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  1. #1
    GMT-Master Avatar von Sonostra
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    Könnte mich nicht erinnern, das irgendwo in den 80ern mein Name in einem Zertifikat eingetragen worden wäre. Da gab es immer eine Rechnung dazu, auf der mein Name stand.
    Gruß
    Ralf

  2. #2
    Oyster Avatar von Unimog
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    Hallo Zusammen,

    ich bin ja relativ neu auf dem ROLEX Gebiet.
    Aber der Uhrmacher bei WEMPE hat mir gesagt ich solle das Garantie Zerti. getrennt von der Uhr aufheben.
    Wer Uhr und Zerti zusammen hat, ist Besitzer und Eigentümer. Er verglich das mit Auto und Brief.

    Ist das so nicht korrekt?

    Gruß,
    Jan

    PS: Hoffentlich klärt sich das Ganze zu deinen gunsten auf !
    The Rime of the Ancient (Sub-) Mariner

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zitat Zitat von Unimog Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,

    ich bin ja relativ neu auf dem ROLEX Gebiet.
    Aber der Uhrmacher bei WEMPE hat mir gesagt ich solle das Garantie Zerti. getrennt von der Uhr aufheben.
    Wer Uhr und Zerti zusammen hat, ist Besitzer und Eigentümer. Er verglich das mit Auto und Brief.

    Ist das so nicht korrekt?
    Nein, ist nicht korrekt um es vorsichtig auszudrücken!

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  4. #4
    Datejust Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von jagdriver Beitrag anzeigen
    Nein, ist nicht korrekt um es vorsichtig auszudrücken!

    Gruß
    Robby
    Da hat mal wieder wer den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer nicht verstanden... ;-)

    Percy: Ist jetzt keine richtige Quelle, aber ich hab mal auf Wikipedia nach gutgläubigem Erwerb gesucht - da gibts das in D angeblich doch...
    LG, Alex

    Zuwenig Wissen ist gefährlich, aber zuviel davon auch... Albert Einstein

  5. #5
    Submariner Avatar von Jockl
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    Zitat Zitat von Unimog Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,

    ich bin ja relativ neu auf dem ROLEX Gebiet.
    Aber der Uhrmacher bei WEMPE hat mir gesagt ich solle das Garantie Zerti. getrennt von der Uhr aufheben.
    Wer Uhr und Zerti zusammen hat, ist Besitzer und Eigentümer. Er verglich das mit Auto und Brief.

    Ist das so nicht korrekt?

    Gruß,
    Jan

    PS: Hoffentlich klärt sich das Ganze zu deinen gunsten auf !
    Der Uhrmacher soll lieber weiter Uhrenschrauben
    Geändert von Jockl (11.02.2011 um 12:35 Uhr)
    Gruß, Florian

  6. #6
    Oyster Avatar von Unimog
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    Hallo,

    Danke für die qualifizierten Antworten.

    Ich verstehe es aber nicht.
    Wenn ich das Zertifikat habe kann ich doch damit beweisen es ist meine Uhr.
    Also der, dem die Uhr "angeblich" geklaut wurde... also wie soll der ohne Zertifikat usw. beweisen das es seine ist (war).

    Wie melde ich denn eine Uhr als gestohlen?
    Seriennummer kann man ja sogar auf einigen Bilder auf RLX-Sales.com rauslesen.
    Wie muss man sich das vorstellen? Ich rufe bei ROLEX an und melde eine Seriennummer als gestohlen ??

    Ich tue mir einfach schwer zu Verstehen wie es zu dieser Konstellation kommt.


    Gruß,
    Jan
    The Rime of the Ancient (Sub-) Mariner

  7. #7
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Jockl Beitrag anzeigen
    Der Uhrmacher soll lieber weiter Uhrenschrauben
    Hoffentlich hat er wenigstens davon Ahnung, möchte man ergänzen.
    Gruß, Achim

  8. #8
    Administrator Avatar von PCS
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    Aber sehr vorsichtig ausgedrückt.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  9. #9
    Submariner Avatar von Jockl
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    Stell Dir doch selbst die Frage - was beweist ein Zertifikat?
    Wenn ich Dir eine Uhr verkaufe, ohne Zertifikat (Begründung: Verlegt, Verloren, Verbrannt) aber mit Kaufvertrag, dieses aber hinterher wieder finde und zu Dir komme, gibst Du mir dann die Uhr ohne Murren kostenlos zurück, ich hab ja das Zertifikat?
    Geiches gilt fürs Auto, es ist ein landläufiger Mythos, dass dem Besitzer des Briefs das Auto automatisch gehört - d.h. ich klau Dir beides und Du kannst nie wieder dein Eigentum zurückfordern, selbst wenn ich eine Tür weiter wohne und Dir täglich ins Gesicht grinse?

