Zitat Zitat von Martin 840 Beitrag anzeigen
Da hier zumindest leichtes Verschulden vorliegt müsste der Konzi dafür einstehen, jedenfalls sicher der Grauhändler.
Korrekt!

Ich würde als Grauhändler meinem Kunden sofort und ohne wenn und aber eine unkomplizierte Rückabwicklung anbieten und den Kaufpreis nebst eventuell entstandenen Nebenkosten für den Versand vollumfänglich erstatten.

Auch wenn die gesetzlich geregelte Frist für eine Rückgabe von 14 Tagen bereits seit etlichen Jahren überschritten ist.

Das wäre doch ein optimaler Kundendienst!