Zitat Zitat von sonc Beitrag anzeigen
ok verstehe... also wenn der VK (Wohnhaft Schweiz) mit der Uhr über die Grenze fährt, ohne diese zu verzollen, und mir anschließend in D verkauft, liegt die Steuerlast bei ihm, korrekt?

Die Frage ist für mich zwar nicht mehr relevant, weil ich dem VK bereits eine Absage erteilt habe (Verzollung hätte den "Preisvorteil" zunichtegemacht), aber die Antwort würde mich dennoch interessieren
Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Egal ob auf dem Versandweg oder persönliche Abholung,du hast bezahlt,bist somit Eigentümer und in dem Moment der Importeur und Steuerpflichtige.
Auch anders gesponnen wenn als Geschenk etc. deklariert,der Empfänger (du) zahlt ....
wenn du die Uhr in D kauft, einen Kaufvertrag mit Daten des VK, Seriennr. der Uhr und den Ort (in D) darauf vermerkt hast, dann kannst du die Steuerlast auf den VK abwälzen...