    Beweisen kannst Du dein Eigentum an der Sache z.B. mit einem Kaufvertrag. Rolex will dann bei deiner Meldung auch ein Aktenzeichen der Polizei, die wiederum will bei einer Anzeige einen Eigentumsnachweis sehen.

    Tut mir leid dass sagen zu müssen, aber Wirtschaft und Recht sollte viel mehr in der Schule unterrichtet werden...
    Gruß, Florian

  10. #10
    Oyster Avatar von Unimog
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    Hallo Jockl,

    danke für die Antwort. Je ich gebe zu wenn man es so betrachtet hast du wohl recht.
    Ist aber auch die Frage ob die Rechnung als Eigentumsbeweis gilt. Die kann man ja auch klauen.

    Aber ich möchte den Fred nicht verfremden, ich war mir eben hier nicht sicher.

    Hoffen wir mal das sich in diesem Fall alles zum Besten wendet.

    Gruß,
    Jan
    The Rime of the Ancient (Sub-) Mariner

  11. #11
    Submariner Avatar von Ebby
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    Zitat Zitat von Jockl Beitrag anzeigen
    Beweisen kannst Du dein Eigentum an der Sache z.B. mit einem Kaufvertrag.
    Na, so einfach ist es aber nicht. In Deutschland gilt (generell) Formfreiheit bei Kaufverträgen. D.h. es kann ohne weiteres die Uhr einfach so weiterverkauft werden. Weiterhin muss der Kaufvertrag, als die Uhr zum ersten mal beim Konzi gekauft wurde, nicht stets weitergegeben werden.

    In Bezug zum ursprünglichen Thema: wenn der TS eine Rechnung vom (letzten) Verkäufer bekommen hat, ist diese ja letzten Endes genauso "unwichtig" wie das Zerti, oder?
    Viele Grüße aus dem Norden
    Andreas

  12. #12
    Submariner Avatar von Jockl
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    Zitat Zitat von Ebby Beitrag anzeigen
    Na, so einfach ist es aber nicht. In Deutschland gilt (generell) Formfreiheit bei Kaufverträgen. D.h. es kann ohne weiteres die Uhr einfach so weiterverkauft werden. Weiterhin muss der Kaufvertrag, als die Uhr zum ersten mal beim Konzi gekauft wurde, nicht stets weitergegeben werden.

    In Bezug zum ursprünglichen Thema: wenn der TS eine Rechnung vom (letzten) Verkäufer bekommen hat, ist diese ja letzten Endes genauso "unwichtig" wie das Zerti, oder?
    Wenn wir jetzt schon Haare spalten - deswegen steht bei mir ja auch "z.B."... und nicht "ausschließlich"

    Es gibt tausend Möglichkeiten das Eigentum nachzuweisen - siehe die kürzlich vom Land Sachsen bezahlte Entschädigung an das Haus Wettin für enteignete Kunstgegenstände aus dem 18.Jhdt.
    Die hatten wahrscheinlich auch keine Rechnung mehr dafür im Schrank und haben trotzdem ihr Eigentum nachgewiesen.

    Platt gesagt gehts doch nur darum zu beweisen dass eine Sache früher mein Eigentum war, als der angebliche Zeitpunkt des Diebstahls. Dann muss mein Gegner wiederum beweisen wie er zwischenzeitlich Eigentum erlangt haben will.
    Und genau das muß der TS halt jetzt auch machen, wenn der angebliche Diebstahlszeitpunkt nach seinem Kauf liegt ist er schon ziemlich fein raus, liegt er davor wirds schwieriger, egal ob es eine Ehrenerklärung, einen notariellen Kaufvertrag oder den Kassenbon zur Uhr gab.
    Gruß, Florian

  13. #13
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Jockl Beitrag anzeigen
    Beweisen kannst Du dein Eigentum an der Sache z.B. mit einem Kaufvertrag..

    Stimmt leider auch nicht. In Deutschland gilt etwas, dass sich Abstraktionsprinzip nennt. Der Kaufvertrag belegt nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übereignung der Uhr (also Verschaffung des Eigentums). Ob der Verkäufer auch seine Verpflichtung erfüllt hat, also die Ühr übereignet hat, geht aus dem Kaufvertrag nicht hervor. Nach 1006 Abs. 1 BGB schafft aber der Besitz die Vermutung, dass der Besitzer auch Eigentümer ist. Gilt allerdings nicht gegenüber demjenigen, dem die Uhr gestohlen wurde. Legt man einen Kaufvertrag vor, beweist man damit also nur, dass man, wenn man Eigentümer ist, gegenüber dem Verkäufer auch einen rechtlichen Grund für den Eigentumserwerb hatte. Kaufvertrag und Eigentum haben relativ wenig miteinander zu tun. Eigentum kann man auch ohne einen Kaufvertrag erwerben.

