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  1. #81
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Zitat Zitat von raketenkonstrukteur Beitrag anzeigen
    Im Falle von seltenen, nicht wieder beschaffbaren Sammlerstücken empfiehlt es sich deshalb vorab eigene Gutachten erstellen zu lassen und entsprechend bei der Versicherung die Erstattung im Schadensfall beglaubigen zu lassen.
    Zitat Zitat von rudi65 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
    Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
    Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)

    Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
    Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
    Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.

    Gruß aus Münster
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Sorry, aber das was Du hier geschrieben hast ist falsch.

    Wenn eine Gleichstellung durch gewisse Umstände (z. B. Verfügbarkeit) nicht möglich oder zumutbar (z. B. Wartezeit über mehrere Jahre) ist, wird von Sachverständigen der Wiederbeschaffungswert ermittelt und (Deckungsumme vorausgesetzt) entsprechend reguliert.

    Dazu sind Versicherer vertraglich verpflichtet.
    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    So sieht es aus und dem Rudi kann ich nur beipflichten!

    Im Falle einer alten Daytona oder Sub würde der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis eines vergleichbaren Nachfolgemodell ersetzen, also den aktuellen LP.
    Dem zugrunde gelegt hat der Geschädigte kein Anrecht auf höher Entschädigung, AUSSER er hat für diese speziellen Uhren einen Nachweiss über die Höhe des Wertes und hat es dann im Falle der Hausratversicherung auch entsprechend mit angegeben und versichert.

    Kann alles ganz einfach sein.......
    Zitat Zitat von Julfri89 Beitrag anzeigen
    Moin aus Hamburg,

    hier ebenfalls als Versicherungsmakler tätig. rudi65 hat hier völlig Recht. Es gibt bei Uhren (die theoretisch neu zu beschaffen sind) den Listenpreis/Rechnungspreis. Sprich habe ich meine Daytona zum Listenpreis erworben so bekomme ich auch max. diesen entschädigt. Ob diese nun verknappt oder schlecht Lieferbar sind, spielt keine Rolle. Sollte ich über Liste bezahlt haben und hierüber eine Rechnung vorweisen können, gilt dieser Betrag als Entschädigungsgrundlage.

    Anders ist es bei Uhren die nicht mehr neu beschafft werden können, hier würde dann auch der entsprechende "Graumarkt-Preis" reguliert werden, sofern der Wert der Uhr glaubhaft gemacht werden kann. Hier empfehle ich ebenfalls eine gutachterliche Feststellung (vor Schadeneintritt). Spezielle Hausrat-Versicherungen für hochwertigen Hausrat vereinbaren auf Grundlage eines Gutachtens dann auch feste Taxen als Entschädigungsgrundlage. Sprich im Gutachten steht 16520 Daytona ist 18.000 Euro Wert, so wird im Schadenfall genau dieser Wert erstattet. Das sit für beide Seiten der sauberste und sicherste Weg...

    Viele Grüße
    Julian
    Was die Versicherungsprofis da schreiben ist für mich absolut nachvollziehbar. Was Peter oben schreibt auch, aber da wird man sich was die Wartezeit anbelangt, wahrscheinlich bei den Versicherungen die Zähne ausbeissen...... Daytona 11.3k und fertig. Wartezeit? Pech gehabt.....

    Haben die Versicherer eigene Gutachter oder wer macht sowas??? Ich denke, es ist auf jeden Fall wichtig, bei Uhren die nicht mehr hergestellt werden, ein Gutachten machen zu lassen.... -
    Grüsse Micha

  2. #82
    GMT-Master
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    Was wäre denn, wenn man die Uhr mit Rabatt gekauft hat (oder gebraucht) ?
    Bekommt man dann den aktuellen LP, den Marktpreis oder seinen alten Kaufpreis ?
    (andere Güter werden auch billiger, z.B. Fernseher, hat also durchaus Relevanz für die Hausratversicherung)

  3. #83
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    Zitat Zitat von rudi65 Beitrag anzeigen
    Viel wichtiger ist, dass bei der eigenen Hausratversicherung
    Stahlmodelle nicht als Wertsachen eingestuft werden. Bei Verträgen mit dieser Einschränkung ist die Entschädigung begrenzt.
    Über Versicherung der Uhren habe ich mich mit meiner Frau auch letztens erst unterhalten.
    Und das was du sagst, habe ich tatsächlich woanders auch schon mal gehört. Was bedeutet das jetzt im Klartext?

