Ergebnis 101 bis 109 von 109
Thema: Uhr von Rolex einbehalten
Hybrid-Darstellung
-
09.02.2011, 23:42 #1
-
10.02.2011, 06:47 #2
Ja, mir ist bekannt, dass man kein Eigentümer an nicht rechtmäßig erworbenen Gut werden kann, ebenfalls weiß ich, dass die Rechte an gestohlener Ware nach einer Regulierung an die Versicherung übergehen.
Aber genau diesen Fall hatten wir hier, es war eine Omega, ich meine Seamaster, und der neue Besitzer konnte die Uhr behalten. Auch er hatte die Uhr mehrere Jahre bereits in seinem Besitz, kann sich denn keiner mehr an diesen Thread erinnern?
sz1971: Revisionsrechnung? Auf wen ist die denn ausgestellt? Auf den Verkäufer? Dann kann die Uhr nicht von einer dritten Person geklaut worden sein, denn dann wäre die Uhr bereits zum Zeitpunkt dieser Revision einbehalten worden.
Geändert von Big Ben (10.02.2011 um 06:52 Uhr)
Alex
-
10.02.2011, 07:00 #3
Nimm dir einen Anwalt! Ich persönlich würde mich an den Halten, der mir das faule Ei untergejubelt hat! D.h. erst mal beraten, wie realistisch die Chancen stehen, die Kohle wieder zu sehen und dann Feuer frei auf den Verkäufer. Anzeige wegen Hehlerei und Geld zurückfordern.....
Wenn der Wecker wirklich geklaut war, kannst du dich davon verabschieden.
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
-
10.02.2011, 08:22 #4Submariner
- Registriert seit
- 05.12.2006
- Beiträge
- 327
interessanter punkt - und dazu kommt:
die revisionsrechnung sollte beim angeblichen erstbesitz der uhr auf den namen des verkäufers lauten, hast du das beim kauf der uhr mal überprüft ?
hat die revi-rechnung einen anderen namen als den des verkäufers, der angeblich erstbesitzer war, dann würde ich nicht mehr an einen zahlendreher oder so glauben- mist!
und in sachen menschenkenntnis wegen dem netten vertrauenswürdigen verkäufer und dem gang zum konzi: be7rüger leben genau davon, daß sie nett und vertrauenswürdig sind, sonst funktioniert diese art einkommenserwerb nämlich nicht ;-)
wenn der konzi nur nummer am gehäuse mit nummer am papier vergleicht, und bestätigt, daß die nummern übereinstimmen, dann hätte man sich den gang wahrlich sparen können. das band abnehmen bei einer alten uhr ist mit nem zahnstocher zu machen und lesen/vergleichen kann jeder selber ...
ich kenne es so, daß der konzi meines vertrauens bei prüfung einer fremden uhr, die ich erwerben will, in köln anruft und die seriennummer hinsichtlich verlustmeldung abfragt.
...und übrigens: zu verlustgemeldeten uhren gibt es außer der liste bei rolex noch eine site im netz zum abfragen, hat mir mal eine bekannte gezeigt, allerdings hab ich den link nicht gespeichert, aber vll. hat jemand anderes hier kenntnis davon und kann ihn mal posten.
wünsche dir trotzdem alles glück, was man nun braucht !!!Geändert von fischersfritze (10.02.2011 um 08:23 Uhr)
gruß
stefan
-
10.02.2011, 09:04 #5
Abfrage, ob gestohlen.
Hab´ auch mal einen Wisch von denen bei Kauf einer gebrauchten Uhr bekommen. Kann zur Qualität dieses Dienstleisters nichts sagen, aber der Verkäufer war ein echt netter Kerl
Grüße Michael

-
09.02.2011, 22:52 #6Milgauss
- Registriert seit
- 13.03.2004
- Beiträge
- 255
-
10.02.2011, 12:46 #7
Stimmt. Wenn die Ware gutgläubig erworben wurde, ist der Besitz rechmäßig übergegangen. Die Beweislast liegt zwar - glaube ich - beim Käufer, aber da der TS die Daten des VK und sogar das Zerti hat, ist das wohl kein Problem...
KORREKTUR: Aha, das wußte ich nicht, dass es in D keinen gutglubigen erwerb gibt... man lernt doch nie aus.Geändert von Azrael (10.02.2011 um 12:52 Uhr)
LG, Alex
Zuwenig Wissen ist gefährlich, aber zuviel davon auch... Albert Einstein
-
10.02.2011, 13:04 #8
-
10.02.2011, 17:57 #9
Im österreichischen ABGB §367. Offenbar gibt in D doch eine ähnliche Rechtsgrundlage.
Nach österreichischem Recht wären die Voraussetzungen erfüllt, mit einer Einschränkung: Ich kann aus dem Eröffnungspost nicht erkennen, ob der Verkauf über den Konzi abgewickelt wurde - der Kauf von einem Unternehmer im gew Geschäftsbetrieb wäre nämlich zwingend notwendig, da es sich weder um eine Versteigerung gehandelt hat noch der Verkäufter eine Vertrauensperson des wirklichen Eigentümers war (bei einem Diebstahl irgendwie klar).
Und soweit ich das als Nicht-Jurist beurteilen kann, scheint der Unterschied zum deutschen BGB zu sein, dass ich in Österreich durchaus gestohlene Gegenstände rechtmäßig erwerben kann, solange ich von einem Unternehmer im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes kaufe...Geändert von Azrael (10.02.2011 um 18:04 Uhr)
LG, Alex
Zuwenig Wissen ist gefährlich, aber zuviel davon auch... Albert Einstein
Ähnliche Themen
-
Darf der Konzi die Lünetteneinlage einbehalten?
Von Tudormaniac im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 36Letzter Beitrag: 26.04.2005, 08:11





Einen Zahlendreher würde ich deswegen ausschließen, weil das da schon in den meisten Fällen nicht passen würde.
Zitieren
Wo steht denn sowas?

Lesezeichen