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  1. #1981
    Freccione Avatar von Darth Vader
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    Gratulation Jürgen,ich habe an meiner den KessTech dran und bin sehr zufrieden,
    habe zusätzlich Stage I und Screaming Eagle Luftfilter!



    Gruß

    Kurt
    Geändert von Darth Vader (12.11.2017 um 12:32 Uhr)

  2. #1982
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
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    Zitat Zitat von Knipser Beitrag anzeigen
    Das ist ganz einfach. Wenn der Polizist dich so einschätzt und vermutet, dass du den Einsatz wieder entfernst, dann kann er das. Und zwar aus dem Grund, um DICH vor dieser "Ordnungswidrigkeit" zu schützen. In der Regel macht das kaum jemand, bei Großkontrollen kommt das schonmal vor.
    Fahr einfach mal an bestimmten Tagen rund um den Nürburgring oder durchs Johannistal in der Pfalz, dann wirst reden wir nochmal. Gut, sind ein paar Meter ausm Osten aber zum Fahren lohnt es.

    Das stimmt nicht, Harry. Ich bin da bei Stefan, jedenfalls grundsätzlich.

    Außerdem muss man differenzieren, wie fast immer bei Rechtsfragen.

    Wenn Du nicht gerade in unmittelbarer Nähe zu Deinem Wohnort angehalten wirst, DARF der Beamte bei Mängeln, welche die Sicherheit im öffentlichen Strassenverkehr nicht gefährden (z.B. zu lauter Auspuff) die Weiterfahrt nicht untersagen, weil diese Massnahme unverhältnismässig wäre.

    Anders kann es sein, wenn Du nur ein paar km entfernt wohnst. Dann nämlich ist es Dir zumutbar - und damit wieder verhältnismässig - das Moped ggfls. mit einem Anhänger zu holen.

    Generell kommt es auch mir so vor, dass die Behörden früher strenger reagiert haben, als heute....
    Viele Grüsse, Jürgen

  3. #1983
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Weiß jemand was das ggf. kostet? Geld und Punkte?

    Stilllegung müsste ja möglich sein, da keine BE mehr. Einziehen ... auf Grund einer Vermutung kann man hier zumindest nichts machen. Auch wenn man es "weiß", es könnte ja auch sein dass man es nicht macht.

  4. #1984
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
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    Danke Kurt und Lou

    Lou - habe mir das Filmchen gleich mal angesehen. Unabhängig davon, scheinen mir die V&H die richtige Wahl zu sein....
    Viele Grüsse, Jürgen

  5. #1985
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Gibts überhaupt eine Chance, einen Vance & Hines Big Radius 2-into-2 schwarz als Sondereintragung regulär eingetragen zu bekommen?

  6. #1986
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Nein Elmar, meines Wissens nicht. Es gibt einige V & H mit dem Thor System, dann bekommt man sie zugelassen. Wird aber den Sound wahrscheinlich nicht positiv beeinflussen

    Ich empfehle Mut zur Lücke. Fahre meinen J & H seit 2013 daueroffen, auch an jedem Polizisten vorbei. Die haben noch nie gezuckt...
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  7. #1987
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
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    Zitat Zitat von Rolstaff Beitrag anzeigen
    Das stimmt nicht, Harry. Ich bin da bei Stefan, jedenfalls grundsätzlich.

    Außerdem muss man differenzieren, wie fast immer bei Rechtsfragen.

    Wenn Du nicht gerade in unmittelbarer Nähe zu Deinem Wohnort angehalten wirst, DARF der Beamte bei Mängeln, welche die Sicherheit im öffentlichen Strassenverkehr nicht gefährden (z.B. zu lauter Auspuff) die Weiterfahrt nicht untersagen, weil diese Massnahme unverhältnismässig wäre.

    Anders kann es sein, wenn Du nur ein paar km entfernt wohnst. Dann nämlich ist es Dir zumutbar - und damit wieder verhältnismässig - das Moped ggfls. mit einem Anhänger zu holen.

    Generell kommt es auch mir so vor, dass die Behörden früher strenger reagiert haben, als heute....
    Jürgen!
    Bei profunderem Interesse an der Thematik darf ich die Lektüre einer der letzten Ausgaben der
    "Custombike" empfehlen.Jeden Monat wird dort ein rechtliches Thema ausführlicher besprochen und die hier diskutierte Problematik wurde gerade unlängst von einer Mitarbeiterin (FA Verkehrsrecht) der Kanzlei meiner Frau etwas eingehender dargestellt.
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

  8. #1988
    Oyster
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    Zitat Zitat von Knipser Beitrag anzeigen
    Das ist ganz einfach. Wenn der Polizist dich so einschätzt und vermutet, dass du den Einsatz wieder entfernst, dann kann er das. Und zwar aus dem Grund, um DICH vor dieser "Ordnungswidrigkeit" zu schützen. In der Regel macht das kaum jemand, bei Großkontrollen kommt das schonmal vor.
    Fahr einfach mal an bestimmten Tagen rund um den Nürburgring oder durchs Johannistal in der Pfalz, dann wirst reden wir nochmal. Gut, sind ein paar Meter ausm Osten aber zum Fahren lohnt es.
    Pfälzer Wald ... fahre ich regelmäßig, zwar nicht mit HD sondern mit nineT und offener Klappe mit Schnitzer (weil es da keinen db-eater gibt.....)
    Ich vermeide die WE, unter der Woche ist weniger Betrieb und Streckensperrungen zählen auch nur am WE.
    Während der Woche noch nie von der Rennleitung angesprochen.
    Liebe Grüße
    Chris