    Unsere Uhren:
    - Omega Damenuhr Gold (Kaufpreis???) -> Wertgegenstand

    - Rolex Datejust 36 Bicolor Everose Gold und Diamanten (Kaufpreis 14,2k) -> Wertgegenstand

    - Rolex Deepsea (Kaufpreis 11,2k) -> kein Wertgegenstand???

    Was bedeutet das denn im Klartext, falls die Uhren mal, was wir natürlich nicht hoffen, entwendet werden. Meine Deepsea zählt dann nicht als Schmuck oder wie stelle ich mir das vor? Was kriege ich dann wo entschädigt?

    Schon mal danke im Voraus für die Aufklärung.

  4. #84
    Deepsea
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    Zitat Zitat von HansGruber Beitrag anzeigen
    Über Versicherung der Uhren habe ich mich mit meiner Frau auch letztens erst unterhalten.
    Und das was du sagst, habe ich tatsächlich woanders auch schon mal gehört. Was bedeutet das jetzt im Klartext?

    Unsere Uhren:
    - Omega Damenuhr Gold (Kaufpreis???) -> Wertgegenstand

    - Rolex Datejust 36 Bicolor Everose Gold und Diamanten (Kaufpreis 14,2k) -> Wertgegenstand

    - Rolex Deepsea (Kaufpreis 11,2k) -> kein Wertgegenstand???

    Was bedeutet das denn im Klartext, falls die Uhren mal, was wir natürlich nicht hoffen, entwendet werden. Meine Deepsea zählt dann nicht als Schmuck oder wie stelle ich mir das vor? Was kriege ich dann wo entschädigt?

    Schon mal danke im Voraus für die Aufklärung.
    Die Deepsea zählt nicht als Wertgegenstand weil sie aus Stahl und nicht aus Gold ist. Für Wertgegenstände (alles aus Edelmetallen) ist die Versicherungssumme auch häufig auf 20.000 Euro beschränkt. Rolex Stahluhren zählen nicht als Wertgegenstand. Ich habe für meine Versicherung eine Liste mit den Werten erstellt und die Versicherungssumme angepasst.

  5. #85
    PREMIUM MEMBER Avatar von marceltobias
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    Erstmal mein Beileid. Schöner Mist was da passiert ist.
    Kopf hoch - wenn geht!


    Ich habe mit meinem Versicherungsmakler das Thema Wiederbeschaffung schon mehrfach besprochen.

    ICH bekomme den aktuellen Wert ersetzt (sprich Graumarktpreis).

    Einfach mal mit der persönlichen Versicherung sprechen, soll ja auch helfen.
    Glück auf!

    Marcel

  6. #86
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Zitat Zitat von vandehölln Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass eine Versicherung im Schadensfall mehr für eine Daytona zahlt als den Listenpreis.

    Welcher Graumarktpreis soll denn von der Versicherung ersetzt werden? Die 18k von Händler X, die 23k von Händler Y, die 17k vom dubiosen Privatverkäufer aus Frankreich?
    Da unterliegst Du einem Irrglaube. Der Wiederbeschaffungswert wird gezahlt. Und das ist nicht der Listenpreis. Über die Höhe des Wiederbeschaffungswertes kannst Du dich dann im Zweifelsfall mit Deiner Versicherung streiten. Ich würde mal sagen der günstigste CH24 Graumarktpreis sollte drin sein.
    Gruß Mali

  7. #87
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    Zitat Zitat von C1973 Beitrag anzeigen
    Die Deepsea zählt nicht als Wertgegenstand weil sie aus Stahl und nicht aus Gold ist. Für Wertgegenstände (alles aus Edelmetallen) ist die Versicherungssumme auch häufig auf 20.000 Euro beschränkt. Rolex Stahluhren zählen nicht als Wertgegenstand. Ich habe für meine Versicherung eine Liste mit den Werten erstellt und die Versicherungssumme angepasst.
    O. k. vielen Dank für diese Antwort. Das habe ich dann soweit verstanden. Das bedeutet dass bei meiner Frau zumindest alles in Butter ist da die Uhr Goldelemente und Diamanten besitzt. Ich werde dann wirklich noch einmal nachfragen müssen.

  8. #88
    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Da unterliegst Du einem Irrglaube. Der Wiederbeschaffungswert wird gezahlt. Und das ist nicht der Listenpreis. Über die Höhe des Wiederbeschaffungswertes kannst Du dich dann im Zweifelsfall mit Deiner Versicherung streiten. Ich würde mal sagen der günstigste CH24 Graumarktpreis sollte drin sein.
    Oje, lese Dir mal bitte den Thread genauer durch, genau den Blödsinn der hier verbreitet wird glauben am Ende noch einige.

