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  1. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
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    Zitat Zitat von Rolstaff Beitrag anzeigen
    Das hängt von den AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) ab. Bei alten Verträgen ist es noch so, dass Stahl-Uhren nicht als Schmuck / Wertsache eingestuft werden - und zwar unabhängig von ihrem Wert.

    Dann sind sie versichert max. bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Egal, ob sie im Tresor aufbewahrt wurden oder nicht. Bei Schmuck / Wertsachen gibt es idR. vertragl. Höchstgrenzen, die schnell erreicht sind....

    Zu diesem Fall hier sage ich auch nicht viel. Klar tut es mir leid für den Geschädigten. Aber muss man es den Jungs echt so leicht machen...




    Zitat Zitat von Salamander Beitrag anzeigen
    Versichert ist der Wert im ungesicherten Zustand, meiner Meinung nach niemals.


    Ich muss mich da wiederholen und selbst zitieren, Christoph. Nicht weil ich mich so toll finde, sondern weil ich beruflich immer wieder mit der Materie zu tun habe.

    Nach den "alten" AVB´s sind Stahluhren kein Schmuck / Wertsachen und deshalb bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert, sofern sie sich im Haus befinden (und natürlich nicht grob fahrlässig Fenster / Türen offen sind).

    Will heißen: Wenn man eine Versicherungssumme von z.B. 500K vereinbart hat, sind Vintages nach "alten" AVB´s bis dahin voll versichert, auch wenn sie im Gästeklo rumliegen...

    Gleichwohl fehlen mir zu soviel Fahrlässigkeit die Worte.
    Geändert von Rolstaff (23.08.2018 um 21:09 Uhr)
    Viele Grüsse, Jürgen

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