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  1. #61
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Ich würde auf eine aktuelle SD tippen

    Nochmal zum Verständnis.

    Es wird eine Entschädigung aufgrund eines Schaden gezahlt und das ist entsprechend geregelt.
    Ob Sofa, Küche oder Deine Uhr, das ist erstmal zweitrangig.
    .
    Aber der real entstandene Schäden ist doch dann exorbitant größer als der regulierte Betrag?
    Und von „Wiederbschaffungswert“ kann dann doch wirklich gar nicht mehr die Rede sein, Jörn?
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

  2. #62
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Für den 1-2 Stahluhreninhaber mag der pauschale Schutz einer Hausrat ausreichen, aber ab einer gewissen Summe min. 20K Max. 30K sind gewisse Sicherheitsstandards einzuhalten, sonst wird auch da die Luft gaaaanz dünn.
    Ne. Lies Dir doch den hier oftmals erwähnten Thread zu Hausratsversicherungen durch, da wurde das rauf und runter dekliniert.
    Liebe Grüße,

  3. #63
    Air-King
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    Zitat Zitat von rudi65 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
    Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
    Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)

    Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
    Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
    Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.

    Gruß aus Münster
    Moin aus Hamburg,

    hier ebenfalls als Versicherungsmakler tätig. rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.

    Anders ist es bei Uhren die nicht mehr neu beschafft werden können, hier würde dann auch der entsprechende "Graumarkt-Preis" reguliert werden, sofern der Wert der Uhr glaubhaft gemacht werden kann. Hier empfehle ich ebenfalls eine gutachterliche Feststellung (vor Schadeneintritt). Spezielle Hausrat-Versicherungen für hochwertigen Hausrat vereinbaren auf Grundlage eines Gutachtens dann auch feste Taxen als Entschädigungsgrundlage. Sprich im Gutachten steht 16520 Daytona ist 18.000 Euro Wert, so wird im Schadenfall genau dieser Wert erstattet. Das sit für beide Seiten der sauberste und sicherste Weg...

    Viele Grüße
    Julian

  4. #64
    Daytona Avatar von papagonzo
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    Geht es hier nicht eigentlich um den fürchterlichen Vorfall, der sich während Amirs Urlaubsreise ereignet hat und nicht um die Diskussion wer welche Versicherung mit welcher Schadensregulierung hat?!
    Soweit ich weiß, hat Amir eine entsprechende Deckung und wird uns zur rechten Zeit vermutlich wissen lassen, ob eine entsprechende Regulierung stattgefunden hat. Die laufenden Spekulationen/Tatsachen-(Vermutungen) spenden ihm vermutlich aktuell keinen Trost.
    Häätzliche Jröß vum Rhing dä Jacques

  5. #65
    Daytona Avatar von MKTile
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    Zitat Zitat von Julfri89 Beitrag anzeigen
    Moin aus Hamburg,

    hier ebenfalls als Versicherungsmakler tätig. rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.

    Anders ist es bei Uhren die nicht mehr neu beschafft werden können, hier würde dann auch der entsprechende "Graumarkt-Preis" reguliert werden, sofern der Wert der Uhr glaubhaft gemacht werden kann. Hier empfehle ich ebenfalls eine gutachterliche Feststellung (vor Schadeneintritt). Spezielle Hausrat-Versicherungen für hochwertigen Hausrat vereinbaren auf Grundlage eines Gutachtens dann auch feste Taxen als Entschädigungsgrundlage. Sprich im Gutachten steht 16520 Daytona ist 18.000 Euro Wert, so wird im Schadenfall genau dieser Wert erstattet. Das sit für beide Seiten der sauberste und sicherste Weg...

    Viele Grüße
    Julian
    ...Siehste. Also von wegen „Wiederbeschaffungswert“. Pustekuchen. Da die Versicherung nicht interessiert ist, eine Sache wiederzubeschaffen sondern Selbige nur nach gesondertem Wertgutachten (wenn vorhanden) zu regulieren. Ohne dieses gibt es den damaligen Kaufpreis erstattet. Richtig? Weil der „Wiederbeschaffungswert“ so gar nichts mit dem damaligen Kaufpreis zu tun hat.
    Gruß Maik


    Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte

  6. #66
    Zitat Zitat von harleygraf Beitrag anzeigen
    Aber der real entstandene Schäden ist doch dann exorbitant größer als der regulierte Betrag?
    Und von „Wiederbschaffungswert“ kann dann doch wirklich gar nicht mehr die Rede sein, Jörn?
    Der entstandene Schaden ist eine Uhr, die es so nicht mehr gibt und durch eine vergleichbare neue ersetzt wird. Ende!
    Willst Du den tatsächlichen Wert, dann bitte extra versichern !
    __________________________________________
    von mir aus......

