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  1. #41
    Yacht-Master Avatar von Emdi
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    Mein Beileid an den betroffenen. Ich hoffe diesen Fall öffnet allen RLXern die Augen, dass man nicht zu leichtsinnig mit seiner Sammlung umgehen soll.
    Viele Grüsse, Minh
    eMDi Collection GmbH

  2. #42
    Daytona Avatar von Salamander
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    Ich hab mich auch, nach langem verhandeln mit dem Versicherer bzgl. Tresor, Alarmanlage usw. für ein Schließfach entschieden. Ist schon Wahnsinn, wenn man 60 Uhren einfach so rumliegen hat. Versichert ist der Wert im ungesicherten Zustand, meiner Meinung nach niemals.
    Christoph

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  3. #43
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Nur am Rande: Das Argument alte Bedingungen und Stahluhren ist nicht schlecht. So wären sie wenigstens bis zur Höhe der Hausrat versichert.

  4. #44
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Ich sag da nix dazu- wenn man 60 Uhren in 4 Minuten als Einbrecher abstauben kann...
    +1

    Schlimm ist es, keine Frage.

    Aber in dieser Form mit geringem Aufwand durchaus vermeidbar.

    Zumal es für eine Videoüberwachung ja wohl ausgereicht hat.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  5. #45
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
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    Zitat Zitat von Rolstaff Beitrag anzeigen
    Das hängt von den AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) ab. Bei alten Verträgen ist es noch so, dass Stahl-Uhren nicht als Schmuck / Wertsache eingestuft werden - und zwar unabhängig von ihrem Wert.

    Dann sind sie versichert max. bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Egal, ob sie im Tresor aufbewahrt wurden oder nicht. Bei Schmuck / Wertsachen gibt es idR. vertragl. Höchstgrenzen, die schnell erreicht sind....

    Zu diesem Fall hier sage ich auch nicht viel. Klar tut es mir leid für den Geschädigten. Aber muss man es den Jungs echt so leicht machen...




    Zitat Zitat von Salamander Beitrag anzeigen
    Versichert ist der Wert im ungesicherten Zustand, meiner Meinung nach niemals.


    Ich muss mich da wiederholen und selbst zitieren, Christoph. Nicht weil ich mich so toll finde, sondern weil ich beruflich immer wieder mit der Materie zu tun habe.

    Nach den "alten" AVB´s sind Stahluhren kein Schmuck / Wertsachen und deshalb bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert, sofern sie sich im Haus befinden (und natürlich nicht grob fahrlässig Fenster / Türen offen sind).

    Will heißen: Wenn man eine Versicherungssumme von z.B. 500K vereinbart hat, sind Vintages nach "alten" AVB´s bis dahin voll versichert, auch wenn sie im Gästeklo rumliegen...

    Gleichwohl fehlen mir zu soviel Fahrlässigkeit die Worte.
    Geändert von Rolstaff (23.08.2018 um 21:09 Uhr)
    Viele Grüsse, Jürgen

  6. #46
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Vorausgesetzt, dass Einbruchsopfer hat überhaupt eine Versicherung abgeschlossen.

    Durch den eher lapsen Umgang mit seinen Wertsachen könnte ich mir gut vorstellen, dass dies nicht der Fall ist.

    Aber wer weiß, ich kann ich auch täuschen.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  7. #47
    PREMIUM MEMBER Avatar von Rolstaff
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    Klar, Peter. Es kommt natürlich darauf an.....

    Die meisten haben diese alten Bedingungen nicht (mehr), weil die Versicherungen im Laufe der Jahre immer versuchen, die Vertragsbedingungen anzupassen / zu aktualisieren. Selten zum Vorteil der Versicherten...
    Viele Grüsse, Jürgen

  8. #48
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Nur am Rande: Das Argument alte Bedingungen und Stahluhren ist nicht schlecht. So wären sie wenigstens bis zur Höhe der Hausrat versichert.
    Zitat Zitat von Rolstaff Beitrag anzeigen
    Ich muss mich da wiederholen und selbst zitieren, Christoph. Nicht weil ich mich so toll finde, sondern weil ich beruflich immer wieder mit der Materie zu tun habe.

