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  1. #1
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Zitat Zitat von Hotte Beitrag anzeigen
    Ein privater Kaufvertrag mit der Bestätigung das die Uhr frei von Rechten Dritter ist, lindert dieses Grauen sicherlich.
    Das kannste vielleicht beim Zoll vorlegen, aber gutgläubiger Erwerb von gestohlenem Eigentum ist in D oder Holland nicht möglich. Es sei denn die Uhr wurde in einer öffenlichen Versteigerung gekauft. Gutgäubiger Erwerb wäre aber in Österreich und der Schweiz möglich.
    Es grüßt, Gerd G.

  2. #2
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Zitat Zitat von Sylvia Beitrag anzeigen
    Wenn ich das alles so les, bedeutet das doch letzendlich, dass ich bei jedem Uhrenkauf, welcher nicht in einer "offiziellen Filiale" stattfindet sehr optimistisch sein muss, immer an das gute im Menschen glaube, egal was für Papiere mir vorgelegt werden? Oh Mann, das ist ja grauenvoll...

    Sylvia
    Da hast du leider Recht.100% Sicherheit gibts nur über Rolex und das auch nicht mehr umsonst.Ganz zu schweigen vom entstehenden Zeitaufwand.
    Vor einiger Zeit war das noch einfacher.Man legte die Uhr auf den Tresen,sie wurde geöffnet,auf die Zeitwaage gelegt und anschliessend abgedrückt.
    Währenddessen wurde kurz die Nummer überprüft und man konnte guten Gewissens den Laden verlassen.
    Weshalb Rolex das nicht mehr macht ist mir ein Rätsel.In dieser Preisklasse,sollte so ein Service selbstverständlich sein.
    Gruß Max

  3. #3
    GMT-Master
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    Frank: Stimmt schon, aber Uhr MIT passendem Zerti als Diebesgut? Bandglied ist auch dabei, inklusive Box und Revisionsrechnung. Irgendwie fällt es da schwer, an eine Uhr zu denken, die irgendwem hinterm Hauptbahnhof abgenommen wurde... Das ist es, was mich so stutzig macht. Diebstahl bei Einbruch? Vielleicht. Aber verkauft man eine Uhr, nachdem man sie aus irgendeinem Safe geklaut hat, inkl. Zerti, Box & Bandglied weiter? Passt für mein - allerdings nicht wirklich kriminell veranlagtes Gemüt - nicht wirklich zusammen...
    Viele Grüße
    Sascha


    "Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"

  4. #4
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Zitat Zitat von sz1971 Beitrag anzeigen
    Diebstahl bei Einbruch? Vielleicht. Aber verkauft man eine Uhr, nachdem man sie aus irgendeinem Safe geklaut hat, inkl. Zerti, Box & Bandglied weiter?.

    Wahrscheinlich gerade dann,wo doch alles dabei ist.
    Evt. hatte der angeblich erste Vorbesitzer sie auch guten Glaubens mit allen Papieren gekauft?
    Entscheident wird der Zeitpunkt der Verlustmeldung sein.Sind aber alles nur Spekulationen und ich drück Dir die Daumen das sich alles zum Guten wendet!
    Gruß Max
    Gruß Max

  5. #5
    Day-Date Avatar von DS-XELOR
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    Zitat Zitat von sz1971 Beitrag anzeigen
    ... Uhr MIT passendem Zerti als Diebesgut? Bandglied ist auch dabei, inklusive Box und Revisionsrechnung. Irgendwie fällt es da schwer, an eine Uhr zu denken, die irgendwem hinterm Hauptbahnhof abgenommen wurde...
    Vielleicht hattest Du da ja eine der 30 Uhren, die damals von der Polizei im unversicherten Paket an Rolex Köln gesendet und gestohlen wurden ?
    Es grüßt, Gerd G.

  6. #6
    ehemaliges mitglied 8405
    Gast
    Moin,
    das Ganze habe ich ganau so hinter mir.

