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  1. #101
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    Ich denke, keiner wollte das Band abmachen, trotz Arbeit eines Profis sind jetzt leichte Spuren dran...Und ja, wenn ev der Erstkäufer 1 Monat später noch ne 16610 dort gekauft hat, dann könnte natürlich sein, dass...
    Grüße, Robert

  2. #102
    PREMIUM MEMBER Avatar von Wetterstation
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    Warum wird nicht näher auf Post #29 eingegangen?

    Das ist doch die wahrscheinlichste Lösung ....

    Edit: ... ohh ... inzwischen schon
    Geändert von Wetterstation (20.07.2020 um 00:09 Uhr)

  3. #103
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    Achso Denkfehler: das Datum des Kaufbelegs und des ausgestellten Zertifikats stimmen überein, sprich wurden am gleichen Tag ausgestellt. Aber die Uhr passend zur Nummer des Zertifikats wurde 1 Monat später verkauft, dh daheim vertauscht geht gar nicht
    Grüße, Robert

  4. #104
    PREMIUM MEMBER Avatar von ROLlingEXport
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    Zitat Zitat von vivicorsi Beitrag anzeigen
    Schuld ist keine Frage des persönlichen Gefühls, sondern eine Frage von Fakten.
    Ob man Wiederverkäufer gut oder schlecht findet, hat damit nichts zu tun.
    Fakt ist der Verkäufer hat einen Fehler gemacht.
    +100

    Es soll auch Zeiten gegeben haben, wo man beim Verkauf einer Oystersteel-Rolex Geld verbrannt hat bzw. nicht so viel Rendite erzielt hat, wie heutzutage. Den AD zu nennen, war vielleicht eher suboptimal.
    Ich habe bis jetzt beim Uhrenkauf vom AD eigentlich noch nie, schon gar nicht bevor Rolex den Rehaut graviert hat, die Seriennummer überprüft.
    herzliche Grüße, Friedrich

  5. #105
    PREMIUM MEMBER Avatar von mactuch
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    Dass Du Dich ärgerst, Robert, ist ganz verständlich. Freilich. Und dass Du die Seriennummern aus den von Dir genannten Gründen nicht gecheckt hast und das Band lieber dran lassen wolltest, kann ich auch nachvollziehen, denn mal ehrlich - wer denkt denn an sowas, wenn Die Uhr selbst offensichtlich echt ist? Mir jedenfalls hätte dasselbe auch passieren können. Ich verstehe dass Du Deinem Ärger ein Stück weit Luft machen möchtest und dass der Konzi sich wohl auch nicht so verhalten hat, wie Du es erwartet hast, als Du ihn drauf angesprochen hast.

    "Schuld" in dem Sinne hast am Ende aber nur Du selber. Der Konzi hat seinerzeit zwar gepennt, doch das Zerti ist seit Ablauf der Garantie zumindest rein von seiner rechtlichen Bedeutung ein wertloses Stück Plastik. Und dass Menschen vor 15 Jahren sich entschieden haben, sich ein bestimmtes Modell auf die Seite zu legen, weil es vielleicht mal im Wert steigen könnte, sei doch bitte jedem zugestanden. Es war schließlich auch ein Risiko, denn genauso hätten die Preise auch in den Keller gehen können, weil heute alle nur noch Apple-Watches tragen. Wer das seinerzeit nicht getan hat und heute die Zeit zurückdrehen könnte, würde womöglich ähnlich handeln. Kein Grund, jemanden schräg anzumachen, nur weil er sich irgendwann von seinem Erwerb wieder trennt.
    Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!

    Beste Grüße,

    Matthias


  6. #106
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Und dann stellste ihn als Dank so öffentlich bloß? Kann man machen....
    Vermutlich aber nur einmal.

  7. #107
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    Zitat Zitat von mactuch Beitrag anzeigen
    ein wertloses Stück Plastik.
    Vor 15 Jahren wars glaube ich noch Papier, war bei meiner 16610 aus 2005 vom Konzi so aber vielleicht gabs da auch schon die Karte.
    Und wertlos bezüglich Garantie ist natürlich vollkommen korrekt aber ein "Fullset" hat man halt nicht mehr in diesem Fall.
    Beim Kauf meiner EX2 letztes Jahr habe ich meine EX1 als "Fullset" eingetauscht. Der Händler hat die Seriennummer von der Rehaut abgelesen und mit den Papieren verglichen. Würde mich schon interessieren wie er regiert hatte wenn die Nummern unterschiedlich gewesen wären...