  7. #67
    Zitat Zitat von goldencolt Beitrag anzeigen
    Ne. Lies Dir doch den hier oftmals erwähnten Thread zu Hausratsversicherungen durch, da wurde das rauf und runter dekliniert.

    Lukas, diesen Mi*** lese ich schon lange nicht.
    Viel wahres, viel falsches von Halbweisen zusammen getragen.
    Führt viele die das lesen aufs Glatteis und als Betreiber dieses Forum würde ich mir Gedanken machen was mich erwartet, wenn eine Entschädigung mal nicht so ausfällt wie in dem zitierten Thread .
    Stichwort, ich nehm die mal in Regress, weil die haben ja geschrieben so und so langt das wie es versichert ist....
    Und es hat ja scheinbar einen offiziellen Charakter!
    __________________________________________
    von mir aus......

  8. #68
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Der entstandene Schaden ist eine Uhr, die es so nicht mehr gibt und durch eine vergleichbare neue ersetzt wird. Ende!
    Willst Du den tatsächlichen Wert, dann bitte extra versichern !
    Danke Jörn.
    Hab ich auch genau so geregelt !
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

  9. #69
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Kann jetzt nicht beurteilen, ob solche Oberlehrerbeiträge von Usern wirklich eine Haftung der Forumsbetreiber begründen könnten, aber bin ganz bei Dir, dass solch Unfug besser gelöscht wäre. Auch wenns haftungstechnisch unbedenklich, es könnte wirklich jemand glauben und einen Schaden haben... und die Oberlehrer werden den Schaden dann wohl kaum tragen...
    Grüße -- Jürgen


  10. #70
    Milgauss Avatar von Rafterman
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    Danke Julian für den Beitrag.
    Geändert von Rafterman (29.08.2019 um 16:20 Uhr)

  11. #71
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Toa, ich wünsche euch psychologische Stärke in dieser Situation. Jeder geht anders mit einem Einbruch um, ich hoffe ihr schafft das wegzustecken.
    Bei der materiellen Wiedergutmachung durch die Versicherung, drücke ich einfach die Daumen.
    Ohne Signatur

  12. #72
    Day-Date Avatar von HolderFloh
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    TS,

    zunächst einmal tut es mir sehr leid für Deinen Bekannten. Ich wünsche ihm viel Kraft bei der Bewältigung dieser Sache.

    Er wird sich bei seiner Versicherung bestimmt bzgl. der Schadensregulierung erkundigen. Nur das, was in seinem Vertrag steht, ist entscheidend.

    Alles andere ist mE Kaffeesatzleserei...


    Gruß
    Oliver


    Ein Fußpilz hätte auch gereicht!

  13. #73
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Davos schön ist
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    Genau das muss ich demnächst gerichtlich klären lassen....

    Zitat Zitat von Micha-K Beitrag anzeigen


    Aber was ist in dem Fall der Wiederbeschaffungswert? Aktueller Listenpreis vom Hersteller?
    Beste Grüße, Philipp

  14. #74
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Zitat Zitat von Trici90 Beitrag anzeigen
    Kann mir jemand einen Tipp geben was ich kaufen und ersetzen muss , damit meine Türe die Anforderungen an die Versicherung erfüllt ?
    Du könntest Dir eine Schutzrosette (das Teil um den Schließzylinder) holen, die höher aufbaut und damit den Schließzylinder komplett aufnimmt. Das bringt in der Sicherheit vermutlich nichts oder wenig, aber dann müsstest Du Deine Versicherungsauflage erfüllen.
    Alternative 1: Schutzrosette passend anfertigen lassen (müsste jeder Schlosser mit Drehbank können)
    Alternative 2: Die vorhandene Schutzrosette unterfüttern (falls technisch möglich)
    Alternative 3: Deiner Versicherung schickst Du exakt die Bilder und Begründung mit der Bitte um Bestätigung, dass die Sache so ok ist und der Versicherungsschutz gegeben ist.

    all: Sorry für OT, aber ich möchte dem Fragesteller gern helfen.
    #beyondpatek

  15. #75
    Air-King
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    Zitat Zitat von Julfri89 Beitrag anzeigen
    Moin aus Hamburg,

    hier ebenfalls als Versicherungsmakler tätig. rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.

