uuff drück die daumen
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Thema: Uhr von Rolex einbehalten
Hybrid-Darstellung
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11.02.2011, 19:49 #1„today is life ... tomorrow never comes.“
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11.02.2011, 21:58 #2
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12.02.2011, 00:16 #3GMT-Master
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Themenstarter
So, Leute,
danke für die vielen Posts hier und für die vielen Beileidsbekundungen. Es ist toll, dass in solchen, für jeden Uhrenliebhaber unangenehmen Fällen, hier im Forum so viel Solidarität, Anteilnahme und so viele Tipps und Meinungen gepostet werden - danke dafür!
Um noch einige offene Fragen zu beantworten: Nein, der Name des Erstkäufers ist nicht im Zerti eingetragen. Juwelierstempel, Kaufdatum, Seriennummer. That's it!
Bei Full Package und Übergabe beim Konzi, der den Verkäufer auch noch persönlich kennt, hat man erst mal Vertrauen. Ob dieses Vertrauen gerechtfertigt war wird sich zeigen.
Ich warte einfach mal auf Aufklärung via Polizei und ggf. Anwalt. Dann sehen wir weiter. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Danke nochmal an alle!Viele Grüße
Sascha
"Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"
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12.02.2011, 00:34 #4
Hallo,
nach dieser Geschichte fragt man sich, wo man außer beim Konzi noch kaufen kann, wenn die Historie einer Uhr nicht lückenlos belegt werden kann. Ich hoffe, dass die Sache für Dich gut ausgeht und Deine Uhr möglichst schnell wieder an Deinem Arm hängt.Grüße, Andreas
If what you did yesterday still looks good, you haven't done enough today!
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12.02.2011, 00:11 #5GMT-Master
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Themenstarter
1000 mal Danke, Conny, für den Fußballschlumpf...! Kann ich gerade gut gebrauchen.
Aber sag mal: Zeigt der mir da gerade die gelbe Karte???
Viele Grüße
Sascha
"Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"
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12.02.2011, 19:01 #6Date
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DieterB: na und wie kann ich denn nun sicher sein bei Uhren (also nicht Geld, nicht Inhaberpapieren und nicht aus öffentlichen Versteigerungen)? gar nicht, oder? ob mit Kaufvertrag oder ohne, ob mit Zerti, oder ohne..... Zeugen sind schon mal nicht schlecht, oder?
Somit wäre aber auch geklärt, warum Diebe das Zeug in Geld umwandeln, wenn das bei Geld anders ist ;-) d.h. das Geld würde einem Dieb nicht wieder abgenommen, auch wenn das Geld gestohlen war?.... sehr geilGeändert von FrankySt72 (12.02.2011 um 19:05 Uhr)
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12.02.2011, 19:08 #7Milgauss
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sicher, dass du eigentum erwirbst, kannst du tatsächlich kaum sein. allerdings hast du natürlich mängelgewährleistungsrechte. fehlende möglichkeit, dir das eigentum zu verschaffen, ist ein rechtsmangel. da hilft auch ein gewährleistungsausschluss wenig (beim händler hilft ein solcher gar nichts). i.Ü. verjährt der anspruch auf herausgabe des eigentümers in 30 jahren. ist aber ne lange zeit...
zeugen bringen dir auch nix. wenn der verkäufer nicht eigentümer ist (selbst wenn er glaubt es zu sein) und die sache vorher jemandem abhanden gekommen ist, gibts keinen gutgläubigen erwerb. selbst der händler, der eine uhr in zahlung genommen hat und nun wieder verkauft, kann dir kein eigentum übertragen, wenn die uhr vorher abhanden gekommen ist.es mi primer dia...
Gruß, Ruben
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16.02.2011, 08:15 #8Meines Wissens leider nicht. Ich stand selbst kurz davor eine Uhr ohne Papiere zu kaufen, habe es dann aber doch sein lassen da eine Bestätigung nicht möglich war, und das einbehalten bei der Revi wäre auch mein Albtraum. Finde das sehr schade, bis 2007 gab Rolex ja noch Auskunft.Haben Konzis auch die Möglichkeit, die Sperrliste einzusehen und einem zu sagen, ob eine Uhr gestohlen wurde?
lg
Harry
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16.02.2011, 10:06 #9PREMIUM MEMBER
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Hallo Sascha,
ich drücke Dir die Daumen, dass sich diese Geschichte in Deinem Sinne möglichst schnell aufklärt.
Ich habe auch zwei Uhren gebraucht von einem Händler gekauft (kein Konzi) und habe mich damals mit dem Gedanken beschäftigt, bei Rolex abzufragen, ob die Uhren "sauber" sind. Damals habe ich auch hier gepostet, ob das möglich ist. Es ging damals wie heute offensichtlich nicht, das zu prüfen. Bleibt nur der Kauf auf Risiko oder eben beim Konzi.
Ich hoffe, dass ich mit meinen zwei Uhren Glück hatte (stellt sich irgendwann heraus, wenn sie mal zur Revi müssen).
Dein Beispiel zeigt, dass solche Bedenken nicht ganz unbegründet sind. Wäre schön, wenn Rolex eine Internetseite mit den als gestohlen gemeldeten Uhren veröffentlichen würde, dann könnte sich jeder Käufer absichern und es würden wesentlich mehr von den gestohlenen Uhren wieder auftauchen.