    Prost aus dem wunderschönen südlichen Niederösterreich!

    lg
    Geraldo

  8. #108
    Daytona Avatar von Salamander
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    Am Ende des Tages bin ich immer wieder erstaunt, wie manche Member hier mit den Problemen anderer umgehen. Hier werden Stunden damit verbracht, darüber zu diskutieren ob das Staubkorn an der Datumslupe bei einer neuen Uhr so sein darf oder nicht, aber wenn der Konzi einen Fehler macht dann soll man sich nicht in die Hose machen.

    Klar hat der Robert einen Fehler gemacht und die Seriennummer damals nicht gecheckt. Das weiß er, aber um das geht es gar nicht. Der Konzi hat, so bestätigt er es ja auch mündlich, einen Fehler gemacht. Das passiert und wer den Robert kennt weiß, dass er ein wirklich entspannter Typ ist. Der erwartet da nicht, dass jetzt alle auf die Knie fallen und sich füßküssend bei ihm entschuldigen. Aber und das darf jeder erwarten, dass wenn man ein Fehler macht und diesen binnen 5 Minuten beheben kann, dann ist dies zu tun. Es kostet dem Konzi ein Blatt Briefpapier und ca. 0,0001ml Füllertinte für eine Bestätigung dass man damals einen Fehler gemacht hat. Nicht mehr, nicht weniger.

    Ich an seiner Stelle wäre bei der alleinigen Aussage "illegal" schon an die Decke gegangen und hätte dem Typen mal schnell erklärt, was man Ende des Tages passiert wenn Rolex Stahlmodelle am Gebrauchtmarkt eben nicht mehr mit Aufschlag oder zum EK gehandelt wären. Dann ist es nämlich schnell vorbei mit der großen Liebe und die Jungs und Mädels können in ihren schicken Outfits mehrere Runden UNO oder sonst was spielen weil kein Kunde auch nur einen Fuß in den Laden setzt.
    Christoph

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  9. #109
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  10. #110
    Yacht-Master Avatar von mephisto_4711
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    Schreib eine Nachricht an Rolex und bitte um Stellungnahme. Auf der Webpage loben die die großartige Kompetenz hier Fachhändler x mal.

  11. #111
    GMT-Master
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    Also ich kann den Ärger von Robert nachvollziehen!

    Glaube es ist kein Verbrechen auch verklebte Uhren in der Sammlung zu haben. Oder muss man bei 3 Hulks beispielsweise alle 3 entkleben um nicht von manchen hier gesteinigt zu werden? Es reicht doch ein Tragemodell zu haben.

    Die Uhr ist am Markt definitiv weniger wert ohne passendes Zerti. Ergo hat der Besitzer einen Vermögensschaden.
    Da hier zumindest leichtes Verschulden vorliegt müsste der Konzi dafür einstehen, jedenfalls sicher der Grauhändler.

    Die Art des Konzis war definitiv nicht OK, da der Mitarbeiter auch das Interesse eines Sammlers verstehen sollte....

  12. #112
    Day-Date
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    Wie möge der Konzi denn dafür einstehen? Ein Vertauschbestätigungszertifikat wird die Wertminderung nicht wettmachen oder soll er den Wertverlust schätzen und ausbezahlen?
    Und bzgl. der Aussagen von Gesprächspartnern, wir lesen hier immer nur eine Seite der Geschichte, gell?

  13. #113
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Der einzige echt bewertbare Schaden, der hier entstanden ist, ist der Full-Set Aufschlag des Grauen, zum Zeitpunkt als der TS die Uhr kaufte. Da das Set offensichtlich kein Full-Set ist. Falls die Uhr heute nackt mehr wert ist als der damalige Kaufpreis würde ich mich wieder hinlegen. Ansonsten würde ich versuchen rückabzuwickeln.
    .


  14. #114
    GMT-Master
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    Ich finde die Story interessant und es sollte mal ein Jurist die Sache beurteilen.

    Der Grauhändler hat definitiv Schadenersatz zu leisten und auch dieser hat nicht das Recht die Wandlung zu verlangen. Beim Grauen liegt ja auch Verschulden vor....ergo Wertminderung ist durch SV zu bestimmen.

    Und JEDER von uns wäre mehr als sauer und enttäuscht!

  15. #115
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich sehe nur, dass irgendwo in der Republik ein Rendite-Traum leicht "puff" gemacht hat. Als jemand, der sich als "Träger" definiert und nicht als "Sammler" ist das vollkommen ok. Ich weiß, dass das jetzt für den Geschädigten wenig emphatisch klingt.

