Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
Kurze Frage: muss nächsten Monat beruflich fliegen und dank der aktuell deutlich reduzierten Zubringerflüge nach Frankfurt, muss ich sowohl auf Hin- wie auch Rückflug eine Übernachtung in FRA einplanen. Wie sehen die Bedingungen hinsichtlich der Zwangsquarantäne aus? Ich werde in jedem Fall einen aktuellen PCR-Test haben, aber das reicht aktuell ja nicht. Oder gibt's da Ausnahmen für solche Fälle (Geschäftsreise, eine Übernachtung)? Weiß das jemand?
Schau am besten in die aktuelle Verordnung. Aus meiner Sicht besteht keine Qurantänepflicht, da:

(2) Von § 1 Abs. 1 Satz 1 [= Absonderung für Ein- und Rückreisende; Testpflicht; Beobachtung] nicht erfasst sind,
1. Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Land Hessen einreisen,

Das verstehe ich so, dass Du nicht einmal einen Test benötigst. Einreiseformular (online) reicht.