    Ersetzt wird der Wiederbeschaffungspreis laut Hersteller wenn die Sache noch verfügbar ist, wenn es den Artikel nicht mehr gibt wird ein gleichartiger Gegenstand ggf. Nachfolgemodell ersetzt zum Wiederbeschaffungspreis, d.h. hat sich der Preis im laufe der Jahre erhöht wird der aktuelle LP erstattet, damit der Gegenstand wiederbeschafft werden kann.
    Warum schreibe ich Sache oder Gegenstand??
    Weil dem Versicherer es scheiß egal ist, ob Dir Deine Uhr, Dein Sofa oder Deine Küche zerstört, entwendet oder durch einen anderen Ersatzpflichtigen Schaden erstattet werden muss.
    Wenn DU es nicht extra versicherst, dann gehört eine Uhr genauso wie alles andere auch zum Hausrat dazu und dem Versicherer ist es erstmal egal ob da Rolex, Hublot oder sonst was drauf steht.
    Es wird am Ende eine Entschädigung zum nachvollziehbaren Wiederbeschaffungswert i.d.R. Listenpreis erstattet und keine Fantasie Graumarkt Preise wegen irgenwelcher Verknappung.
    Und wenn es zum Schadenzeitpunkt diesen Gegenstand nicht gibt, dann wird Dir der Versicherer sagen: Kaufen sie halt was anderes, ganz einfach.
    Von Küche, über Schlafzimmer bis zu Deinen Klamotten im Schrank wird das alles gleich behandelt.

    Und wer anderer Meinung ist, der lässt sich das bitte direkt von seinem Versicherer schriftlich bestätigen, das er im Schadenfall das doppelte oder dreifache an Entschädigung bekommt, weil er nicht in der Lage ist auf einen Luxusgegenstand zu warten.
    Das Schreiben möchte ich sehen!
    Geändert von crazy_joeblunt (30.08.2019 um 09:37 Uhr)
    __________________________________________
    von mir aus......

  9. #89
    PREMIUM MEMBER Avatar von marceltobias
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    Ich habe es mir von meiner Versicherung und dem mir sehr gut bekannten Makler bestätigen lassen.

    Was ist daran nicht zu glauben?!
    Glück auf!

    Marcel

  10. #90
    Das Du eine Uhr zum doppelten LP erstattet bekommst im Zuge der normalen Hausratbedingungen?
    Würde ich gerne sehen, von mir aus geschwärzt in den für Dich relevanten Passagen. Bitte PN!
    __________________________________________
    von mir aus......

  11. #91
    Yacht-Master Avatar von myself
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    Und das ganze Spiel geht in beide Richtungen: Hast du vor ein paar Jahren eine 16014 für 3k gekauft, wird der aktuelle LP für eine 126234, d.h. 7,5 k erstattet.
    Gruß
    Andreas

    "Was ist ein Zyniker? Ein Mann, der den Preis von allem und den Wert von nichts kennt."

    (Oscar Wilde, englischer Schriftsteller (1854 - 1900))

  12. #92
    Air-King
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    Zitat Zitat von marceltobias Beitrag anzeigen
    Ich habe es mir von meiner Versicherung und dem mir sehr gut bekannten Makler bestätigen lassen.

    Was ist daran nicht zu glauben?!
    Wenn Dein Makler Dir das bestätigt hat, ist alles in Butter - selbst wenn er falsch liegt kannst Du ihn dann in Haftung nehmen.

    Nochmal - was ich schrieb ist der "Hausrat-Standard". Natürlich gibt es die Möglichkeit mit dem Versicherer andere Entschädigungsgrundlagen zu vereinbaren. Man muss eben nur (vorher) seinen Versicherer in das konkrete einbinden.

    Sorry, dass das hier (wieder) zum Versicherungs-Thema wurde. Ist aber auch wirklich nicht ganz übersichtlich und es kann um sehr viel Geld gehen.

    Grüße
    Julian

  13. #93
    __________________________________________
    von mir aus......

  14. #94
    Comex Avatar von The Banker
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Das Du eine Uhr zum doppelten LP erstattet bekommst im Zuge der normalen Hausratbedingungen?
    Würde ich gerne sehen, von mir aus geschwärzt in den für Dich relevanten Passagen. Bitte PN!
    Das kann man sicher auch hier einstellen, wäre sicher für viele interessant .
    Beste Grüße, Thilo

  15. #95
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Oje, lese Dir mal bitte den Thread genauer durch, genau den Blödsinn der hier verbreitet wird glauben am Ende noch einige.

