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  1. #1
    Gesperrter User
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    Rolex Kauf und die Verzollung

    Habe folgendes Problem:

    In Australien befindet sich das Objekt der Begierde. Die Uhr soll per FedEx oder DHL geschickt werden. Wie bekomme ich sie duch den Zoll bzw. was muss ich an den Zoll bezahlen, um sie ordnungsgemäss einzuführen ?

    Laut Zollamt werden 4.5% fällig plus 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig:

    http://europa.eu.int/comm/taxation_c...h=09&Year=2005

    Ist das so richtig, oder hat jemand andere Erfahrungen ?
    Gibt es die Möglichkeit mit einem GSP-Form-A die Verzollung zu umgehen ?

  2. #2
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Ist die Uhr neu?
    Beste Grüße, Tobias

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  3. #3
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    RE: Rolex Kauf und die Verzollung

    Also ich hatte da neulich was aus Amiland und konnte es ned umgehen...deine Angaben sind richtig. Wenn der Versender das ganze klassifiziert als Rücksendung zum Besitzer mußt du irgendwie einen Nachweis erbringen können, dass es sich um deine Uhr handelt....da liegt das Problem. Die gucken halt wo die Uhr ursprünglich verkauft worden ist und da kommst du dann nie raus, weil sie ja einmal einfuhrmäßig versteuert worden sein muss....

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    RE: Rolex Kauf und die Verzollung

    Original von LUTZ
    Habe folgendes Problem:

    In Australien befindet sich das Objekt der Begierde. Die Uhr soll per FedEx oder DHL geschickt werden. Wie bekomme ich sie duch den Zoll bzw. was muss ich an den Zoll bezahlen, um sie ordnungsgemäss einzuführen ?

    Laut Zollamt werden 4.5% fällig plus 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig:

    http://europa.eu.int/comm/taxation_c...h=09&Year=2005

    Ist das so richtig, oder hat jemand andere Erfahrungen ?
    Gibt es die Möglichkeit mit einem GSP-Form-A die Verzollung zu umgehen ?
    Die Angaben sind grundsätzlich richtig, aber der Zoll beträgt nur 80 Cent - lies nochmals nach: "MAX 0.8 EUR / p/st "

    Einfuhrumsatzsteuer ist korrekt ...

    Zu GSP-Form-A kann ich Dir aber nichts sagen ...
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    "GSP Form A

    Ursprungszeugnis, das im Allgemeinen Präferenzsystem / -verkehr mit Entwicklungs- und Schwellenländern angewendet wird."


    Ob das wohl für Australien gilt

    Wie bist Du denn auf dieses Formular gestoßen? Hast Du nähere Infos zum Zusammenhang mit der Verzollung?
    Harald

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  6. #6
    Gesperrter User
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    newharry
    Das hat mit meinem Beruf zutun. Ich Importiere Waren containerweise aus Asien. Daher ist mir das GSP-Form-A nicht unbekannt. Nur weiss ich selbst noch nicht in wiefern man dieses auf eine gebrauchte Uhr aus Australien anwenden kann.
    Wobei sich das mit dem GSP-Form-A schon erledigt hat, sofern nur maximal 80 cent neben der Einfurumsatzsteuer fällig werden. Für 80cent lohnt der Aufwand nicht.

    alle
    1) gesetzt der Fall ich hätte einen Bekannten in Australien besucht und dort ZUUUUUFÄLLIGERWEISE meine Uhr vergessen. Der Bekannte sendet mir die Uhr zu. Muss dann beim Zoll zwingend der Nachweis erbracht werden, dass ich die Uhr in D gekauft habe, um eine Verzollung zu umgehen ?

    2) Was ist, wenn mir jemand aus Australien eine Uhr schenken will ? D.h. wenn der Inhalt als "cadeaux/present" deklariert ist ? Müssen Geschenke ebenfalls verzollt werden ?

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von LUTZ

    alle
    1) gesetzt der Fall ich hätte einen Bekannten in Australien besucht und dort ZUUUUUFÄLLIGERWEISE meine Uhr vergessen. Der Bekannte sendet mir die Uhr zu. Muss dann beim Zoll zwingend der Nachweis erbracht werden, dass ich die Uhr in D gekauft habe, um eine Verzollung zu umgehen ?

    2) Was ist, wenn mir jemand aus Australien eine Uhr schenken will ? D.h. wenn der Inhalt als "cadeaux/present" deklariert ist ? Müssen Geschenke ebenfalls verzollt werden ?
    Keine Chance, mußte du nachweisen, dass dafür mal irgendwann Einfuhrzoll bezahlt worden ist, wenn sie ned aus DEutschland kommt...glaube mir!

  8. #8
    Gesperrter User
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    Themenstarter
    Ist jemand aus dem Forum evtl. Zöllner am Flughafen FRA oder CGN und möchte sich gerne ein paar Euros dazu verdienen ? Bitte PN an mich !































  9. #9
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Original von LUTZ
    alle
    1) gesetzt der Fall ich hätte einen Bekannten in Australien besucht und dort ZUUUUUFÄLLIGERWEISE meine Uhr vergessen. Der Bekannte sendet mir die Uhr zu. Muss dann beim Zoll zwingend der Nachweis erbracht werden, dass ich die Uhr in D gekauft habe, um eine Verzollung zu umgehen ?