    Ich meine es gibt auf dem Weg zur vollendeten Wertanlage so viele Unwägbarkeiten (Naturgewalten, Diebstahl, Raub, Betrug beim Bezahlen etc), die ich Niemanden wünsche, die allerdings ein gewisses Risiko für einen Schaden ausdrücken. Zu der Liste eben kommt halt vertauschtest Zertifikat noch hinzu. Der Schaden ist allerdings nur in der eigenen Vorstellung da, weil man gehofft hatte, das geldmäßig Maximale aus seiner Wertanlage raus zu bekommen. Hat man sich dagegen die Jahre an dem Besitz der Uhr gefreut, am Tragen, am Anblick, also alleine am tatsächlichen Vorhandensein der Uhr... dann ist der tatsächliche Schaden durch das vertauschte Zerti erstaunlich gering. Ärgerlich? Im Sinne von überrascht sein. Ja. Dann wiederum im Kontext betrachtet: Egal.
    Geändert von ehemaliges mitglied (28.07.2020 um 19:32 Uhr) Grund: letzter Satz raus, zu hart

  16. #116
    Daytona Avatar von Salamander
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    Zitat Zitat von Alp Beitrag anzeigen
    Wie möge der Konzi denn dafür einstehen? Ein Vertauschbestätigungszertifikat wird die Wertminderung nicht wettmachen oder soll er den Wertverlust schätzen und ausbezahlen?
    Und bzgl. der Aussagen von Gesprächspartnern, wir lesen hier immer nur eine Seite der Geschichte, gell?
    Wenn der Konzi das schriftlich bestätigt, sehe ich als Händler keinen Wertverlust. Es handelt sich schlicht um einen Fehler, welcher korrigiert und für den Sammler erklärbar gemacht wurde.
    Christoph

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  17. #117
    Day-Date
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    Zitat Zitat von Martin 840 Beitrag anzeigen
    Der Grauhändler hat definitiv Schadenersatz zu leisten und auch dieser hat nicht das Recht die Wandlung zu verlangen. Beim Grauen liegt ja auch Verschulden vor....ergo Wertminderung ist durch SV zu bestimmen.
    Mit welcher Begründung sollte da ein Richter Recht sprechen?

    Zitat Zitat von Salamander Beitrag anzeigen
    Wenn der Konzi das schriftlich bestätigt, sehe ich als Händler keinen Wertverlust. Es handelt sich schlicht um einen Fehler, welcher korrigiert und für den Sammler erklärbar gemacht wurde.
    Meinte den Verlust der "Wertanlage".
    Sicher würde es bei einem Verkauf etwas erklären, aber würde es dem VK in dem Falle helfen? Ich denke nicht.

  18. #118
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Martin 840 Beitrag anzeigen
    Da hier zumindest leichtes Verschulden vorliegt müsste der Konzi dafür einstehen, jedenfalls sicher der Grauhändler.
    Korrekt!

    Ich würde als Grauhändler meinem Kunden sofort und ohne wenn und aber eine unkomplizierte Rückabwicklung anbieten und den Kaufpreis nebst eventuell entstandenen Nebenkosten für den Versand vollumfänglich erstatten.

    Auch wenn die gesetzlich geregelte Frist für eine Rückgabe von 14 Tagen bereits seit etlichen Jahren überschritten ist.

    Das wäre doch ein optimaler Kundendienst!
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  19. #119
    Double-Red
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    Zitat Zitat von Solon Beitrag anzeigen
    Ich sehe nur, dass irgendwo in der Republik ein Rendite-Traum leicht "puff" gemacht hat.....

    Geändert von Solon (Heute um 19:32 Uhr) Grund: letzter Satz raus, zu hart
    Ui, ich fürchte, deine Schadenfreude hier in diesem Forum trägt nicht viel einem harmonischen Miteinander bei.

    Ich habe dich mal abonniert!

  20. #120
    GMT-Master
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    Weil er vom Grauen ein LV Komplettpaket erworben hat zum Preis X. Ein Komplettpaket ist sicherlich preislich höher anzusiedeln. Da der Käufer das Recht hat zu Wandeln aber nicht die Pflicht, da es ja am Markt nich Komplettpaket gibt ist der Schaden aufgrund des höheren Beschaffungswertes zu beurteilen.
    Problematisch wäre es, wenn es auf der ganzen Welt kein Konplettpaket mehr geben würde.

    Zur Not verkaufe ich eines meiner 😜

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