Was die Versicherungsprofis da schreiben ist für mich absolut nachvollziehbar. Was Peter oben schreibt auch, aber da wird man sich was die Wartezeit anbelangt, wahrscheinlich bei den Versicherungen die Zähne ausbeissen...... Daytona 11.3k und fertig. Wartezeit? Pech gehabt.....
Haben die Versicherer eigene Gutachter oder wer macht sowas??? Ich denke, es ist auf jeden Fall wichtig, bei Uhren die nicht mehr hergestellt werden, ein Gutachten machen zu lassen.... -
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Hybrid-Darstellung
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30.08.2019, 06:45 #1Grüsse Micha

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30.08.2019, 13:29 #2
Bezieht sich auf die zitierten Versicherungsprofis....
Hier würde ich gerne auch nochmal einhacken.
Es ist grundsätzlich alles irgendwie richtig was hier beschrieben wird.
Aber, wie immer, ist nichts falscher als pauschale Aussagen.
Grundsetzlich kommt es auf die Bedingungen an. Das die Versicherungssumme passt, setze ich mal voraus.
Da ist es so wie beschrieben, das der Wiederbeschaffungswert gezahlt wir.
Über den zeitlichen Zusammenhang der Wiederbschaffung wird oft nichts geschrieben. Und da liegt das Problem.
Man kann aber durchaus mit dem Versicherer Vereinbarungen treffen die die Bedingungen ergänzen und
klar stellen. Dies ist wichtig damit der Regulierer im Schadenfall nicht Backe Backe Kuchen machen muss.
Bei dem Versicherer, mit dem ich zusammen arbeite, (ja, nur einer...) ist dies auf Vertragsseite sowie im Schadenfall überhaupt kein
Problem. Es muss lediglich kommuniziert werden. (Kurzer Draht zur Antrags und Schadenabteilung ist hier wichtig!)
Pauschale Lösungen und Aussagen, bei so unterschiedlichen Bedingungen und Lösungsansätzen
sind falsch und zu einfach.
Ich hoffe das ihr bzw. deine Frau die Geschichte aus dem Kopf bekommt.
Das ist das wichtigste!
Alles Gute für euch.Geändert von M.Soleil (30.08.2019 um 13:35 Uhr)
Gruß Stefan
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rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.
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