Liebe Foristi,
bei meinem Bekannten wurden bei einem Einbruch folgende Uhren letzte Woche entwendet und er ist hier nicht angemeldet. Von daher die Info falls euch eine der Uhren angeboten wird/werden sollte:
Artikel Referenz Seriennummer(fett)
Rolex GMT Master II 116718LN 30A78225
Rolex Datejust II 116333 G152516
Rolex Seadweller 116600 Leider Papiere verloren
Rolex Daytona 116500LN U71Q1685
Rolex Submariner 116613 LB 0208L1P5
Rolex Submariner 116610LV 498199X7
Rolex GMT Master II 126710BLNR 4S688328
Breitling Chronomat 44 CB011012 / B957 / 744P / A20D.1 3165193
Omega Seamaster (Schwerti) 22545000 81404079
Breitling Navitimer Leider Papiere verloren
Herzlichen Dank und liebe Grüße Thomas. >>>>> Mods, falls hier verkehrt bitte verschieben.
Ergebnis 1 bis 20 von 120
Hybrid-Darstellung
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29.08.2019, 09:16 #1
Einbruchsdiebstahl - entwendete Rolex pp. Uhren
Geändert von John Wick (29.08.2019 um 09:22 Uhr)
Gruß - Thomas
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29.08.2019, 09:22 #2
Ich habe es drüben schon gesehen - so ein Mist
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29.08.2019, 09:26 #3
Schlimm, sowas.
Danke fürs Teilen und dem Einbruchsopfer wünsche ich, dass er seelischen Schaden gut verarbeiten kann und er entsprechend versichert ist, um einen materiellen Schaden abzuwenden.Peter
Bekennender Längsdenker
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29.08.2019, 09:26 #4
Oh, das ist krass
Ich hoffe er ist gut Versichert, denn der Wert ist ja nicht unerheblich!
Danke für die Info!Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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29.08.2019, 09:35 #5
Bei gut 100K Uhren Wert sollte er nicht nur gut versichert sein, sondern auch die Vorgaben des Versicherers beherzigt haben, dann kann er ganz entspannt sein.....
Mein Beileid dem Geschädigten.__________________________________________
von mir aus......
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29.08.2019, 09:53 #6
Ich denke von Entspannung kann trotzdem keine Rede sein... dass muss doch furchtbar sein.
Verständnisfrage: Bezahlt die Versicherung für die 116500 den Preis den man nachweislich auf der Rechnung bezahlt hat? Hintergrund: Wenn man die Uhr beim Grauen für 18k gekauft hat und die Versicherung nur den Listenpreis entschädigt macht man ja trotzdem ein dickes Minus trotz Versicherung.
Dem Geschädigten viel Erfolg bei der WiederbeschaffungGeändert von raketenkonstrukteur (29.08.2019 um 09:54 Uhr)
Mit königlichen Grüßen,
John
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29.08.2019, 09:57 #7
Mit der richtigen Versicherung bekommt der den Wiederbeschaffungswert!
Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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29.08.2019, 10:00 #8
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29.08.2019, 10:51 #9
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29.08.2019, 10:03 #10
Sorry, ich meinte lediglich mit "Entspannt" was die Schadenregulierung angeht, wenn richtig versichert.
Das so etwas eine Katastrophe ist, versteht sich von selbst.
Und ja, wenn per Kaufbeleg der Wert nachgewiesen werden kann, sollte trotz niedrigeren LP der Wert ersetzt werden.__________________________________________
von mir aus......
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29.08.2019, 09:36 #11
- Registriert seit
- 24.04.2019
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- Berlin
- Beiträge
- 531
Absolute Katastrophe,wünsche dem Geschädigtem viel Kraft !
Geändert von Andro (29.08.2019 um 09:37 Uhr)
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29.08.2019, 10:01 #12
Aber das nächste Problem ist dass wenn er sie zum LP beim Konzi bekommen hat wird doch die Versicherung keine 20k rausrücken damit er schnell eine beim Grauen bekommt oder? Und wenn er nicht gerade Kalle Rummenigge heisst, dann wird er kaum in kurzer Zeit wieder eine beim Konzi erhalten!?
