Schau am besten in die aktuelle Verordnung. Aus meiner Sicht besteht keine Qurantänepflicht, da:
(2) Von § 1 Abs. 1 Satz 1 [= Absonderung für Ein- und Rückreisende; Testpflicht; Beobachtung] nicht erfasst sind,
1. Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Land Hessen einreisen,
Das verstehe ich so, dass Du nicht einmal einen Test benötigst. Einreiseformular (online) reicht.
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Thema: Der Vielflieger-Thread
Baum-Darstellung
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15.01.2021, 15:06 #11Cheers, Oliver
"Unfortunately, no one can be told, what the Matrix is; you have to see it for yourself."
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