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  1. #1
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von florianw Beitrag anzeigen
    Außerdem wird sich die Sache bei einem Zahlendreher schnell aufklären. Es wäre schon ein grosser Zufall, wenn beide Seriennummern zu derselben Referenz gehören würden.
    Daran dachte ich auch schon, aber wenn jemand eine Uhr mit Seriennummer als gestohlen meldet, wird Rolex schon da prüfen, ob das zusammenpasst Einen Zahlendreher würde ich deswegen ausschließen, weil das da schon in den meisten Fällen nicht passen würde.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    Zitat Zitat von simon Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist das aber so ganz sicher nicht moeglich, da es keinen gutglaeubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt. Ich gehe mal davon aus, dass eine der Ausnahmen des 935 II BGB nicht vorliegt.


    Das Eigentum geht in der von Dir beschriebenen Konstellation dann wohl eher an die Versicherung.
    Ja, mir ist bekannt, dass man kein Eigentümer an nicht rechtmäßig erworbenen Gut werden kann, ebenfalls weiß ich, dass die Rechte an gestohlener Ware nach einer Regulierung an die Versicherung übergehen.

    Aber genau diesen Fall hatten wir hier, es war eine Omega, ich meine Seamaster, und der neue Besitzer konnte die Uhr behalten. Auch er hatte die Uhr mehrere Jahre bereits in seinem Besitz, kann sich denn keiner mehr an diesen Thread erinnern?

    sz1971: Revisionsrechnung? Auf wen ist die denn ausgestellt? Auf den Verkäufer? Dann kann die Uhr nicht von einer dritten Person geklaut worden sein, denn dann wäre die Uhr bereits zum Zeitpunkt dieser Revision einbehalten worden.
    Geändert von Big Ben (10.02.2011 um 06:52 Uhr)







    Alex

  3. #3
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Nimm dir einen Anwalt! Ich persönlich würde mich an den Halten, der mir das faule Ei untergejubelt hat! D.h. erst mal beraten, wie realistisch die Chancen stehen, die Kohle wieder zu sehen und dann Feuer frei auf den Verkäufer. Anzeige wegen Hehlerei und Geld zurückfordern.....
    Wenn der Wecker wirklich geklaut war, kannst du dich davon verabschieden.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Big Ben Beitrag anzeigen
    .....

    sz1971: Revisionsrechnung? Auf wen ist die denn ausgestellt? Auf den Verkäufer? Dann kann die Uhr nicht von einer dritten Person geklaut worden sein, denn dann wäre die Uhr bereits zum Zeitpunkt dieser Revision einbehalten worden.

    interessanter punkt - und dazu kommt:

    die revisionsrechnung sollte beim angeblichen erstbesitz der uhr auf den namen des verkäufers lauten, hast du das beim kauf der uhr mal überprüft ?

    hat die revi-rechnung einen anderen namen als den des verkäufers, der angeblich erstbesitzer war, dann würde ich nicht mehr an einen zahlendreher oder so glauben- mist!

    und in sachen menschenkenntnis wegen dem netten vertrauenswürdigen verkäufer und dem gang zum konzi: be7rüger leben genau davon, daß sie nett und vertrauenswürdig sind, sonst funktioniert diese art einkommenserwerb nämlich nicht ;-)



    wenn der konzi nur nummer am gehäuse mit nummer am papier vergleicht, und bestätigt, daß die nummern übereinstimmen, dann hätte man sich den gang wahrlich sparen können. das band abnehmen bei einer alten uhr ist mit nem zahnstocher zu machen und lesen/vergleichen kann jeder selber ...

    ich kenne es so, daß der konzi meines vertrauens bei prüfung einer fremden uhr, die ich erwerben will, in köln anruft und die seriennummer hinsichtlich verlustmeldung abfragt.