  9. #1989
    Comex Avatar von The Banker
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    In den letzten Jahren dürfte sich der Fokus der Polizei deutlich verschoben haben. Ob das Mopped etwas lauter ist dürfte nur noch bei eher gelangweilten Beamten in Bayern eine Relevanz haben. Ich fahre nur offen, hat bislang niemand interessiert. Ob man neben einem Streifenwagen direkt mal aufdrehen muss kann ja jeder für sich entscheiden.
    Beste Grüße, Thilo

  10. #1990
    Day-Date Avatar von Popeye
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    Also Punkte gibt’s zwar nicht mehr, auch die Maschine wird nicht beschlagnahmt ( Ausnahmen bestätigen die Regel )

    Allerdings darf der Beante den Auspuff zwecks Beweis Sicherung einkassieren. Demontagekpsten natürlich zu Lasten des Täters
    LG, Matze

  11. #1991
    Freccione Avatar von Knipser
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    Mir hat der Polizist gesagt, er hat das Recht das Motorrad (auch Auto) zu "enteignen". Also vor Ort stillzulegen. Das heisst, ER hat die Gewalt über das Motorrad und nicht mehr der Fahrer. Das wird gemacht, um den Fahrer/Besitzer davor zu schützen, etwas Unrechtmässiges (extrem lauter Auspuff) zu machen, wenn er wieder fährt.
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  12. #1992
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
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    Mit enteignen hat das Ganze mal gar nichts zu tun.....
    Viele Grüsse, Jürgen

  13. #1993
    Freccione Avatar von Knipser
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    Genau so war der Wortlaut.
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  14. #1994
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Beschlagnahmen hat er bestimmt gesagt, nicht enteignen.

  15. #1995
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
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    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Beschlagnahmen hat er bestimmt gesagt, nicht enteignen.
    Selbst "Beschlagnahmen" ist wohl nicht der richtige Terminus.
    Aber gut....
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

  16. #1996
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Lass uns kurz die hier bislang verwendeten termini ohne weitere rechtliche Bewertung klären:

    Sicherstellung durch die Polizei, unterschieden werden folgende Zwecke:

    - Beweissicherung
    - Eigentumssicherung
    - Gefahrenabwehr
    - Verhinderung von Straftaten/Ordnungswidrigkeiten

    Ist der Grund für die Sicherstellung entfallen bzw. beseitigt, kann die Polizei herausgeben.

    Wird der Sicherstellung ausdrücklich widersprochen, erfolgt durch die Polizei die

    Beschlagnahme:

    - im Anschluss muss die Polizei eine richterliche Entscheidung herbeiführen
    - allerdings erfolgt auch die Freigabe nur durch den Richter

    Enteignung
    :

    - hier ohnehin falsch, aber niemals durch die Polizei

    Eigensicherung:

    - Gefahrenabwehrende Maßnahmen zum eigenen Schutz der Beamten, wie z.B. körperliche Durchsuchung/ ggf. Fesselung Beschuldigter pp., die Hand an der Waffe etc.

    Stilllegung:

    - durch die Polizei im Wege der Amtshilfe nur auf Anordnung der originär zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Entsiegelung, Einzug der ZB Teil 1/Fahrzeugschein)
    - ansonsten Verbot der Weiterfahrt / ggf. siehe Sicherstellung
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  17. #1997
    Freccione Avatar von Knipser
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    Enteignen.
    Nochmal, bei einer Enteignung hat musst du dem Polizisten den Schlüssel aushändigen. Das Motorrad gehört zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dir.
    Es wird dann z.B. beim TÜV ein Gutachten erstellt. Wenn die meinen, dass alles in Ordnung ist, bekommst du es wieder, ansonsten wird ein Verfahren eingeleitet.

    Und... die Polizei, die grad kontrolliert, interessiert es nicht ob z.B. die "laute" Anlage eingetragen ist. Wenn der Polizist meint, sie sei zuuu laut, dann kann so verfahren werden und im korrekten Messverfahren beim TÜV geprüft werden. Vor Ort ist das nicht absolut sicher.

    So, und jetzt glaubt mir das bitte.
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  18. #1998
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von harleygraf Beitrag anzeigen
    Selbst "Beschlagnahmen" ist wohl nicht der richtige Terminus.
    Aber gut....
    Ist auch müßig zu diskutieren. Der eine hat Pech, der nächste Glück. Spass macht Sound aber eben mehr.

  19. #1999
    Freccione Avatar von Knipser
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    Aah, der Ex-Scherriff war schneller. Und wird es wohl auch besser wissen.
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  20. #2000
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Lou, Danke.

    D.h. einer Sicherstellung besser nicht widersprechen?

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