 #138sehr gut...Original von Essentials
stand der dinge: staatsanwalt hat anzeige wegen tierquälerei gegen mich nicht verfolgt - notstand. gegner mehrfach vorbestraft wegen betrug, urkundenfälschung, fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr und und und. es laufen 2 anklagen wegen körperverletzung gegen ihn (meine frau und ich) sowie zivilrechtlich schadensersatzklage und schmerzensgeld.
...mit ein bißchen Glück ist für den Kollgen ein all-inclusive-Abenteuerurlaub drin...
Martin
Everything!
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28.03.2007, 14:04 #139ehemaliges mitgliedGastso schnell eingestellt???Original von Essentials
stand der dinge: staatsanwalt hat anzeige wegen tierquälerei gegen mich nicht verfolgt - notstand. gegner mehrfach vorbestraft wegen betrug, urkundenfälschung, fahrlässiger körperverletzung im straßenverkehr und und und. es laufen 2 anklagen wegen körperverletzung gegen ihn (meine frau und ich) sowie zivilrechtlich schadensersatzklage und schmerzensgeld.
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28.03.2007, 14:50 #140Explorer
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- 07.06.2006
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BESTENS!!!
Viele Grüße
Jürgen
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Von urmelausdemeis im Forum Off TopicAntworten: 139Letzter Beitrag: 12.01.2006, 14:44


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