    2) Was ist, wenn mir jemand aus Australien eine Uhr schenken will ? D.h. wenn der Inhalt als "cadeaux/present" deklariert ist ? Müssen Geschenke ebenfalls verzollt werden ?
    ad 1: Selbst wenn Dir der Zoll entgegenkommt (was nicht zu vermuten ist) und Du nur den Nachweis erbringen mußt, tatsächlich auch in Australien gewesen zu sein, fällst Du vermutlich schon auf die Nase; also laß es.

    ad 2: Warum sollen Geschenke, wenn sie die Freibeträge überschreiten, nicht zu verzollen und zu versteuern sein? Kämest Du auf die Idee, einen der Container mit Deinen Importwaren als Geschenk deklarieren zu lassen?
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

  10. #10
    ehemaliges mitglied
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    Original von LUTZ
    Ist jemand aus dem Forum evtl. Zöllner am Flughafen FRA oder CGN und möchte sich gerne ein paar Euros dazu verdienen ? Bitte PN an mich !






























    Gibt auch noch andere (illegale) Möglichkeiten.

  11. #11
    Administrator Avatar von PCS
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    Da fällt mir ein - wo ist eigentlich der nette Herr von der Gepäckkontrolle,
    dem ich den Link zum Forum gab.......
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von sonc
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    ich hol das Thema "Verzollung" mal wieder hoch! Folgende Situation: Mir wurde eine Uhr angeboten mit LC100. Aktuell befindet sich die Uhr allerdings in der Schweiz. Der aktuelle Besitzer hat sie in der bereits in der Schweiz von jemand anderem gekauft. Auf die Frage hin, ob die Uhr bei der Ausfuhr aus Deutschland in die Schweiz verzollt wurde, konnte er mir keine Auskunft geben. Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob die Uhr bereits verzollt wurde?

  13. #13
    Yacht-Master Avatar von natas78
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    Wenn es dafür keinen Beleg gibt, hast du Pech und musst die Uhr verzollen.

  14. #14
    Steve McQueen
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    Nein.Bei Einfuhr aus der Schweiz nach Deutschland sind immer 19% Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig.Egal welcher LC,egal ob bei Einfuhr in der Schweiz verzollt (das macht es nur noch komplizierter,besonders bei einem Kauf von privat) .....
    Geändert von hugo (06.01.2016 um 14:07 Uhr)
    VG
    Udo

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von sonc
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    ernsthaft? Also da kauft ein Schweizer seine Uhr in Deutschland und verzollt diese NICHT auf dem Weg in die Schweiz. Anschließend kaufe ich die Uhr in der Schweiz und bringe sie zurück nach D und muss trotzdem die 19% + Zoll zahlen? hätte ich nicht gedacht...

  16. #16
    Steve McQueen
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    Er hat Steuerhinterziehung begangen falls nicht und wäre schön blöd gewesen ......
    -19% dtsch. bei Einfuhr retour,9% schw. rauf ....
    Egal was er gemacht hat,du führst Ware aus einem nicht EU Land ein.
    Muss man da ernsthaft drüber diskutieren ?
    VG
    Udo

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von sonc
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    diskutieren muss man darüber nicht. Wollte nur wissen, wie das gehandhabt wird... und das hast mir ja beantwortet, vielen Dank!

    Ps: Das es nicht klug ist, bei Ausfuhr von D nach CH die Sachen nicht zu verzollen, steht außer Frage

  18. #18
    Steve McQueen
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    Das zeigt auch mal wieder wie egal dieser LC ist.Einzig in welchem Land gekauft interessiert.
    Und wenn außerhalb der EU wird ein Kaufbeleg gebraucht.Egal ob Rechnung,Quittung,Bierdeckel ....
    Hauptsache VK +K Daten,Preis und Seriennummer sind vermerkt.
    VG
    Udo

  19. #19
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Vorausgesetzt er hat die Uhr in D überhaupt mit MwSt. im Laden gekauft.

    Wenn sie gebraucht war unterliegt sie der Differenzbesteuerung nach §25a UstG. und er bekommt nichts zurück, muss aber dennoch die 9% Schweizer Ust. entrichten.

    Wenn der Verkäufer es dennoch irgendwie schaffen sollte, einen Zollbeleg für die Einfuhr in die Schweiz zu finden, kannst Du diesen als Ursprungszeugnis verwenden.

    Somit würde dann der Zoll entfallen, die Einfuhrumsatzsteuer von 19% bleiben jedoch fällig.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  20. #20
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Das zeigt auch mal wieder wie egal dieser LC ist.Einzig in welchem Land gekauft interessiert.
    Und wenn außerhalb der EU wird ein Kaufbeleg gebraucht.Egal ob Rechnung,Quittung,Bierdeckel ....
    Hauptsache VK +K Daten,Preis und Seriennummer sind vermerkt.
    Immer das "letzte" Land ist für eine Verzollung maßgeblich.

    Un nicht das "erste" Land, in dem die Uhr ursprünglich verkauft wurde.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

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