Hallo zusammen,
Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)
Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.
Gruß aus Münster
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Hybrid-Darstellung
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29.08.2019, 12:11 #1Air-King
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WP für gestohlene Rolex Uhren
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29.08.2019, 12:21 #2
Sorry, aber das was Du hier geschrieben hast ist falsch.
Wenn eine Gleichstellung durch gewisse Umstände (z. B. Verfügbarkeit) nicht möglich oder zumutbar (z. B. Wartezeit über mehrere Jahre) ist, wird von Sachverständigen der Wiederbeschaffungswert ermittelt und (Deckungsumme vorausgesetzt) entsprechend reguliert.
Dazu sind Versicherer vertraglich verpflichtet.Peter
Bekennender Längsdenker
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29.08.2019, 12:46 #3
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29.08.2019, 15:30 #4Air-King
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Moin aus Hamburg,
hier ebenfalls als Versicherungsmakler tätig.
rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.
Anders ist es bei Uhren die nicht mehr neu beschafft werden können, hier würde dann auch der entsprechende "Graumarkt-Preis" reguliert werden, sofern der Wert der Uhr glaubhaft gemacht werden kann. Hier empfehle ich ebenfalls eine gutachterliche Feststellung (vor Schadeneintritt). Spezielle Hausrat-Versicherungen für hochwertigen Hausrat vereinbaren auf Grundlage eines Gutachtens dann auch feste Taxen als Entschädigungsgrundlage. Sprich im Gutachten steht 16520 Daytona ist 18.000 Euro Wert, so wird im Schadenfall genau dieser Wert erstattet. Das sit für beide Seiten der sauberste und sicherste Weg...
Viele Grüße
Julian
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29.08.2019, 15:44 #5
...Siehste. Also von wegen „Wiederbeschaffungswert“. Pustekuchen. Da die Versicherung nicht interessiert ist, eine Sache wiederzubeschaffen sondern Selbige nur nach gesondertem Wertgutachten (wenn vorhanden) zu regulieren. Ohne dieses gibt es den damaligen Kaufpreis erstattet. Richtig? Weil der „Wiederbeschaffungswert“ so gar nichts mit dem damaligen Kaufpreis zu tun hat.
Gruß Maik
Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte
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29.08.2019, 17:46 #6Air-King
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30.08.2019, 06:45 #7
Was die Versicherungsprofis da schreiben ist für mich absolut nachvollziehbar. Was Peter oben schreibt auch, aber da wird man sich was die Wartezeit anbelangt, wahrscheinlich bei den Versicherungen die Zähne ausbeissen...... Daytona 11.3k und fertig. Wartezeit? Pech gehabt.....
Haben die Versicherer eigene Gutachter oder wer macht sowas??? Ich denke, es ist auf jeden Fall wichtig, bei Uhren die nicht mehr hergestellt werden, ein Gutachten machen zu lassen.... -Grüsse Micha
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30.08.2019, 13:29 #8
Bezieht sich auf die zitierten Versicherungsprofis....
Hier würde ich gerne auch nochmal einhacken.
Es ist grundsätzlich alles irgendwie richtig was hier beschrieben wird.
Aber, wie immer, ist nichts falscher als pauschale Aussagen.
Grundsetzlich kommt es auf die Bedingungen an. Das die Versicherungssumme passt, setze ich mal voraus.
Da ist es so wie beschrieben, das der Wiederbeschaffungswert gezahlt wir.
Über den zeitlichen Zusammenhang der Wiederbschaffung wird oft nichts geschrieben. Und da liegt das Problem.
Man kann aber durchaus mit dem Versicherer Vereinbarungen treffen die die Bedingungen ergänzen und
klar stellen. Dies ist wichtig damit der Regulierer im Schadenfall nicht Backe Backe Kuchen machen muss.
Bei dem Versicherer, mit dem ich zusammen arbeite, (ja, nur einer...) ist dies auf Vertragsseite sowie im Schadenfall überhaupt kein
Problem. Es muss lediglich kommuniziert werden. (Kurzer Draht zur Antrags und Schadenabteilung ist hier wichtig!)
Pauschale Lösungen und Aussagen, bei so unterschiedlichen Bedingungen und Lösungsansätzen
sind falsch und zu einfach.
Ich hoffe das ihr bzw. deine Frau die Geschichte aus dem Kopf bekommt.
Das ist das wichtigste!
Alles Gute für euch.Geändert von M.Soleil (30.08.2019 um 13:35 Uhr)
Gruß Stefan
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30.08.2019, 11:12 #9
Geändert von Martensit (30.08.2019 um 11:14 Uhr)
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30.08.2019, 10:30 #10
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