Und was könnte der Anwalt dann machen?
Selbst mit so einem Schreiben ist der "Schaden" beim Verkauf vorhanden.
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Hybrid-Darstellung
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19.07.2020, 14:19 #1
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19.07.2020, 14:31 #2
Nen Anwalt einschalten weil beim Kauf einer Uhr vor 15 Jahren ein Zerti vertauscht wurde?!??
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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19.07.2020, 14:33 #3
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oh mann als wäre es Absicht gewesen. Pech gehabt und selbst besser checken, wieso dem Juwelier ankreiden was dir später selbst nicht aufgefallen ist. 15 Jahre, wen interessiert...
Nos vemos!
famoso_lars
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19.07.2020, 14:45 #4
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Wen’s interessiert? Offensichtlich jemanden, der Uhren verklebt als Anlage kauft, um später den maximalen Gewinn rauszuprügeln! Dann wird auch noch beim Kauf ein Fehler gemacht und nicht mal die Seriennummer abgeglichen... Und dann soll der böse Konzi vor 15 Jahren Schuld gewesen sein?! Ich bin ehrlich gesagt verwundert über die ganzen unterstützenden Antworten hier.
Ich habe tatsächlich kein Mitleid und auch kein Problem damit das hier zu schreiben. Ich finds echt frech jetzt jemanden zu suchen, dem man die Schuld geben kann. Und jedem, der hier zu juristischem Vorgehen rät, kann ich nur empfehlen, wieder in die Realität zurückzukommen. So einen Blödsinn hab ich selten gehört.
VG
Alex
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19.07.2020, 15:08 #5
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19.07.2020, 18:37 #6
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Das mit den 15 Jahren verklebt und aufgehoben ist die eine Sache aber wenn ich es richtig verstanden habe hat er zu seiner damals neu gekauften Uhr ein Zertifikat oder Garantiekarte einer anderen Uhr erhalten. Also ich habe schon einige neue Uhren beim Konzi gekauft und immer sofort getragen und nie die Seriennummer der Uhr mit den Papieren verglichen. Da habe ich mich bisher immer auf den Konzi verlassen und würde falls ich die Uhr nach 15 Jahren tragen verkaufen sollte die selbe Situation haben...
Prost aus dem schönen südlichen Niederösterreich.
lg
GeraldoGeändert von Geraldo (19.07.2020 um 18:41 Uhr)
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19.07.2020, 19:31 #7
Sehe ich auch so. Die Reaktionen sind vermutlich dem Phänomen geschuldet, dass alteingesessene Nutzer hier toleranter behandelt werden. Käme der Thread von einem Neuling, wäre er in den ersten fünf Beiträgen in seine Schranken gewiesen worden.
Der Konzi hat vor 15 Jahren VIELLEICHT einen Fehler gemacht. Die Ursache könnte auch woanders liegen. Beispiele wurden bereits genannt. Da die Uhr gebraucht gekauft wurde, lässt sich m. E. auch kein Rechtsanspruch ggü. dem Konzi ableiten. Beim Kauf von privat wurde etwas übersehen, was die Wertsteigerung mindert, daher lässt sich das wohl nur in der Kategorie „Pech gehabt“ verorten. Ansonsten bliebe noch die Option, den anderen Käufer ausfindig zu machen und zu tauschen, was sich wohl schwierig gestalten dürfte.Geändert von Martensit (19.07.2020 um 19:32 Uhr)
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19.07.2020, 14:58 #8
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Ich biete max. 10k. Sofern die Uhr überhaupt echt ist.
Geändert von NOmBre (19.07.2020 um 15:00 Uhr)
Gruß,
Dominik
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19.07.2020, 15:05 #9
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Also echt jetzt - kann man das hier nicht einfach schließen/löschen?!
...oder ist das hier schon das "Sommerloch"?!
Grüßle Dietmar
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19.07.2020, 15:07 #10
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Das sind die unschönen Ausblühungen des Themas "Uhren als Investitionskauf", zumal der TS ja dieselbe Uhr schon besitzt. Wenn man dann beim Einkauf nicht aufpasst, passiert eben sowas. Anfängerfehler. Nun einen anderen Schuldigen suchen heißt für mich nicht in der Lage sein, Verantwortung zu übernehmen.
Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.
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19.07.2020, 18:58 #11
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19.07.2020, 19:03 #12
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19.07.2020, 15:08 #13
Jetzt beruhigt euch mal wieder, Fakt ist, der Konzi hat einen Fehler gemacht, wo ist das Problem, eine Bestätigung zu schreiben, ob es dann beim Verkauf nützt, ist eine andere Sache.
Gruß Rudi
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19.07.2020, 17:15 #14
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Aber du wolltest doch den Anwalt
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19.07.2020, 17:45 #15
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19.07.2020, 18:10 #16
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19.07.2020, 20:03 #17
Die Uhr wurde mit einem Zertifikat verkauft, aus der eine 2-jährige Garantie hervorgeht. Wäre die Uhr irgendwann zwischen 2005 und 2007 in den Bereich eines Garantieanspruchs gekommen, und dieser wäre auf Grund des vertauschten Zertifikats abgelehnt worden, könnte man wohl irgendwelche rechtlichen Ansprüche daraus ableiten.
Ebenso, wenn dieses Zertifikat gleichbedeutend mit dem oft zitierten Fahrzeugbrief zu begreifen wäre. Beides ist nicht gegeben, die Sache 15 Jahre her. Ich will ja nicht bestreiten, dass das ärgerlich ist und sicher wäre ich darüber auch nicht amüsiert, nur letztlich sehe ich in dem Fall eindeutig den Zweitkäufer in der Pflicht. Kauft man eine gebrauchte Uhr, vergleicht man die Seriennummer. Dies nicht zu tun ist - sorry - leichtfertig. Und zwar aus vielerlei Gründen.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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20.07.2020, 10:00 #18
+100
Es soll auch Zeiten gegeben haben, wo man beim Verkauf einer Oystersteel-Rolex Geld verbrannt hat bzw. nicht so viel Rendite erzielt hat, wie heutzutage. Den AD zu nennen, war vielleicht eher suboptimal.
Ich habe bis jetzt beim Uhrenkauf vom AD eigentlich noch nie, schon gar nicht bevor Rolex den Rehaut graviert hat, die Seriennummer überprüft.herzliche Grüße, Friedrich
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19.07.2020, 18:17 #19
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Fakt ist, wenn die Papiere usw. echt sind, daß die Schlamperei dieses Konzessionärs denjenigen, der die Uhr als Anlage gekauft hat, um ein paar tausend Euro gebracht hat.
Den Member hier, der i.d.R. wegen 50 Euro schon lautstark im Lebenshilfe-Unterforum nach dem Anwalt schreit, möchte ich hier sehen, dem das völlig egal wäre......
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19.07.2020, 18:32 #20
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