Ich denke von Entspannung kann trotzdem keine Rede sein... dass muss doch furchtbar sein.
Verständnisfrage: Bezahlt die Versicherung für die 116500 den Preis den man nachweislich auf der Rechnung bezahlt hat? Hintergrund: Wenn man die Uhr beim Grauen für 18k gekauft hat und die Versicherung nur den Listenpreis entschädigt macht man ja trotzdem ein dickes Minus trotz Versicherung.
Dem Geschädigten viel Erfolg bei der Wiederbeschaffung
Ergebnis 1 bis 20 von 120
Hybrid-Darstellung
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29.08.2019, 09:53 #1
Geändert von raketenkonstrukteur (29.08.2019 um 09:54 Uhr)
Mit königlichen Grüßen,
John
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29.08.2019, 09:57 #2
Mit der richtigen Versicherung bekommt der den Wiederbeschaffungswert!
Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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29.08.2019, 10:00 #3
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29.08.2019, 10:06 #4
Das sagt doch schon allein der Name... Er bekommt den Wert den es kostet die Uhr auf dem Markt zu kaufen (wiederzubeschaffen). Das Thema ist doch hier auch mehrfach schon besprochen worden.
Wenn er eine Uhr für 15 K€ gekauft hat uns diese Uhr, in ähnlichem Zustand nur noch für 20k€ am Markt angeboten wird, dann bekommt er die 20k€ von der Versicherung....Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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29.08.2019, 10:14 #5
[QUOTE=makra;6167510.............
Wenn er eine Uhr für 15 K€ gekauft hat uns diese Uhr, in ähnlichem Zustand nur noch für 20k€ am Markt angeboten wird, dann bekommt er die 20k€ von der Versicherung....[/QUOTE]
Das solltest Du jetzt mal genauer erklären, für die unwissenen unter uns.
Eine 116500 kostet LP 11.300€
Der raffgierige Graue will 23.000€
Bezahlt wurde brav nach Liste weil man sie halt mal bekommen hat.
Und jetzt soll die Versicherung, obwohl es das Modell, oder ein Nachfolgemodell noch gibt, brav die 23.000€ rausrücken, weil
1.) der beklaute keine Lust auf warten hat?
2.) man der Meinung ist das die Grauhändler mitlerweile die Preise machen?
3.) man so etwas in Internetforen sugeriert bekommt?
Versteh mich nicht falsch, ich hätte es nur gerne handfest erklärt bekommen, so das ich im Schadenfall das meiner Versicherung ausgedruckt vorlegen kann.Simon says……..
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29.08.2019, 10:29 #6
Nehmen wi das klassische Beispiel einer Daytona. Der Geschädigte hat sie zum LP erstanden. Die Uhr ist aktuell unter Berücksichtigung einer "angemessenen Wartezeit" nur auf dem Graumarkt / Gebrauchtmarkt (je nach Zustand der entwendeten Uhr) zu bekommen. Die Preise leigen bei 20K€. Die Versicherung verlangt nicht, das der Geschädigte in diesem Fall 6 oder 8 Jahre wartet, sondern zahlt nachdem deren Fachleute den Marktwert für die vergleichbare Uhr eruiert haben, die Summe die zur Wiederbeschaffung nötig ist.
Geändert von makra (29.08.2019 um 10:31 Uhr)
Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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29.08.2019, 10:44 #7
Genau so ist der Sachverhalt, weil dem Geschädigten eine selbst unverschuldete, ungewiss/undefiniert lange Wartezeit in diesem Maße nicht zugemutet werden braucht/darf/muss. Es bedarf derzeit dieser finanziellen Mittel um ihm diesen Gegenstand ohne Aufwand wiederzubeschaffen. Da braucht die Versicherung nicht lange recherchieren. Kurzer Anruf beim AD. Kurzer Blick auf die allgemeine Marktsituation. Dann zähneknirschend überweisen.
Gruß Maik
Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte
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29.08.2019, 10:45 #8
Klingt komisch, ist aber so. (Peter Lustig)
Eine Hausratversicherung hat die Aufgabe, Dich gleichzustellen.
Das heißt, Du sollst durch den entstandenen Schaden nicht profitieren, aber auch hinterher nicht mit leeren Händen dastehen.
Wenn Du Dir nach dreijähriger Wartezeit eine Daytona beim Konzi für LP 11k gekauft hast und die Uhr nach nur zwei Monaten nun weg ist, weil böse Menschen wärend Deines Hawaii-Urlaubs in Dein Schlafzimmer eingedrungen sind und Dir die Uhr vom Nachttisch gestohlen haben, ist die Versicherung dazu verpflichtet, Dich gleichzustellen.
Nun geht das aber blöder Weise nicht, weil Dir der Konzi für die nächsten drei Jahre keine Stahldaytona versprechen kann. Diese Situation ist auch den Schadenregulierern bzw. Gutachtern der Versicherung bekannt und dementsprechend kannst Du Dir zur Gleichstellung die Uhr woanders kaufen.
Das Gegenteil ist der Fall, wenn Du Dir einen neuen Monster-Flachbildschirm für 10k im Media-Markt gekauft hast, und dieser von den Panzerknackern abtransportiert wurde. Wenn das Modell nun ein Auslaufmodell ist und zwischenzweitlich nur noch 5k kostet, gibt es auch nur noch 5k zwecks Wiederbeschaffung.
Wie gesagt, dass ganze nennt sich Gleichstellungsprinzip und ist die Grundlage einer jeden Hausratversicherung.
Diese teilt Dir das Ganze auch gerne schriftlich mit.Geändert von Schmackofatz (29.08.2019 um 10:47 Uhr)
Peter
Bekennender Längsdenker
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29.08.2019, 10:49 #9
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29.08.2019, 10:08 #10
Nein, der Marktpreis.
Du kannst Dir bei Meertz und Co. eine neue Daytona zu deren Preis kaufen, die Versicherung übernimmt das.
Weitere Details siehe hier:
https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...ght=ultimativePeter
Bekennender Längsdenker
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29.08.2019, 11:34 #11
Sorry, aber das so allgemein zu sagen, ist doch Unfug. Das kommt immer aufs Kleingedruckte jeder einzelnen Polizze an! Welcher Safe wie hoch gedeckt ist, welche Ausschlüsse, Schadensberechnung (ie, welcher Preis wird ersetzt).
...und lesen sollte man die Versicherungspolizze nicht vor dem Schadensfalls, sondern vor dem Abschluss
Geändert von jk737 (29.08.2019 um 11:36 Uhr)
Grüße -- Jürgen
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29.08.2019, 12:16 #12
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29.08.2019, 17:16 #13
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29.08.2019, 10:51 #14
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29.08.2019, 10:03 #15
Sorry, ich meinte lediglich mit "Entspannt" was die Schadenregulierung angeht, wenn richtig versichert.
Das so etwas eine Katastrophe ist, versteht sich von selbst.
Und ja, wenn per Kaufbeleg der Wert nachgewiesen werden kann, sollte trotz niedrigeren LP der Wert ersetzt werden.Simon says……..
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