    Nach den "alten" AVB´s sind Stahluhren kein Schmuck / Wertsachen und deshalb bis zur Höhe der Versicherungssumme versichert, sofern sie sich im Haus befinden (und natürlich nicht grob fahrlässig Fenster / Türen offen sind).

    Will heißen: Wenn man eine Versicherungssumme von z.B. 500K vereinbart hat, sind Vintages nach "alten" AVB´s bis dahin voll versichert, auch wenn sie im Gästeklo rumliegen...

    Gleichwohl fehlen mir zu soviel Fahrlässigkeit die Worte.

  9. #49
    Submariner Avatar von SirHenry
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    Zitat Zitat von Rolstaff Beitrag anzeigen
    Das hängt von den AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) ab. Bei alten Verträgen ist es noch so, dass Stahl-Uhren nicht als Schmuck / Wertsache eingestuft werden - und zwar unabhängig von ihrem Wert.

    Dann sind sie versichert max. bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Egal, ob sie im Tresor aufbewahrt wurden oder nicht. Bei Schmuck / Wertsachen gibt es idR. vertragl. Höchstgrenzen, die schnell erreicht sind....

    Zu diesem Fall hier sage ich auch nicht viel. Klar tut es mir leid für den Geschädigten. Aber muss man es den Jungs echt so leicht machen...
    Ja, naja… in meinem Vertrag steht auch zu Schmuck aus Stahl nichts drin, aber mir wurde schon zu verstehen gegeben, dass man da bei einer Sammlung von ein paar Uhren schnell mal Probleme bekommt. Wäre vielleicht noch einmal Zeit für einen "Hausratsversicherung"-Thread. Wenn nur alles mit Gold als Schmucksache zählt, ist man ja als 08/15-Sammler noch recht komfortabel unterwegs. Schmucksachen sind ja in der Regel auch ohne besondere Vorkehrungen bis 30.000 Euro oder so in der Hausrat mit drin und für alles andere würde dann die vereinbarte Versicherungssumme für den normalen Hausrat gelten. Wohl dem, der wenig Edelmetall besitzt.

    Zitat Zitat von AndreasL Beitrag anzeigen
    Nur am Rande: Das Argument alte Bedingungen und Stahluhren ist nicht schlecht. So wären sie wenigstens bis zur Höhe der Hausrat versichert.
    Da sollte man sich aber dann mal lieber rückversichern. Ich habe meine Stahluhren nie der Versicherung angegeben, weil Stahluhren ja generell keine Schmucksachen waren, laut Versicherungsbedingungen, aber mittlerweile erzählt einem jeder was anderes und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sich die Versicherung da ziert, wenn man auf einmal einen Sack teurerer Stahluhren ersetzt haben möchte.
    Geändert von SirHenry (23.08.2018 um 21:28 Uhr)
    Viele Grüße
    Heiner

    Mer muss och jünne könne!

  10. #50
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    Bleibt dem Bestohlenen zu wünschen das die alten Versicherungsbedingungen greifen.

    Gruß

    Frank

  11. #51
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    Versicherungs Threads gibt es hier genug, oder? Muß man da nun wirklich den X-ten draus machen?

  12. #52
    Submariner Avatar von SirHenry
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    Ja, in den neuen Verträgen steht in der Regel sowas drin:



    Super ärgerlich.

    Zitat Zitat von Ombel Beitrag anzeigen
    Versicherungs Threads gibt es hier genug, oder? Muß man da nun wirklich den X-ten draus machen?
    Nein, muss man natürlich nicht. Aber mir ist's lieber als die Häme, die dem Geschädigten teils entgegenschlug, und da das Thema hier gerade aufkam, kann man's ja den Leuten hier noch einmal ins Gedächtnis rufen. Der Kerl, der dort um seine Sammlung erleichtert wurde, ist mit Sicherheit nicht der einzige, der ein paar Uhren daheim liegen hat. Und wenn's nur dafür sorgt, dass manch einer mal in seine Versicherungsunterlagen schaut oder vielleicht doch mehr Uhren im Schließfach lässt und nur wenige daheim behält, dann hätte es doch schon was gebracht.
    Geändert von SirHenry (23.08.2018 um 21:38 Uhr)
    Viele Grüße
    Heiner

    Mer muss och jünne könne!

