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  1. #1
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Zitat Zitat von raketenkonstrukteur Beitrag anzeigen
    Im Falle von seltenen, nicht wieder beschaffbaren Sammlerstücken empfiehlt es sich deshalb vorab eigene Gutachten erstellen zu lassen und entsprechend bei der Versicherung die Erstattung im Schadensfall beglaubigen zu lassen.
    Zitat Zitat von rudi65 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
    Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
    Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)

    Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
    Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
    Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.

    Gruß aus Münster
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Sorry, aber das was Du hier geschrieben hast ist falsch.

    Wenn eine Gleichstellung durch gewisse Umstände (z. B. Verfügbarkeit) nicht möglich oder zumutbar (z. B. Wartezeit über mehrere Jahre) ist, wird von Sachverständigen der Wiederbeschaffungswert ermittelt und (Deckungsumme vorausgesetzt) entsprechend reguliert.

    Dazu sind Versicherer vertraglich verpflichtet.
    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    So sieht es aus und dem Rudi kann ich nur beipflichten!

    Im Falle einer alten Daytona oder Sub würde der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis eines vergleichbaren Nachfolgemodell ersetzen, also den aktuellen LP.
    Dem zugrunde gelegt hat der Geschädigte kein Anrecht auf höher Entschädigung, AUSSER er hat für diese speziellen Uhren einen Nachweiss über die Höhe des Wertes und hat es dann im Falle der Hausratversicherung auch entsprechend mit angegeben und versichert.

    Kann alles ganz einfach sein.......
    Zitat Zitat von Julfri89 Beitrag anzeigen
    Moin aus Hamburg,

    hier ebenfalls als Versicherungsmakler tätig. rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.

    Anders ist es bei Uhren die nicht mehr neu beschafft werden können, hier würde dann auch der entsprechende "Graumarkt-Preis" reguliert werden, sofern der Wert der Uhr glaubhaft gemacht werden kann. Hier empfehle ich ebenfalls eine gutachterliche Feststellung (vor Schadeneintritt). Spezielle Hausrat-Versicherungen für hochwertigen Hausrat vereinbaren auf Grundlage eines Gutachtens dann auch feste Taxen als Entschädigungsgrundlage. Sprich im Gutachten steht 16520 Daytona ist 18.000 Euro Wert, so wird im Schadenfall genau dieser Wert erstattet. Das sit für beide Seiten der sauberste und sicherste Weg...

    Viele Grüße
    Julian
    Was die Versicherungsprofis da schreiben ist für mich absolut nachvollziehbar. Was Peter oben schreibt auch, aber da wird man sich was die Wartezeit anbelangt, wahrscheinlich bei den Versicherungen die Zähne ausbeissen...... Daytona 11.3k und fertig. Wartezeit? Pech gehabt.....

    Haben die Versicherer eigene Gutachter oder wer macht sowas??? Ich denke, es ist auf jeden Fall wichtig, bei Uhren die nicht mehr hergestellt werden, ein Gutachten machen zu lassen.... -
    Grüsse Micha

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von M.Soleil
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    Zitat Zitat von Micha2903 Beitrag anzeigen
    Was die Versicherungsprofis da schreiben ist für mich absolut nachvollziehbar. Was Peter oben schreibt auch, aber da wird man sich was die Wartezeit anbelangt, wahrscheinlich bei den Versicherungen die Zähne ausbeissen...... Daytona 11.3k und fertig. Wartezeit? Pech gehabt.....

    Haben die Versicherer eigene Gutachter oder wer macht sowas??? Ich denke, es ist auf jeden Fall wichtig, bei Uhren die nicht mehr hergestellt werden, ein Gutachten machen zu lassen.... -

    Bezieht sich auf die zitierten Versicherungsprofis....

    Hier würde ich gerne auch nochmal einhacken.
    Es ist grundsätzlich alles irgendwie richtig was hier beschrieben wird.

    Aber, wie immer, ist nichts falscher als pauschale Aussagen.

    Grundsetzlich kommt es auf die Bedingungen an. Das die Versicherungssumme passt, setze ich mal voraus.
    Da ist es so wie beschrieben, das der Wiederbeschaffungswert gezahlt wir.
    Über den zeitlichen Zusammenhang der Wiederbschaffung wird oft nichts geschrieben. Und da liegt das Problem.

    Man kann aber durchaus mit dem Versicherer Vereinbarungen treffen die die Bedingungen ergänzen und
    klar stellen. Dies ist wichtig damit der Regulierer im Schadenfall nicht Backe Backe Kuchen machen muss.

    Bei dem Versicherer, mit dem ich zusammen arbeite, (ja, nur einer...) ist dies auf Vertragsseite sowie im Schadenfall überhaupt kein
    Problem. Es muss lediglich kommuniziert werden. (Kurzer Draht zur Antrags und Schadenabteilung ist hier wichtig!)

    Pauschale Lösungen und Aussagen, bei so unterschiedlichen Bedingungen und Lösungsansätzen
    sind falsch und zu einfach.


    Ich hoffe das ihr bzw. deine Frau die Geschichte aus dem Kopf bekommt.
    Das ist das wichtigste!

    Alles Gute für euch.
    Geändert von M.Soleil (30.08.2019 um 13:35 Uhr)
    Gruß Stefan

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