    ...und übrigens: zu verlustgemeldeten uhren gibt es außer der liste bei rolex noch eine site im netz zum abfragen, hat mir mal eine bekannte gezeigt, allerdings hab ich den link nicht gespeichert, aber vll. hat jemand anderes hier kenntnis davon und kann ihn mal posten.


    wünsche dir trotzdem alles glück, was man nun braucht !!!
    Geändert von fischersfritze (10.02.2011 um 08:23 Uhr)
    gruß
    stefan

  5. #5
    Zitat Zitat von fischersfritze Beitrag anzeigen
    i
    ...und übrigens: zu verlustgemeldeten uhren gibt es außer der liste bei rolex noch eine site im netz zum abfragen, hat mir mal eine bekannte gezeigt, allerdings hab ich den link nicht gespeichert, aber vll. hat jemand anderes hier kenntnis davon und kann ihn mal posten.
    Abfrage, ob gestohlen.
    Hab´ auch mal einen Wisch von denen bei Kauf einer gebrauchten Uhr bekommen. Kann zur Qualität dieses Dienstleisters nichts sagen, aber der Verkäufer war ein echt netter Kerl
    Grüße Michael


  6. #6
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Big Ben Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders.
    Wenn eine gestohlene Ware gutgläubig erworben wurde und die Versicherung gezahlt hat, kann der Besitz an den Käufer / Getäuschten übergehen.
    Es gab auch hier Thread`s darüber(war, glaube ich, ne Omega).

    Ich glaube ebenfalls eher an einen Zahlendreher, auch wenn Betrü.. nur glaubwürdig betrügen können...

    Drücke so was von fest die Daumen!!!
    Wenn die Versicherung gezahlt haben sollte, erhält sie dann nicht die gestohlene Uhr ?
    Gruß Robert

  7. #7
    Datejust Avatar von Azrael
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    Stimmt. Wenn die Ware gutgläubig erworben wurde, ist der Besitz rechmäßig übergegangen. Die Beweislast liegt zwar - glaube ich - beim Käufer, aber da der TS die Daten des VK und sogar das Zerti hat, ist das wohl kein Problem...

    Zitat Zitat von Big Ben Beitrag anzeigen
    Das sehe ich anders.
    Wenn eine gestohlene Ware gutgläubig erworben wurde und die Versicherung gezahlt hat, kann der Besitz an den Käufer / Getäuschten übergehen.
    Es gab auch hier Thread`s darüber(war, glaube ich, ne Omega).

    Ich glaube ebenfalls eher an einen Zahlendreher, auch wenn Betrü.. nur glaubwürdig betrügen können...

    Drücke so was von fest die Daumen!!!
    KORREKTUR: Aha, das wußte ich nicht, dass es in D keinen gutglubigen erwerb gibt... man lernt doch nie aus.
    Geändert von Azrael (10.02.2011 um 12:52 Uhr)
    LG, Alex

    Zuwenig Wissen ist gefährlich, aber zuviel davon auch... Albert Einstein

  8. #8
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Stimmt. Wenn die Ware gutgläubig erworben wurde, ist der Besitz rechmäßig übergegangen.

    Wo steht denn sowas?


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  9. #9
    Datejust Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von madmax1982 Beitrag anzeigen
    Wo steht denn sowas?
    Im österreichischen ABGB §367. Offenbar gibt in D doch eine ähnliche Rechtsgrundlage.

    Nach österreichischem Recht wären die Voraussetzungen erfüllt, mit einer Einschränkung: Ich kann aus dem Eröffnungspost nicht erkennen, ob der Verkauf über den Konzi abgewickelt wurde - der Kauf von einem Unternehmer im gew Geschäftsbetrieb wäre nämlich zwingend notwendig, da es sich weder um eine Versteigerung gehandelt hat noch der Verkäufter eine Vertrauensperson des wirklichen Eigentümers war (bei einem Diebstahl irgendwie klar).

    Und soweit ich das als Nicht-Jurist beurteilen kann, scheint der Unterschied zum deutschen BGB zu sein, dass ich in Österreich durchaus gestohlene Gegenstände rechtmäßig erwerben kann, solange ich von einem Unternehmer im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes kaufe...
    Geändert von Azrael (10.02.2011 um 18:04 Uhr)
    LG, Alex

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