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  1. #21
    Daytona Avatar von jannis-noah
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    Aber mal ehrlich: Die können doch nicht von mir erwarten, dass ich evtl. 5 Jahre warte.
    Grüße
    Dirk

  2. #22
    Day-Date Avatar von makra
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    Von ganz easy hat hier keiner bisher gesprochen!

    Es geht um die Frage des Wiederbeschafungswertes.

    Einfach mal den von Peter gut beschriebenen Thread durchlesen...
    https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...ght=ultimative
    Gruß Mario



    "Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"

  3. #23
    Nach Rücksprache mit Schadenabteilungsleitern von mehreren großen Deutschen Versicherungsunternehmen ist das leider ein Trugschluss.

    Der Versicherer zahlt den tatsächlich entstandenen Materialschaden und nicht den emotionalen aufgrund von Wartezeit, schlechten Wetter oder, oder, oder......
    Seine Aufgabe ist es die versicherte Person gemäß Bedingungen zu entschädigen und die berücksichtigen nicht das jemand x Jahre auf etwas warten muss, sondern nur das es eine den Bedingungen nach geregelte Entschädigung gibt.

    Nachweispflicht hat im übrigen der Geschädigte zu erbringen.

    Wurde eine z.B. Daytona 116500 bei Grauen für 18K gekauft und darüber gibt es einen Kaufbeleg, wird das tatsächlich auch der Versicherer erbringen, obwohl LP 11.300€ ist, da das der zu ersetzende Schaden ist.
    __________________________________________
    von mir aus......

  4. #24
    Daytona Avatar von MKTile
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Klingt komisch, ist aber so. (Peter Lustig)


    Eine Hausratversicherung hat die Aufgabe, Dich gleichzustellen.

    Das heißt, Du sollst durch den entstandenen Schaden nicht profitieren, aber auch hinterher nicht mit leeren Händen dastehen.

    Wenn Du Dir nach dreijähriger Wartezeit eine Daytona beim Konzi für LP 11k gekauft hast und die Uhr nach nur zwei Monaten nun weg ist, weil böse Menschen wärend Deines Hawaii-Urlaubs in Dein Schlafzimmer eingedrungen sind und Dir die Uhr vom Nachttisch gestohlen haben, ist die Versicherung dazu verpflichtet, Dich gleichzustellen.

    Nun geht das aber blöder Weise nicht, weil Dir der Konzi für die nächsten drei Jahre keine Stahldaytona versprechen kann. Diese Situation ist auch den Schadenregulierern bzw. Gutachtern der Versicherung bekannt und dementsprechend kannst Du Dir zur Gleichstellung die Uhr woanders kaufen.

    Das Gegenteil ist der Fall, wenn Du Dir einen neuen Monster-Flachbildschirm für 10k im Media-Markt gekauft hast, und dieser von den Panzerknackern abtransportiert wurde. Wenn das Modell nun ein Auslaufmodell ist und zwischenzweitlich nur noch 5k kostet, gibt es auch nur noch 5k zwecks Wiederbeschaffung.


    Wie gesagt, dass ganze nennt sich Gleichstellungsprinzip und ist die Grundlage einer jeden Hausratversicherung.

    Diese teilt Dir das Ganze auch gerne schriftlich mit.
    +1 Der Peter weiß halt die bessere Formulierung. Danke.
    Gruß Maik


    Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte

  5. #25
    Day-Date Avatar von makra
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    Ich zitiere mich mal selber...

    Zitat Zitat von makra Beitrag anzeigen
    Mit der richtigen Versicherung bekommt der den Wiederbeschaffungswert!
    Man sollte seine Versicherungsbedingungen kennen. Bei mir musste ich damals auch feststellen, das meine Versicherung das nicht abgedeckt hat. Somit wurde ich woanders Kunde...
    Gruß Mario



    "Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"

  6. #26
    Sea-Dweller Avatar von raketenkonstrukteur
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    Also ist es doch nicht so klar und einfach wie manche meinen und man muss individuell das Kleingedruckte des Hausratsversicherungsertrags prüfen!

    Dasselbe Theater hätte man ja mittlerweile mit einer ollen SUB! In Deutschland gibt es bei Chrono keine unter 8500,00€ geschweige denn wenn noch Box und Papiere dabei sein sollen. Wartezeit über sechs Monate/ein Jahr...

    Nächstes Thema: Wer entscheidet was eine hinnehmbare Wartezeit ist? 3 Monate? 6 Monate? 12 Monate?

    Ich denke einfach und diskussionsfrei ist das ganze prinzipiell nicht ...
    Geändert von raketenkonstrukteur (29.08.2019 um 10:59 Uhr)
    Mit königlichen Grüßen,

    John

  7. #27
    Findet jeder in seinen Hausratbedingungen und kann sich jeder gerne von seinem Sachbearbeiter erklären lassen......
    Allerdings sollte man nicht enttäuscht sein wenn die Antwort anders ausfällt wie teilweise hier kommuniziert wird.

    5. Gleichstellung
    Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungs-nehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

    Und nach einem gerade eben geführten Telefonat mit einem geschätzten Kollegen eines großeren Vers. Unternehmens wurde dieses nochmal bestätigt.
    Im übrigen gibt es auch eine Schadenminderungspflicht, nur mal so als Deckansatz........
    __________________________________________
    von mir aus......