In diesen Sinne viel Glück.
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17.02.2011, 10:40 #10Oyster
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bearbeitungszeit, komplexes thema
moin,
eine solche liste birkt bedingt durch den zeitlichen faktor ungenauigkeiten und risiken in sich:
bis die polizei aufgrund der diebstahlanzeige bei der staatsanwaltschaft ein aktenzeichen und Rlx den vorgang zur registrierung der betreffenden Ref.-Nr. als "gestohlen" und das dann der Rep in Köln vorliegt, vergeht zeit. als auch der möglichkeit, daß irgendwo auf der personenkette bis dahin ein zahlendreher oder sonstiger irrtum unterläuft, für den dann mglw. Rlx haftbar gehalten werden könnte, wenn jemand eine gestohlene uhr kauft, ist denke ich verständlich, daß so eine liste in der praxis durch Rlx nicht öffentlich zugänglich geführt werden wird, so schön das wäre.
auch wenn man sich vor dem kauf so als privatperson erkundigen könnte, selbst gegen entrichtung einer gebühr, wäre schön und würde ärger vermeiden, doch in der praxis desshalb nicht möglich, nehm´ ich an...
mein tip hier ist an den, der zeit hat und bereit ist eine bearbeitungsgebühr zu entrichten: die uhr vor dem kauf nach Köln schicken zu lassen zum KVA. vorteil: man hat noch den zusatznutzen, daß man genau weiß, was mit der uhr ist, man kriegt einen "befund" und die Rlx-sperrliste wird ganz nebenbei auch gecheckt. mit dem "befund" hat dann käufer und verkäufen eine neutrale bestandsaufnahme zur uhr und man weiß nach menschlichem ermessen, daß man keine gestohlene uhr kauft. nur der KVA dauert, einen verkäufer überzeugen, da mitzuspielen, wird nicht einfach sein.
vg=p.
+++monteverdihai
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20.02.2011, 14:29 #11
Einige der zuletzt verfassten Beiträge wurden gelöscht ...
Unsubstantiierte rechtsrelevante Aussagen haben in diesem Thread und auch im Forum als solchem nichts verloren. Die Priorität des Threads sollte auf den vom Themenstarter erlebten Ereignissen liegen, hier hoffe ich auf ein Update beizeiten. Sonstige Aussagen sollten nur argumentiert und belegt getroffen werden ...Geändert von newharry (22.02.2011 um 20:16 Uhr)
Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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28.02.2025, 15:24 #12Air-King
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Was ist nun mit der einbehaltenen Uhr passiert und war die Uhr gestohlen?
Der Thread liegt inzwischen 14 Jahre zurück.
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28.02.2025, 16:44 #13
… du hast ja auch 8 Jahre für deinen ersten Beitrag gebraucht.
Viele Grüße Thomas
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28.02.2025, 16:51 #14
.....und lasst es aussehen wie einen Unfall
Gruß Jan
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28.02.2025, 18:22 #15Air-King
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Stimmt, habe ja immer auf die Antwort gewartet
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09.02.2011, 22:22 #16GMT-Master
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Themenstarter
Guido: Dass das System funktioniert, finde ich auch gut! Trotzdem ein blödes Gefühl, wenn man selbst plötzlich wie ein begossener Pudel im achten Stock steht... Und einfach nur mal seine Uhr regulieren lassen wollte...
Viele Grüße
Sascha
"Die Heroisierung des Durchschnittlichen gehört zum Kultus des Billigen"
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09.02.2011, 22:24 #17ehemaliges mitgliedGast
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09.02.2011, 22:28 #18
Das sehe ich anders.
Wenn eine gestohlene Ware gutgläubig erworben wurde und die Versicherung gezahlt hat, kann der Besitz an den Käufer / Getäuschten übergehen.
Es gab auch hier Thread`s darüber(war, glaube ich, ne Omega).
Ich glaube ebenfalls eher an einen Zahlendreher, auch wenn Betrü.. nur glaubwürdig betrügen können...
Drücke so was von fest die Daumen!!!
Alex
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09.02.2011, 22:51 #19
In Deutschland ist das aber so ganz sicher nicht moeglich, da es keinen gutglaeubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt. Ich gehe mal davon aus, dass eine der Ausnahmen des 935 II BGB nicht vorliegt.
Das Eigentum geht in der von Dir beschriebenen Konstellation dann wohl eher an die Versicherung.Viele Grüße,
Simon
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09.02.2011, 23:38 #20
Simon hat Recht. Entweder gab es keine Regulierung durch eine Versicherung; dann hat der ursprüngliche Eigentümer sein Eigentumman an der Uhr nicht verloren, egal wieviele gutgläubige Erwerbe stattgefunden haben. Oder eine Versicherung hat reguliert; dann gehen die Rechte an der Uhr auf die Versicherung über.
Außerdem wird sich die Sache bei einem Zahlendreher schnell aufklären. Es wäre schon ein grosser Zufall, wenn beide Seriennummern zu derselben Referenz gehören würden.Geändert von florianw (09.02.2011 um 23:40 Uhr)
Grüsse, Florian
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