Das hängt von den AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) ab. Bei alten Verträgen ist es noch so, dass Stahl-Uhren nicht als Schmuck / Wertsache eingestuft werden - und zwar unabhängig von ihrem Wert.
Dann sind sie versichert max. bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Egal, ob sie im Tresor aufbewahrt wurden oder nicht. Bei Schmuck / Wertsachen gibt es idR. vertragl. Höchstgrenzen, die schnell erreicht sind....
Zu diesem Fall hier sage ich auch nicht viel. Klar tut es mir leid für den Geschädigten. Aber muss man es den Jungs echt so leicht machen...![]()
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23.08.2018, 19:26 #8Viele Grüsse, Jürgen
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Von ralfsch im Forum Andere MarkenAntworten: 27Letzter Beitrag: 21.07.2015, 08:26





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