Mir hat der Polizist gesagt, er hat das Recht das Motorrad (auch Auto) zu "enteignen". Also vor Ort stillzulegen. Das heisst, ER hat die Gewalt über das Motorrad und nicht mehr der Fahrer. Das wird gemacht, um den Fahrer/Besitzer davor zu schützen, etwas Unrechtmässiges (extrem lauter Auspuff) zu machen, wenn er wieder fährt.
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12.11.2017, 15:56 #1Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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12.11.2017, 16:16 #2
Mit enteignen hat das Ganze mal gar nichts zu tun.....
Viele Grüsse, Jürgen
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12.11.2017, 16:17 #3
Genau so war der Wortlaut.
Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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12.11.2017, 16:19 #4
Beschlagnahmen hat er bestimmt gesagt, nicht enteignen.
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12.11.2017, 16:24 #5
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12.11.2017, 16:27 #6
Aah, der Ex-Scherriff war schneller. Und wird es wohl auch besser wissen.
Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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12.11.2017, 16:25 #7
Lass uns kurz die hier bislang verwendeten termini ohne weitere rechtliche Bewertung klären:
Sicherstellung durch die Polizei, unterschieden werden folgende Zwecke:
- Beweissicherung
- Eigentumssicherung
- Gefahrenabwehr
- Verhinderung von Straftaten/Ordnungswidrigkeiten
Ist der Grund für die Sicherstellung entfallen bzw. beseitigt, kann die Polizei herausgeben.
Wird der Sicherstellung ausdrücklich widersprochen, erfolgt durch die Polizei die
Beschlagnahme:
- im Anschluss muss die Polizei eine richterliche Entscheidung herbeiführen
- allerdings erfolgt auch die Freigabe nur durch den Richter
Enteignung:
- hier ohnehin falsch, aber niemals durch die Polizei
Eigensicherung:
- Gefahrenabwehrende Maßnahmen zum eigenen Schutz der Beamten, wie z.B. körperliche Durchsuchung/ ggf. Fesselung Beschuldigter pp., die Hand an der Waffe etc.
Stilllegung:
- durch die Polizei im Wege der Amtshilfe nur auf Anordnung der originär zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Entsiegelung, Einzug der ZB Teil 1/Fahrzeugschein)
- ansonsten Verbot der Weiterfahrt / ggf. siehe SicherstellungGruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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12.11.2017, 16:27 #8
Enteignen.
Nochmal, bei einer Enteignung hat musst du dem Polizisten den Schlüssel aushändigen. Das Motorrad gehört zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dir.
Es wird dann z.B. beim TÜV ein Gutachten erstellt. Wenn die meinen, dass alles in Ordnung ist, bekommst du es wieder, ansonsten wird ein Verfahren eingeleitet.
Und... die Polizei, die grad kontrolliert, interessiert es nicht ob z.B. die "laute" Anlage eingetragen ist. Wenn der Polizist meint, sie sei zuuu laut, dann kann so verfahren werden und im korrekten Messverfahren beim TÜV geprüft werden. Vor Ort ist das nicht absolut sicher.
So, und jetzt glaubt mir das bitte.Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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12.11.2017, 16:27 #9
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12.11.2017, 16:31 #10
Lou, Danke.
D.h. einer Sicherstellung besser nicht widersprechen?
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13.11.2017, 10:53 #11PREMIUM MEMBER
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Sehe ich genau andersrum, immer widersprechen. Der Richter, der wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Beschlagnahmung und Prüfung mit weiteren Kosten, die die Buße weit übersteigen, anordnet, muss erstmal gefunden werden, so die Richter in meinem Freundeskreis. Auch hier ist Verhältnismäßigkeit wieder das Stichwort.
Wichtig ist auch, dass die Polizei nicht über ausreichende Kompetenz zur technischen Bewertung des Fahrzeugs verfügt - Polizisten sind keine Sachverständigen. Die Polizei kann eine Vermutung äussern und die zu bestätigen ist dann Aufgabe eines Sachverständigen.
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14.11.2017, 08:11 #12
Ersetzen wir hier zuerst noch schnell "Vermutung" durch "Verdacht".