  8. #28
    Daytona Avatar von MKTile
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen

    5. Gleichstellung
    Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungs-nehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
    ... und hat er die im zumutbaren Rahmen? Das ist ja die große Frage. Wohl kaum. Ich glaube, das kommt tatsächlich auf die jeweilige Versicherung und deren Deckelung an.
    Gruß Maik


    Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte

  9. #29
    Daytona Avatar von Eureka
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    Der Besitzer hat Uhren für 100k zu Hause fährt in Urlaub kommt zurück stellt fest das eingebrochen wurde und alles weg ist. Ist schon sehr dumm gelaufen.
    Gruss
    Christian

  10. #30
    Gesperrter User
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    Mich interessiert hier ob es z.B. eine Wohnung im 2.Stock eine Mehrfamilienhauses war oder ob ein Einfamilienhaus / Doppelhaushälfte war.
    Die Wahrscheinlichkeit das es letzteres war ist halt bei 90%.


    Tut mir leid für deinen Freund...! so viele Uhren Zuhause zu lagern finde ich schon sehr leichtsinnig heutzutage...

  11. #31
    Maik, das sind die Standard Bedingungen für Hausrat, also überall gleich.
    __________________________________________
    von mir aus......

  12. #32
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Nein, der Marktpreis.

    Du kannst Dir bei Meertz und Co. eine neue Daytona zu deren Preis kaufen, die Versicherung übernimmt das.


    Weitere Details siehe hier:

    https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...ght=ultimative
    Sorry, aber das so allgemein zu sagen, ist doch Unfug. Das kommt immer aufs Kleingedruckte jeder einzelnen Polizze an! Welcher Safe wie hoch gedeckt ist, welche Ausschlüsse, Schadensberechnung (ie, welcher Preis wird ersetzt).

    ...und lesen sollte man die Versicherungspolizze nicht vor dem Schadensfalls, sondern vor dem Abschluss
    Geändert von jk737 (29.08.2019 um 11:36 Uhr)
    Grüße -- Jürgen


  13. #33
    Yacht-Master Avatar von myself
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Maik, das sind die Standard Bedingungen für Hausrat, also überall gleich.
    Das ist seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes (Mitte der 1990er Jahre) nicht mehr so. Heute kann jeder Versicherer im Rahmen der Vertragsfreiheit (fast) reinschreiben, was er will.

    Einen Rahmen bilden die Bedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und viele Versicherer geben eine Garantie, dass sie den Standard mindestens einhalten.

    Aber jeder sollte für diesen geschilderten Fall prüfen, was für ihn denn rausgekommen wäre.
    Gruß
    Andreas

    "Was ist ein Zyniker? Ein Mann, der den Preis von allem und den Wert von nichts kennt."

    (Oscar Wilde, englischer Schriftsteller (1854 - 1900))

  14. #34
    Daytona Avatar von MKTile
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    Zitat Zitat von crazy_joeblunt Beitrag anzeigen
    Maik, das sind die Standard Bedingungen für Hausrat, also überall gleich.
    Ah ok. Dann ist es wohl doppelt Sch... für den Geschädigten. Mein Mitgefühl.
    Gruß Maik


    Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte

  15. #35
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    Was vielleicht auch nicht ganz uninteressant für die Versicherung wäre - Wo wurden denn die Uhren gelagert, Im Tresor oder lagen die einfach nur der Schublade?

  16. #36
    Yacht-Master Avatar von myself
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    Zitat Zitat von Andro Beitrag anzeigen
    Was vielleicht auch nicht ganz uninteressant für die Versicherung wäre - Wo wurden denn die Uhren gelagert, Im Tresor oder lagen die einfach nur der Schublade?
    Auch hier kommt es darauf an, wie die Versicherungsbedingungen für den konkreten Fall sind.

    Wenn Uhren nicht als Wertsachen definiert sind, kannst du die offen auf dem Nachttisch liegen haben.
    Gruß
    Andreas

    "Was ist ein Zyniker? Ein Mann, der den Preis von allem und den Wert von nichts kennt."

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  17. #37
    Sea-Dweller Avatar von tamas1000
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    Bei uns muss man sowas in Safe lagern, ab eine kleine Summe ca. Einpaarhundert EUR wird -wenn nicht versperrt -nichts bezahlt...(meine fur die “Wertsachen” Kategorie, schmuck, Uhren etc)
    MFG
    Thomas

  18. #38
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    Zitat Zitat von myself Beitrag anzeigen
    Auch hier kommt es darauf an, wie die Versicherungsbedingungen für den konkreten Fall sind.

    Wenn Uhren nicht als Wertsachen definiert sind, kannst du die offen auf dem Nachttisch liegen haben.
    Das mag für Stahl Uhren so sein aber eine Gold GMT sollte wahrscheinlich unter den Begriff Schmuck bzw Wertsache fallen.

  19. #39
    Das Problem ist denke ich weniger der materielle Schaden, sondern die Tatsache, dass jemand in Deinem unmittelbaren, höchst privaten und ultimativen Lebensmittelpunkt, rumgewühlt und Dinge entwendet hat. Hier ist das seelische/emotionale Trauma vollkommen anders gelagert. Da hilft dann auch keine noch so große Versicherungsleistung. Geld ist nicht alles.

    Auch hier auf diesem Wege..... Amir, alles Gute Dir, Deinen Kindern und Deiner Frau.

  20. #40
    Air-King
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    2

    WP für gestohlene Rolex Uhren

    Hallo zusammen,

    Ich bearbeite jetzt seit 37 Jahren Einbruchschäden im Hausratbereich.
    Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher
    Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)

    Der Wiederbeschaffungspreis ist der aktuelle Listenpreis bei Rolex. Kein
    Versicherer wird die Phantasiepreise der Graumarkthändler entschädigen.
    Als Sammler ist solch ein Einbruch daher tragisch.

    Gruß aus Münster

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