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Hybrid-Darstellung
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19.07.2020, 17:45 #1Yacht-Master
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19.07.2020, 18:10 #2PREMIUM MEMBER
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19.07.2020, 20:03 #3
Die Uhr wurde mit einem Zertifikat verkauft, aus der eine 2-jährige Garantie hervorgeht. Wäre die Uhr irgendwann zwischen 2005 und 2007 in den Bereich eines Garantieanspruchs gekommen, und dieser wäre auf Grund des vertauschten Zertifikats abgelehnt worden, könnte man wohl irgendwelche rechtlichen Ansprüche daraus ableiten.
Ebenso, wenn dieses Zertifikat gleichbedeutend mit dem oft zitierten Fahrzeugbrief zu begreifen wäre. Beides ist nicht gegeben, die Sache 15 Jahre her. Ich will ja nicht bestreiten, dass das ärgerlich ist und sicher wäre ich darüber auch nicht amüsiert, nur letztlich sehe ich in dem Fall eindeutig den Zweitkäufer in der Pflicht. Kauft man eine gebrauchte Uhr, vergleicht man die Seriennummer. Dies nicht zu tun ist - sorry - leichtfertig. Und zwar aus vielerlei Gründen.Gruß Percy

"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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20.07.2020, 10:00 #4
+100
Es soll auch Zeiten gegeben haben, wo man beim Verkauf einer Oystersteel-Rolex Geld verbrannt hat bzw. nicht so viel Rendite erzielt hat, wie heutzutage. Den AD zu nennen, war vielleicht eher suboptimal.
Ich habe bis jetzt beim Uhrenkauf vom AD eigentlich noch nie, schon gar nicht bevor Rolex den Rehaut graviert hat, die Seriennummer überprüft.
herzliche Grüße, Friedrich
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