    - Rechtsanwalt auf jeden Fall zu Hilfe ziehen
    - Falls kein Zahlendreher zu ermitteln ist, ist die Uhr weg. Entweder beim rechtmäßigen Eigentümer oder bei der Versicherung, die schon bezahlt hat.
    - Kripo ermitteln lassen, in der Regel, wenn man alles darlegen kann, wird das eingeleitete Verfahren eingestellt.
    - Viel Zeit vergehen lassen ( Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate )
    - dann kannst Du Dich mit dem letzten "Eigentümer" einigen.
    - Viel Zeit vergehen lassen ( Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate )
    - wird wohl nix, daher strafrechtlich Anzeige erstatten, wenn das nicht ohnehin im Verfahren gemacht worden ist.
    - wird eingestellt, weil die Person kein Schwerverbrecher mit weitreichender Legende ist. Heißt dann so schön im Gerichtsdeutsch: Es besteht kein öffentliches Interesse
    - Viel Zeit vergehen lassen ( Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate )
    - dann auf jeden Fall zivilrechtlich noch mal klagen und am besten mit Zeugen den Kauf bei der Person glaubwürdig dokumentieren
    - Viel Zeit vergehen lassen ( Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate )
    - wie in meinem Fall Recht bekommen und dann auch noch Glück haben, daß die Person zahlungsfähig ist.
    Herr Thoma hatte mit gleicher Person leider weniger Glück beim Gericht.
    - Das hat bei mir fast 2 Jahre gedauert.

    - Was er dann aus der Sache macht, die vor Ihm abgelaufen ist, ist seine Sache.


    Kopf hoch Sascha, wird schon klappen.

    Gruß Thomas

  7. #7
    Submariner
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    Zitat Zitat von sz1971 Beitrag anzeigen
    Frank: Stimmt schon, aber Uhr MIT passendem Zerti als Diebesgut? wieso nicht ? ich kenne genug, die alles schön fein säuberlich zusammen aufbewahren und erst auf den hinweis zu der damit innewohnenden gefahr, es einem dieb recht leicht zu machen, wird das getrennt

    ...Bandglied ist auch dabei, inklusive Box und Revisionsrechnung.gehört die wirklich zu der uhr ?

    ...Irgendwie fällt es da schwer, an eine Uhr zu denken, die irgendwem hinterm Hauptbahnhof abgenommen wurdewer sagt das denn?

    ... Das ist es, was mich so stutzig macht. Diebstahl bei Einbruch?ist doch das häufigste, brauchst du nur in den uhrenforen lesen Vielleicht.

    ...Aber verkauft man eine Uhr, nachdem man sie aus irgendeinem Safe geklaut hat, inkl. Zerti, Box & Bandglied weiter? sicher irgendwann, ist doch sogar ein optimales paket, genau dafür wurde es wohl auch geklaut

    ...Passt für mein - allerdings nicht wirklich kriminell veranlagtes Gemüt - nicht wirklich zusammen...
    für meins schon




    ob nun der vk als angeblicher erstbesitzer namentlich im zerti steht oder nicht, ist in anbetracht der vorhandenen revisionsrechnung egal, ich würde halt mal einen blick auf die revi-rechnung (die ist ja nicht mit zu rolex gegeben worden) werfen

    -und dann über die daten (name des rechnungsemfängers, seriennummer, datum der revision etc.) nachdenken - zumindest kann der ts sich in dieser hinsicht mal informieren - und die kripo auch...


    jedenfalls hoffe ich für dich, daß du uhr oder geld wiedersiehst !
    gruß
    stefan

  8. #8
    GMT-Master Avatar von manemax
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    Alptraum!! Ich wuensche dir ebenfalls Viel glueck bei der Aufklärung ..

    Gruss
    Markus

  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hallo Sascha,

    ich würde erst mal mit einem Anwalt des Vertrauens darüber sprechen. Darüber zu spekulieren, ob jemand die Uhr aus einem Einbruch oder sonst wie herhat, und sie dann komplett mit Papers verkauft, hilft dir nicht. Sprech mit einem Anwalt, wenn du einen in Köln brauchst, kannst du mich sehr gerne anrufen. Auch würde ich in engem Kontakt mit Rolex bleiben. Man kann heute nicht jedem vertrauen, wie du ja auch von meiner Geschichte her weisst. Alles ist möglich, und es kann auch ein Versehen von Rolex am Ende sein. Welche Uhr von dir war es denn? Kannst mich gerne anrufen.