    Ist also alles schon ein bisschen komplizierter, als das hier dargestellt wird. Man studiert das ja nicht umsonst einige Jahre...
    es mi primer dia... Gruß, Ruben

  14. #14
    Hallo,

    damit kann ich als Gebrauchtuhr Käufer also niemals 100%ig sicher sein, Eigentümer an der in meinem Besitz befindlichen Uhr zu sein? Es könnte ja, in der Kette der Veräußerungen jener Uhr, irgendwann mal dazu gekommen sein, dass eine Unterbrechung in der Eigentumsübergabe vorlag.
    Gruß, Stephan
    Erkläre es mir und ich werde es vergessen... Zeige es mir und ich werde es
    behalten... Lass es mich machen und ich werde es können!!!

  15. #15
    Milgauss
    Registriert seit
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    276
    Zitat Zitat von StHenker Beitrag anzeigen
    Hallo,

    damit kann ich als Gebrauchtuhr Käufer also niemals 100%ig sicher sein, Eigentümer an der in meinem Besitz befindlichen Uhr zu sein? Es könnte ja, in der Kette der Veräußerungen jener Uhr, irgendwann mal dazu gekommen sein, dass eine Unterbrechung in der Eigentumsübergabe vorlag.
    Fast richtig. Wenns Sie irgendwann mal abhanden gekommen ist, dann wars das mit der Eigentumsübertragung. Sicher kannst du nur bei Geld und Inhaberpapieren sein (wobei Eigentum an Geld auch wieder so eine Sache ist :-) ) Nur nach einer öffentlichen Versteigerung durch einen öffentlich bestellten Auktionator kannst du, auch bei gestohlenen Sachen, 100% sicher sein, es sei denn, du wusstest, dass die Sache gestohlen wurde.
    es mi primer dia... Gruß, Ruben

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Eine üble Geschichte. Hoffentlich endet es nicht nach dem Motto, den Letzten beißen die Hunde.

    Wie funktioniert die schwarze Liste bei Rolex? Werde Anfang März meine erste Rolex (beim Konzi) kaufen. Kann man dort darum bitten, dass Adresse, Referenz und Seriennummer an Rolex übertragen werden oder muss man nach einem Diebstahl sich an Rolex wenden?

    Haben Konzis auch die Möglichkeit, die Sperrliste einzusehen und einem zu sagen, ob eine Uhr gestohlen wurde?

  17. #17
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    edit unimog

    Ganz einfach. Du kaufst deine Uhr beim Konzi. Der stellt dir eine Quittung aus. Als braver Deutscher heftest du die natürlich feinsäuberlich ab.
    Uhr und Zerti lagerst du dagegen zusammen in der Box. Uhr wird geklaut ( mit allem drum und dran ). Es folgt Anzeige. Rolex wird informiert und die Uhr kommt auf die schwarze Liste.

    Der arme Käufer wähnt sich in Sicherheit ( dank Zerti ) und bei einer Revi fliegt der Betrug auf und jammern ist angesagt.

    Die Varianten können mit Sicherheit vielfälltig sein, aber insofern der Bestohlene einen hundertprozentigen Nachweis über sein Eigentum führen kann, hat der Erwerber einer gestohlenen Sache schlechte Karten.

    Einfach nur anrufen und eine im Internet erkenntliche Seriennr. sperren zu lassen, wird da nichts nützen.

    Das Zertifikat getrennt von den Uhren zu lagern hat eigentlich nur den Grund, dass es ein einfacher Nachweis für die Versicherung / Polizei ist. Sowohl zur Schadensermittlung, als auch zur Identifizierung von Diebesgut.
    Geändert von DS-XELOR (11.02.2011 um 13:31 Uhr)
    Es grüßt, Gerd G.

  18. #18
    Administrator Avatar von PCS
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    Klar gibt es den. Aber nicht bei abhanden gekommenen Dingen.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  19. #19
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Widerspruch, Cheffe! Wenn der Ganove was im Leihhaus versetzt hat und ich kaufe es aus der Versteigerung....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    27.12.2006
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    So, ich habe den Thread endlich gefunden, es gibt durchaus parallelen.

    Klick







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