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Thema: Uhr von Rolex einbehalten
Hybrid-Darstellung
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10.02.2011, 10:10 #1Es grüßt, Gerd G.
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10.02.2011, 09:41 #2
Da hast du leider Recht.100% Sicherheit gibts nur über Rolex und das auch nicht mehr umsonst.Ganz zu schweigen vom entstehenden Zeitaufwand.
Vor einiger Zeit war das noch einfacher.Man legte die Uhr auf den Tresen,sie wurde geöffnet,auf die Zeitwaage gelegt und anschliessend abgedrückt.
Währenddessen wurde kurz die Nummer überprüft und man konnte guten Gewissens den Laden verlassen.
Weshalb Rolex das nicht mehr macht ist mir ein Rätsel.In dieser Preisklasse,sollte so ein Service selbstverständlich sein.Gruß Max
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09.02.2011, 22:53 #3GMT-Master
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Themenstarter
Frank: Stimmt schon, aber Uhr MIT passendem Zerti als Diebesgut? Bandglied ist auch dabei, inklusive Box und Revisionsrechnung. Irgendwie fällt es da schwer, an eine Uhr zu denken, die irgendwem hinterm Hauptbahnhof abgenommen wurde... Das ist es, was mich so stutzig macht. Diebstahl bei Einbruch? Vielleicht. Aber verkauft man eine Uhr, nachdem man sie aus irgendeinem Safe geklaut hat, inkl. Zerti, Box & Bandglied weiter? Passt für mein - allerdings nicht wirklich kriminell veranlagtes Gemüt - nicht wirklich zusammen...
Viele Grüße
Sascha
"Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"
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09.02.2011, 23:19 #4
Wahrscheinlich gerade dann,wo doch alles dabei ist.
Evt. hatte der angeblich erste Vorbesitzer sie auch guten Glaubens mit allen Papieren gekauft?
Entscheident wird der Zeitpunkt der Verlustmeldung sein.Sind aber alles nur Spekulationen und ich drück Dir die Daumen das sich alles zum Guten wendet!
Gruß MaxGruß Max
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10.02.2011, 08:31 #5
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10.02.2011, 14:13 #6ehemaliges mitglied 8405Gast
Moin,
das Ganze habe ich ganau so hinter mir.
- Rechtsanwalt auf jeden Fall zu Hilfe ziehen
- Falls kein Zahlendreher zu ermitteln ist, ist die Uhr weg. Entweder beim rechtmäßigen Eigentümer oder bei der Versicherung, die schon bezahlt hat.
- Kripo ermitteln lassen, in der Regel, wenn man alles darlegen kann, wird das eingeleitete Verfahren eingestellt.
- Viel Zeit vergehen lassen ( Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate )
- dann kannst Du Dich mit dem letzten "Eigentümer" einigen.
- Viel Zeit vergehen lassen ( Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate )
- wird wohl nix, daher strafrechtlich Anzeige erstatten, wenn das nicht ohnehin im Verfahren gemacht worden ist.
- wird eingestellt, weil die Person kein Schwerverbrecher mit weitreichender Legende ist. Heißt dann so schön im Gerichtsdeutsch: Es besteht kein öffentliches Interesse
- Viel Zeit vergehen lassen ( Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate )
- dann auf jeden Fall zivilrechtlich noch mal klagen und am besten mit Zeugen den Kauf bei der Person glaubwürdig dokumentieren
- Viel Zeit vergehen lassen ( Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate )
- wie in meinem Fall Recht bekommen und dann auch noch Glück haben, daß die Person zahlungsfähig ist.
Herr Thoma hatte mit gleicher Person leider weniger Glück beim Gericht.
- Das hat bei mir fast 2 Jahre gedauert.
- Was er dann aus der Sache macht, die vor Ihm abgelaufen ist, ist seine Sache.
Kopf hoch Sascha, wird schon klappen.
Gruß Thomas
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11.02.2011, 11:01 #7Submariner
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für meins schon
ob nun der vk als angeblicher erstbesitzer namentlich im zerti steht oder nicht, ist in anbetracht der vorhandenen revisionsrechnung egal, ich würde halt mal einen blick auf die revi-rechnung (die ist ja nicht mit zu rolex gegeben worden) werfen
-und dann über die daten (name des rechnungsemfängers, seriennummer, datum der revision etc.) nachdenken - zumindest kann der ts sich in dieser hinsicht mal informieren - und die kripo auch...
jedenfalls hoffe ich für dich, daß du uhr oder geld wiedersiehst !gruß
stefan
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09.02.2011, 22:57 #8
Alptraum!! Ich wuensche dir ebenfalls Viel glueck bei der Aufklärung ..
