Zitat Zitat von harleygraf Beitrag anzeigen
In der Schweiz doll es ja auch wirklich Beschlagnahmung ( und ich meine jetzt auch genau das! ) von Fahrzeugen geben.
Bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung zum Beispiel....
Seit dem 1. Januar 2013 gilt das Auto neu als Tatwaffe.

Quelle