Ich muss mich da wiederholen und selbst zitieren, Christoph. Nicht weil ich mich so toll finde, sondern weil ich beruflich immer wieder mit der Materie zu tun habe.
Nach den "alten" AVB´s sind Stahluhren kein Schmuck / Wertsachen und deshalb bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert, sofern sie sich im Haus befinden (und natürlich nicht grob fahrlässig Fenster / Türen offen sind).
Will heißen: Wenn man eine Versicherungssumme von z.B. 500K vereinbart hat, sind Vintages nach "alten" AVB´s bis dahin voll versichert, auch wenn sie im Gästeklo rumliegen...
Gleichwohl fehlen mir zu soviel Fahrlässigkeit die Worte.
Ergebnis 1 bis 20 von 170
Baum-Darstellung
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23.08.2018, 21:06 #9
Geändert von Rolstaff (23.08.2018 um 21:09 Uhr)
Viele Grüsse, Jürgen
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