  13. #53
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
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    Schlimm.
    Aber - wie die Meisten - kann ich soviel Blauäugigkeit und nachlässiges Umgehen mit den Werten echt nicht nachvollziehen.
    Obwohl wir securitymäßig völlig aufgerüstet haben, habe ich nie alle Uhren zu Hause.
    Mein Thilo und seine Bank passen da besser auf...
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

  14. #54
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    Hy
    Schließfächer bei der Bank unterliegen auch Höchstsummen. Bei meiner Bank sind das 10000€. Alles was drüber ist muss extra versichert werden.
    Gruß
    Stefan

  15. #55
    Comex Avatar von The Banker
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    Ja klar. 100 K Versicherungssumme kosten 100 Euro im Jahr. So what?

    Der Beraubte tut mir außerordentlich leid. Aber man sollte sich halt im Vorfeld immer Gedanken über den worst case machen.
    Beste Grüße, Thilo

  16. #56
    Gesperrter User
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    Also erstmal hat er sicher Mitleid verdient, so etwas gönnt man keinem!!!

    Aber die Dinger so einfach rumliegen zu lassen ist schon fahrlässig. Da wird die Hausrat
    wohl eher abwinken. Bei diesen Werten hätte er einen Tresor mit Widerstandsgrad IV gebraucht,
    versicherbar bis max. 400k

    Das Ding wiegt dann mal ne halbe Tonne, lässt sich nicht in 5 Minuten knacken, geschweige denn
    wegtragen. Das Teil kann man dann auch versichern.

    Wünsche dem Betroffenen trotzdem viel Glück, vielleicht erwischt man die Deppen ja, sahen jetzt nicht aus
    wie das Ende der Nahrungskette von Einbrechern...

  17. #57
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    Schliessfächer bei der Bank sind selten versichert, schon deswegen, weil niemand ausser der Besitzer weisst was drin ist. Deswegen auch immer Inventur machen. Optional geht es gegen Gebühren.
    Bargeld ist meist aussgeschlossen.
    Geändert von Mondjaeger (23.08.2018 um 22:28 Uhr)

  18. #58
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    Ich habe meine Versicherung vor ca. 3 Jahre explizit in Bezug auf die Frage, ob Stahluhren als Schmuck gewertet werden, geprüft.
    Es ist nicht die Billigste, ich würde sagen eine völlig normale Hausratversicherung.
    Da Stahluhren nicht in der Auflistung der besonders zu schützenden Wertgegenstände genannt waren, blieb nur die negative Abgrenzung und um sicherzugehen, eine schriftliche Anfrage direkt bei der Versicherung (nicht beim Makler). Ich habe die Uhren dabei genau beschrieben und sogar auf den marginalen Goldanteil aufgrund der Weißgoldindexe verwiesen (man weiß ja die; aus einer Stahluhr wird sonst im Schadensfall doch schnell ein "Stahl-Gold-Gemisch").
    Es kam eine Bestätigung ins Haus, dass sämtliche Stahluhren "samt Goldanteil" nicht entsprechend der Vorgaben für Wertgegenstände aufbewahrt werden müssen, wenngleich es natürlich dennoch sinnvoll ist, und trotzdem bis zur Deckungssumme (grad nicht im Kopf aber recht großzügig) versichert sind.
    Wie gesagt, ist noch nicht allzu lange her. Die Umstellung der Konditionen scheint also, zumindest vor ca. 3 Jahren, noch nicht überall vollzogen worden zu sein.
    Wer Interesse am Namen der Vers. haben sollte, gerne kurze PM.

  19. #59
    Daytona Avatar von Eureka
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    Da zeigt sich der begrenze Nutzen der Videoüberwachung. Man hat tolle Bilder vom Einbruch aber Das ist es dann aber auch. Wäre das Geld in eine Alarmanlage inverstiert worden hätte der Nachbar sicher anders reagiert und die wären keine 4.5 min drin gewesen.
    Gruss
    Christian

  20. #60
    Yacht-Master Avatar von Alex_rs46
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    So blöd der beraubte auch nicht gehandelt hat, ich habe großen Mitleid mit ihm, denn wenn auch die Täter erwischt und bestraft werden so wird die volle Sammlung sehr unwahrscheinlich wieder auftauchen und soweit ich das beurteilen kann, sind das ja auch keine neuen 6 stelligen Ladenhüter die man mal kurz wieder nachkaufen kann...
    LG

    Alex

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