Kurze Frage: muss nächsten Monat beruflich fliegen und dank der aktuell deutlich reduzierten Zubringerflüge nach Frankfurt, muss ich sowohl auf Hin- wie auch Rückflug eine Übernachtung in FRA einplanen. Wie sehen die Bedingungen hinsichtlich der Zwangsquarantäne aus? Ich werde in jedem Fall einen aktuellen PCR-Test haben, aber das reicht aktuell ja nicht. Oder gibt's da Ausnahmen für solche Fälle (Geschäftsreise, eine Übernachtung)? Weiß das jemand?![]()
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Thema: Der Vielflieger-Thread
Hybrid-Darstellung
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15.01.2021, 14:39 #1Gruß Percy

"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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15.01.2021, 15:06 #2
Schau am besten in die aktuelle Verordnung. Aus meiner Sicht besteht keine Qurantänepflicht, da:
(2) Von § 1 Abs. 1 Satz 1 [= Absonderung für Ein- und Rückreisende; Testpflicht; Beobachtung] nicht erfasst sind,
1. Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Land Hessen einreisen,
Das verstehe ich so, dass Du nicht einmal einen Test benötigst. Einreiseformular (online) reicht.Cheers, Oliver
"Unfortunately, no one can be told, what the Matrix is; you have to see it for yourself."
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