    Ersetzt wird der Wiederbeschaffungspreis laut Hersteller wenn die Sache noch verfügbar ist, wenn es den Artikel nicht mehr gibt wird ein gleichartiger Gegenstand ggf. Nachfolgemodell ersetzt zum Wiederbeschaffungspreis, d.h. hat sich der Preis im laufe der Jahre erhöht wird der aktuelle LP erstattet, damit der Gegenstand wiederbeschafft werden kann.
    Warum schreibe ich Sache oder Gegenstand??
    Weil dem Versicherer es scheiß egal ist, ob Dir Deine Uhr, Dein Sofa oder Deine Küche zerstört, entwendet oder durch einen anderen Ersatzpflichtigen Schaden erstattet werden muss.
    Wenn DU es nicht extra versicherst, dann gehört eine Uhr genauso wie alles andere auch zum Hausrat dazu und dem Versicherer ist es erstmal egal ob da Rolex, Hublot oder sonst was drauf steht.
    Es wird am Ende eine Entschädigung zum nachvollziehbaren Wiederbeschaffungswert i.d.R. Listenpreis erstattet und keine Fantasie Graumarkt Preise wegen irgenwelcher Verknappung.
    Und wenn es zum Schadenzeitpunkt diesen Gegenstand nicht gibt, dann wird Dir der Versicherer sagen: Kaufen sie halt was anderes, ganz einfach.
    Von Küche, über Schlafzimmer bis zu Deinen Klamotten im Schrank wird das alles gleich behandelt.

    Und wer anderer Meinung ist, der lässt sich das bitte direkt von seinem Versicherer schriftlich bestätigen, das er im Schadenfall das doppelte oder dreifache an Entschädigung bekommt, weil er nicht in der Lage ist auf einen Luxusgegenstand zu warten.
    Das Schreiben möchte ich sehen!
    Ich glaube, derjenige, der hier Blödsinn verbreitet, bist Du! Keine Versicherung kann Dir rechtlich zumuten 10 Jahre auf ne Daytona zum Listenpreis zu warten. Aber gib Du dich dann halt mit dem Listenpreis zufrieden und gut ist.
    Gruß Mali

  16. #96
    Zitat Zitat von rudi65 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
    Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
    Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)

    Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
    Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
    Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.

    Gruß aus Münster
    träum weiter Mali
    __________________________________________
    von mir aus......

  17. #97
    Comex Avatar von The Banker
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    Mali: Jörn hat von Versicherungen und Schadenregulierungen Null Ahnung, der arbeitet nur in so einem Laden .
    Beste Grüße, Thilo

  18. #98
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
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    Was ist eigentlich bei Uhren, die im Wert deutlich gesunken sind?
    Da wird der Versicherer ja dann bestimmt auch nur den niedrigeren Wert auszahlen...

    Ich möchte ja nicht zum generellen Rundumschlag gegen die Assekuranz ausholen (schon gar nicht gegen Jörn und Kollegen hier im Forum),
    aber so wirklich fair läuft bei Versicherern ja eigentlich kaum was...
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

  19. #99
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Wobei man dazusagen muss, dass es auch Spezialversicherungen gibt, die sehr wohl den "Marktpreis" ersetzen. Werteliste ist da Anhang zur Polizze, update jedes Jahr, wenn was passiert, wird der Wert nach Liste ersetzt. Gibt's zB von AXA oder Lloyds...
    Grüße -- Jürgen


  20. #100
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Zitat Zitat von Julfri89 Beitrag anzeigen
    Wenn Dein Makler Dir das bestätigt hat, ist alles in Butter - selbst wenn er falsch liegt kannst Du ihn dann in Haftung nehmen.

    Nochmal - was ich schrieb ist der "Hausrat-Standard". Natürlich gibt es die Möglichkeit mit dem Versicherer andere Entschädigungsgrundlagen zu vereinbaren. Man muss eben nur (vorher) seinen Versicherer in das konkrete einbinden.

    Sorry, dass das hier (wieder) zum Versicherungs-Thema wurde. Ist aber auch wirklich nicht ganz übersichtlich und es kann um sehr viel Geld gehen.

    Grüße
    Julian

    Ja, aber nur wenn er das schriftlich getan hat und davor wird er sich m.E. sehr hüten, eben wegen evtl. Regressansprüche...... Eine mündliche Aussage ist dann im Schadensfall soviel wert, wie der Schnee vom letzten Winter.
    Grüsse Micha

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