    Anders ist es bei Uhren die nicht mehr neu beschafft werden können, hier würde dann auch der entsprechende "Graumarkt-Preis" reguliert werden, sofern der Wert der Uhr glaubhaft gemacht werden kann. Hier empfehle ich ebenfalls eine gutachterliche Feststellung (vor Schadeneintritt). Spezielle Hausrat-Versicherungen für hochwertigen Hausrat vereinbaren auf Grundlage eines Gutachtens dann auch feste Taxen als Entschädigungsgrundlage. Sprich im Gutachten steht 16520 Daytona ist 18.000 Euro Wert, so wird im Schadenfall genau dieser Wert erstattet. Das sit für beide Seiten der sauberste und sicherste Weg...

    Viele Grüße
    Julian
    Moin zusammen,

    habe soeben mit meinem AP bei der Versicherung gesprochen, der mir genau das so bestätigt hat.

    Dass man dann halt ggfs. wieder jahrelang auf die Uhr warten muss, wäre in dem Fall dann persönliches Pech.

    Gruß

    biketogether

  16. #76
    Yacht-Master
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    Klar, "Liebhaberpreise" ersetzt einem keine Versicherung. Die muss man eben extra versichern.
    Zurück zum eigentlichen Thema: Ein Einbruch ist immer auch psychisch schwer zu verkraften, jedenfalls schwerer als der materielle Schaden.
    Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, kommt es dabei nicht auf ein paar Tausender mehr oder weniger an. Die Privatsphäre wurde erheblich beeinträchtigt, um nicht zu sagen, geschändet. Ich weiß, wovon ich rede, da in meinem Hause auch mal eingebrochen wurde. Ich wünsche dem Threadstarter viel Kraft für die nächste Zeit, diesen Schock zu überwinden.
    Viele Grüße,
    Matthias

  17. #77
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Hey, wenn Du mal in den 70er Jahren eine 1665 SDDR für paar Hundert DM gekauft hat, dann wird Dir der Versicherer heute ganz schnell aufzuzeigen das Du einen riesigen Neu für Alt Vorteil hast, wenn Du eine SD für 11K bekommst!

    Deswegen, solche Exponate separat versichern und dann bekommst Du auch die entsprechende Entschädigung.
    Welche Uhr ist denn der Nachfolger, eine SD50 oder eine Deepsea ?

  18. #78
    Aufgrund der geringen Differenz beim LP würde ich sagen, fast egal.
    Ich Prinzip geht es ja um charakteristische Eigenschaften die der Gegenstand haben sollte.

    Nur nochmal zum Verständnis, der Versicherer ersetzt natürlich die RedSub, SDDR, PaulNewman etc., im vollen Umfang, wenn er das per Exposé bzw. Nachweis mit entsprechenden Versicherungswert auch angezeigt bekommt und das ganze mit einer entsprechenden Prämie euch in Rechnung stellt,
    aber bitte nicht so naiv sein und denken das es über die Standardpolice ein Selbstläufer ist.

    Amir, ich hoffe Du bist nicht der Leidtragende Deines, so wie ich es rausgelesen habe, eigenen Ungeschick.

    Solche Fälle sensibilisieren halt jeden der sich hinterfragt ob bei ihm alles richtig geregelt ist und daher sorry dass das Thema sich dahin gelenkt hat und nicht nur bei Beileidsbekundungen geblieben ist.
    __________________________________________
    von mir aus......

  19. #79
    Sea-Dweller
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    Ich glaube nicht, dass eine Versicherung im Schadensfall mehr für eine Daytona zahlt als den Listenpreis.

    Welcher Graumarktpreis soll denn von der Versicherung ersetzt werden? Die 18k von Händler X, die 23k von Händler Y, die 17k vom dubiosen Privatverkäufer aus Frankreich?
    Geändert von vandehölln (29.08.2019 um 23:17 Uhr)

  20. #80
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    .
    Stichwort, ich nehm die mal in Regress, weil die haben ja geschrieben so und so langt das wie es versichert ist....
    Das ist nicht moeglich, also keine Bange.
    Liebe Grüße,

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