Sorry fürs Off-topicGeändert von raketenkonstrukteur (29.08.2019 um 10:05 Uhr)
Mit königlichen Grüßen,
John
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29.08.2019, 10:12 #13
- Registriert seit
- 26.10.2018
- Beiträge
- 1.751
Für die Versicherung muss der aktuelle Wert eines Produkts nachgewiesen werden, dieser Wert wird in Form von Geld durch die Versicherung erstattet. Kann man durch mehrere gleichwertige Marktangebote und durch Nachweis der Knappheit (sollte kein Problem sein) nachweisen, dass eine 11k LP Uhr aktuell 20k wert ist, wird die Versicherung den Preis auch erstatten. Die Versicherung hat selbst Gutachter und Experten im Schmuckbereich, die das entsprechend bewerten können. Ob man sich dann von der Versicherungsüberweisung eine neue Uhr kauft oder nicht, bleibt einem selbst überlassen. Die Versicherung wird jedenfalls nicht dafür sorgen, dass man eine neue Uhr irgendwo zugeteilt bekommtEine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen. - Maurice Chevalier
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29.08.2019, 10:11 #14
Danke Peter! Genau den Thread meinte ich.
Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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29.08.2019, 10:40 #15
Stimmt, Versicherungen zahlen bestimmt immer ganz easy die Graumarktpreise
.
Beste Grüße, Thilo
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29.08.2019, 10:46 #16
Aber mal ehrlich: Die können doch nicht von mir erwarten, dass ich evtl. 5 Jahre warte.
Grüße
Dirk
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29.08.2019, 10:46 #17
Von ganz easy hat hier keiner bisher gesprochen!
Es geht um die Frage des Wiederbeschafungswertes.
Einfach mal den von Peter gut beschriebenen Thread durchlesen...
https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...ght=ultimativeGruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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29.08.2019, 10:47 #18
Nach Rücksprache mit Schadenabteilungsleitern von mehreren großen Deutschen Versicherungsunternehmen ist das leider ein Trugschluss.
Der Versicherer zahlt den tatsächlich entstandenen Materialschaden und nicht den emotionalen aufgrund von Wartezeit, schlechten Wetter oder, oder, oder......
Seine Aufgabe ist es die versicherte Person gemäß Bedingungen zu entschädigen und die berücksichtigen nicht das jemand x Jahre auf etwas warten muss, sondern nur das es eine den Bedingungen nach geregelte Entschädigung gibt.
Nachweispflicht hat im übrigen der Geschädigte zu erbringen.
Wurde eine z.B. Daytona 116500 bei Grauen für 18K gekauft und darüber gibt es einen Kaufbeleg, wird das tatsächlich auch der Versicherer erbringen, obwohl LP 11.300€ ist, da das der zu ersetzende Schaden ist.__________________________________________
von mir aus......
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29.08.2019, 10:54 #19
Also ist es doch nicht so klar und einfach wie manche meinen und man muss individuell das Kleingedruckte des Hausratsversicherungsertrags prüfen!
Dasselbe Theater hätte man ja mittlerweile mit einer ollen SUB! In Deutschland gibt es bei Chrono keine unter 8500,00€ geschweige denn wenn noch Box und Papiere dabei sein sollen. Wartezeit über sechs Monate/ein Jahr...
Nächstes Thema: Wer entscheidet was eine hinnehmbare Wartezeit ist? 3 Monate? 6 Monate? 12 Monate?
Ich denke einfach und diskussionsfrei ist das ganze prinzipiell nicht ...Geändert von raketenkonstrukteur (29.08.2019 um 10:59 Uhr)
Mit königlichen Grüßen,
John
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29.08.2019, 11:18 #20
Findet jeder in seinen Hausratbedingungen und kann sich jeder gerne von seinem Sachbearbeiter erklären lassen......
Allerdings sollte man nicht enttäuscht sein wenn die Antwort anders ausfällt wie teilweise hier kommuniziert wird.
5. Gleichstellung
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungs-nehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Und nach einem gerade eben geführten Telefonat mit einem geschätzten Kollegen eines großeren Vers. Unternehmens wurde dieses nochmal bestätigt.
Im übrigen gibt es auch eine Schadenminderungspflicht, nur mal so als Deckansatz........__________________________________________
von mir aus......
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