  10. #10
    GMT-Master
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    Also, wenn die Uhr jemandem gestohlen wurde und dieser Mensch diese Uhr jetzt wirklich wieder bekommt - ich bin zwar dann "Geschädigter", aber würde nichts besser finden, als genau das! Vielleicht bekommt jemand auf diesem Wege eine Uhr zurück, die er vielleicht schon seit langem vermisst... Ich finde dieses Rolex Sicherheits-System fantastisch - auch, wenn ich gerade ein bisschen blöd aus der Wäsche gucke... Aber vielleicht wird mir auch irgendwann mal eine Uhr geklaut und ich bekomme sie auf diesem Wege wieder... Ist halt nur schräg, dass der VK mir schriftlich mitgeteilt hat, dass er der Erstbesitzer der Uhr ist bzw. war - und dass die Übergabe auf seinen Vorschlag beim Konzi stattfand. Irgendwas will da für mich nicht passen - oder ich habe einfach nicht genug kriminelle Fantasie...
    Viele Grüße
    Sascha


    "Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"

  11. #11
    RAMichel
    Gast
    Ab zum Anwalt, Akteneinsicht beantragen. Fertig.

  12. #12
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Zitat Zitat von RAMichel Beitrag anzeigen
    Ab zum Anwalt, Akteneinsicht beantragen. Fertig.
    Zur Erinnerung.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  13. #13
    Nein, das geht nicht.
    Um diese Information zu erhalten, muss die Uhr in Köln vorliegen.
    Gruß, Hannes


  14. #14
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Zitat Zitat von Hannes Beitrag anzeigen
    Nein, das geht nicht.
    Um diese Information zu erhalten, muss die Uhr in Köln vorliegen.
    Rolex Köln gibt an Privatpersonen keine direkte Auskunft,ob die Uhr sauber ist oder nicht.
    Das ging früher wesentlich einfacher und sofort vor Ort.
    Mittlerweile muß die Uhr dafür abgegeben werden,zwecks Kostenvoranschlag.
    Kosten pro Uhr 50EUR.
    Gruß Max

  15. #15
    Explorer
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    hallo sascha,

    es ist wieder mal sehr erquicklich, die gutgemeinten tipps der lieben members zu lesen!

    ich hatte den fall vor ca. 5 jahren mal selbst!
    du hast recht, man schaut etwas komisch aus der wäsche. da ich die uhr aber postalisch nach köln gesandt hatte, hatte ich auf einmal die kripo am handy - und das im urlaub. da bleibt dir der caipirinha aber im halse stecken, sag ich dir!!!

    schick mir mal deine telefonnummer als pn, dann können wir im laufe des tages mal telefonieren!

    bis dann katti63
    "Lounge 365"
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    Hörprobe "Lounge 365"

  16. #16
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    pûh...das bitter .... hoffe es klärt sich alles zu Deinen Gunsten..


    Gruss



    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

  17. #17
    Day-Date Avatar von avernas
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    Blöde Situation

    Ist festellbar seit wann die Uhr als gestohlen gemeldet ist ???
    Mit diesem Datum wärst du sicher ein Stück weiter
    Andreas

    First 7

  18. #18
    Freccione Avatar von Hotte
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    ...deswegen hab ich ja auch lindern geschrieben. Buy the Seller ist keine Wrase, sondern ganz entscheidend.
    Gruß, Hotte aus Berlin

    Leichtigkeit von Ballerinas und die Schlagkraft von Bulldozern !

  19. #19
    Day-Date Avatar von acid303
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    die sache ist doch ganz einfach: der ts sagt, das der verkäufer der erstbesitzer war. da er die uhr UND papier hat, wäre es doch naheliegend zu schauen, ob der name des verkäufers in den papieren steht. wenn ja, dann ist er wohl tatsächlich der erstbesitzer und hat vermutlich die uhr auch gekauft. wenn nein, hat er da doch schon gelogen, dann würde ich auch nicht mehr von einem zahlendreher ausgehen
    Gruss Monty

  20. #20
    Submariner Avatar von achimi
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    Ich habe in keinem meiner Zertis Namen.

    Irgendwie driftet der Thread ab resp. verwässert den Nährwert.


    Stefan

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