Gruss
Markus
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09.02.2011, 23:08 #9ehemaliges mitgliedGast
Hallo Sascha,
ich würde erst mal mit einem Anwalt des Vertrauens darüber sprechen. Darüber zu spekulieren, ob jemand die Uhr aus einem Einbruch oder sonst wie herhat, und sie dann komplett mit Papers verkauft, hilft dir nicht. Sprech mit einem Anwalt, wenn du einen in Köln brauchst, kannst du mich sehr gerne anrufen. Auch würde ich in engem Kontakt mit Rolex bleiben. Man kann heute nicht jedem vertrauen, wie du ja auch von meiner Geschichte her weisst. Alles ist möglich, und es kann auch ein Versehen von Rolex am Ende sein. Welche Uhr von dir war es denn? Kannst mich gerne anrufen.
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09.02.2011, 23:47 #10GMT-Master
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Also, wenn die Uhr jemandem gestohlen wurde und dieser Mensch diese Uhr jetzt wirklich wieder bekommt - ich bin zwar dann "Geschädigter", aber würde nichts besser finden, als genau das! Vielleicht bekommt jemand auf diesem Wege eine Uhr zurück, die er vielleicht schon seit langem vermisst... Ich finde dieses Rolex Sicherheits-System fantastisch - auch, wenn ich gerade ein bisschen blöd aus der Wäsche gucke... Aber vielleicht wird mir auch irgendwann mal eine Uhr geklaut und ich bekomme sie auf diesem Wege wieder... Ist halt nur schräg, dass der VK mir schriftlich mitgeteilt hat, dass er der Erstbesitzer der Uhr ist bzw. war - und dass die Übergabe auf seinen Vorschlag beim Konzi stattfand. Irgendwas will da für mich nicht passen - oder ich habe einfach nicht genug kriminelle Fantasie...
Viele Grüße
Sascha
"Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"
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09.02.2011, 23:48 #11RAMichelGast
Ab zum Anwalt, Akteneinsicht beantragen. Fertig.
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10.02.2011, 13:17 #12
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10.02.2011, 06:46 #13
Nein, das geht nicht.
Um diese Information zu erhalten, muss die Uhr in Köln vorliegen.Gruß, Hannes
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10.02.2011, 09:22 #14
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10.02.2011, 08:17 #15Explorer
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- 198
hallo sascha,
es ist wieder mal sehr erquicklich, die gutgemeinten tipps der lieben members zu lesen!
ich hatte den fall vor ca. 5 jahren mal selbst!
du hast recht, man schaut etwas komisch aus der wäsche. da ich die uhr aber postalisch nach köln gesandt hatte, hatte ich auf einmal die kripo am handy - und das im urlaub. da bleibt dir der caipirinha aber im halse stecken, sag ich dir!!!
schick mir mal deine telefonnummer als pn, dann können wir im laufe des tages mal telefonieren!
bis dann katti63"Lounge 365"
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Hörprobe "Lounge 365"
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10.02.2011, 08:29 #16
pûh...das bitter
.... hoffe es klärt sich alles zu Deinen Gunsten..
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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10.02.2011, 09:42 #17
Blöde Situation

Ist festellbar seit wann die Uhr als gestohlen gemeldet ist ???
Mit diesem Datum wärst du sicher ein Stück weiterAndreas
First 7
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10.02.2011, 09:53 #18
...deswegen hab ich ja auch lindern geschrieben. Buy the Seller ist keine Wrase, sondern ganz entscheidend.
Gruß, Hotte aus Berlin
Leichtigkeit von Ballerinas und die Schlagkraft von Bulldozern !
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10.02.2011, 11:41 #19
die sache ist doch ganz einfach: der ts sagt, das der verkäufer der erstbesitzer war. da er die uhr UND papier hat, wäre es doch naheliegend zu schauen, ob der name des verkäufers in den papieren steht. wenn ja, dann ist er wohl tatsächlich der erstbesitzer und hat vermutlich die uhr auch gekauft. wenn nein, hat er da doch schon gelogen, dann würde ich auch nicht mehr von einem zahlendreher ausgehen
Gruss Monty
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10.02.2011, 12:28 #20
Ich habe in keinem meiner Zertis Namen.
Irgendwie driftet der Thread ab resp. verwässert den Nährwert.
Stefan
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