Die Polizei muss das mildeste Mittel wählen. Wird die Ordnungswidrigkeit nicht bestritten oder ist eindeutig (hier zum Beispiel Fahren ohne Endtopf), ist eine Begutachtung durch den Sachverständigen nicht erforderlich. Hier wäre zu prüfen, ob ein Verbot der Weiterfahrt ausreicht oder aber eine Sicherstellung zur Verhinderung weiterer OWi erforderlich ist.
Selbstverständlich können Fahrzeuge nach Ordnungswidrigkeiten sichergestellt und auch beschlagnahmt werden, auch wenn zum Beispiel Verkehrsunsicherheit vorliegt.
Häufiger als bei Motorrädern kommt dies bei z.B. bei Lkw- oder Schulbuskontrollen vor.
Wird eine bauliche Veränderung an einer z.B. Abgasanlage bestritten, wäre diese gutachterlich zu prüfen. Womöglich könnte bei einem Mofa hierzu die Sicherstellung des Auspuffes statt des ganzen Fahrzeuges mit dem Zweck der Begutachtung in Frage kommen. Bei einer Sechszylinder-Goldwing mit modifizierten Töpfen zum Beispiel dürfte diese Möglichkeit regelmäßig ausscheiden.
Die Auskunft der Richter aus Max´ Freundeskreis kann ich so nicht ganz bestätigen, womöglich sind aber auch nicht alle befragten Richter Verkehrsrichter.
Weiter ist die Entscheidung über Freigabe nach der Beschlagnahme am nächsten Werktag einzuholen, an Wochenenden und Feiertagen haben oft auch Familienrichter z.B. Bereitschaftsdienst.
Die sind da in der Tat nicht so im Thema.
Die Kosten zum Beispiel der gutachterlichen Untersuchung eines womöglich verkehrsunsicheren Schulbusses übersteigen regelmäßig bei weitem die des Bußgeldes. Wäre also die Höhe des Bußgeldes Maßstab bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit, würde diese Maßnahme von vorn herein ausscheiden. Es wird in der Juristerei also nicht alles in Geld aufgewogen
Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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13.11.2017, 07:33 #13
Beim Führerschein schon ...
Aber dafür haben wir hier Anwälte, die mehr drauf haben als ich.Gruß Lou
First member of the Rolex Madness Social Club
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13.11.2017, 08:49 #14
Wie auch immer die rechtliche Situation in D. aussieht.
Fahrt mit den offenen Töpfen bloss nie in die Schweiz
Ich spreche aus eigener Erfahrung...
(mein Moped hatte damals ein deutsches Kennzeichnen)
LG Deni
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13.11.2017, 09:49 #15
Stimmt, das mit der Schweiz habe ich jetzt auch schon öfters gehört.....
Viele Grüsse, Jürgen
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13.11.2017, 10:24 #16
In der Schweiz doll es ja auch wirklich Beschlagnahmung ( und ich meine jetzt auch genau das! ) von Fahrzeugen geben.

Bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung zum Beispiel....Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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13.11.2017, 11:44 #17
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14.11.2017, 12:14 #18Gesperrter User
- Registriert seit
- 15.01.2009
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- 8.003
Seit dem 1. Januar 2013 gilt das Auto neu als Tatwaffe.
Quelle
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13.11.2017, 11:49 #19
Italien...Kennzeichen zu steil angewinkelt, Motorräder drei Monate in Polizeigewahrsam
.
Lasky
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17.11.2017, 19:53 #20
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Ist auch müßig zu diskutieren. Der eine hat Pech, der nächste Glück. Spass macht Sound aber eben mehr.

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