Zitat Zitat von rudi65 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)

Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.

Gruß aus Münster

Sorry, aber das was Du hier geschrieben hast ist falsch.

Wenn eine Gleichstellung durch gewisse Umstände (z. B. Verfügbarkeit) nicht möglich oder zumutbar (z. B. Wartezeit über mehrere Jahre) ist, wird von Sachverständigen der Wiederbeschaffungswert ermittelt und (Deckungsumme vorausgesetzt) entsprechend reguliert.

Dazu sind Versicherer vertraglich verpflichtet.