Habe folgendes Problem:
In Australien befindet sich das Objekt der Begierde. Die Uhr soll per FedEx oder DHL geschickt werden. Wie bekomme ich sie duch den Zoll bzw. was muss ich an den Zoll bezahlen, um sie ordnungsgemäss einzuführen ?
Laut Zollamt werden 4.5% fällig plus 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig:
http://europa.eu.int/comm/taxation_c...h=09&Year=2005
Ist das so richtig, oder hat jemand andere Erfahrungen ?
Gibt es die Möglichkeit mit einem GSP-Form-A die Verzollung zu umgehen ?
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07.09.2005, 04:29 #1
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Rolex Kauf und die Verzollung
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06.01.2016, 13:57 #2
ich hol das Thema "Verzollung" mal wieder hoch! Folgende Situation: Mir wurde eine Uhr angeboten mit LC100. Aktuell befindet sich die Uhr allerdings in der Schweiz. Der aktuelle Besitzer hat sie in der bereits in der Schweiz von jemand anderem gekauft. Auf die Frage hin, ob die Uhr bei der Ausfuhr aus Deutschland in die Schweiz verzollt wurde, konnte er mir keine Auskunft geben. Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob die Uhr bereits verzollt wurde?
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06.01.2016, 14:05 #3
Wenn es dafür keinen Beleg gibt, hast du Pech und musst die Uhr verzollen.
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06.01.2016, 14:06 #4
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Nein.Bei Einfuhr aus der Schweiz nach Deutschland sind immer 19% Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig.Egal welcher LC,egal ob bei Einfuhr in der Schweiz verzollt (das macht es nur noch komplizierter,besonders bei einem Kauf von privat) .....
Geändert von hugo (06.01.2016 um 14:07 Uhr)
VG
Udo
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06.01.2016, 14:14 #5
ernsthaft? Also da kauft ein Schweizer seine Uhr in Deutschland und verzollt diese NICHT auf dem Weg in die Schweiz. Anschließend kaufe ich die Uhr in der Schweiz und bringe sie zurück nach D und muss trotzdem die 19% + Zoll zahlen? hätte ich nicht gedacht...
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06.01.2016, 14:17 #6
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Er hat Steuerhinterziehung begangen falls nicht und wäre schön blöd gewesen ......
-19% dtsch. bei Einfuhr retour,9% schw. rauf ....
Egal was er gemacht hat,du führst Ware aus einem nicht EU Land ein.
Muss man da ernsthaft drüber diskutieren ?VG
Udo
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06.01.2016, 14:21 #7
diskutieren muss man darüber nicht. Wollte nur wissen, wie das gehandhabt wird... und das hast mir ja beantwortet, vielen Dank!
Ps: Das es nicht klug ist, bei Ausfuhr von D nach CH die Sachen nicht zu verzollen, steht außer Frage
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07.01.2016, 08:47 #8
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Ich habe gerade beim Zollamt angerufen.
Im Falle einer Kontrolle: Man muß einen Nachweis erbringen, dass die Uhr in der EU gekauft wurde. Für eine evtl. Steuerschuld haftet der Verkäufer. Ihr als Besitzer werdet nicht herangezogen, wenn Ihr einen EU internen Kaufnachweis erbringen könnt.
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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07.01.2016, 09:18 #9
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Schweiz ist nicht EU.Es wird in der Schweiz gekauft und nach Deutschland eingeführt.Es sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.Egal ob vorher in Deutschland/EU gekauft,verzollt oder unverzollt mit Kaufbeleg,ohne Kaufbeleg in die Schweiz eingeführt.
Es wird Ware aus einem nicht EU Land nach Deutschland eingeführt.
Was vorher war,wer welchem Staat was schuldet interessiert in so einem Fall nicht.Der Schweizer schuldet 8% dem schweizer Staat,hat theoretisch 19% beim deutschen Staat Guthaben und der Importeur schuldet dem dtsch. Finanzminister bei Einfuhr aus der Schweiz 19%.Sollte die Uhr "so" in die Schweiz gekommen sein
ist der Schweizer "schlecht informiert" und Steuerschuldener,der deutsche Käufer trotzdem der Zahler.
Alles andere sind Konstruktionen die ....VG
Udo
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06.01.2016, 14:29 #10
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Das zeigt auch mal wieder wie egal dieser LC ist.Einzig in welchem Land gekauft interessiert.
Und wenn außerhalb der EU wird ein Kaufbeleg gebraucht.Egal ob Rechnung,Quittung,Bierdeckel ....
Hauptsache VK +K Daten,Preis und Seriennummer sind vermerkt.VG
Udo
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06.01.2016, 14:35 #11
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06.01.2016, 14:33 #12
Vorausgesetzt er hat die Uhr in D überhaupt mit MwSt. im Laden gekauft.
Wenn sie gebraucht war unterliegt sie der Differenzbesteuerung nach §25a UstG. und er bekommt nichts zurück, muss aber dennoch die 9% Schweizer Ust. entrichten.
Wenn der Verkäufer es dennoch irgendwie schaffen sollte, einen Zollbeleg für die Einfuhr in die Schweiz zu finden, kannst Du diesen als Ursprungszeugnis verwenden.
Somit würde dann der Zoll entfallen, die Einfuhrumsatzsteuer von 19% bleiben jedoch fällig.Peter
Bekennender Längsdenker
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06.01.2016, 20:49 #13
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07.01.2016, 11:06 #14
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07.01.2016, 10:27 #15
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07.01.2016, 11:05 #16
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06.01.2016, 14:41 #17
Ich danke euch für die Erläuterung! Das der LC grundsätzlich egal ist, war mir durchaus bewusst!
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06.01.2016, 20:21 #18ehemaliges mitgliedGast
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06.01.2016, 20:40 #19
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06.01.2016, 16:15 #20
Moment mal,
die Verzollung lastet doch nicht auf der Ware, sonder auf der Person welche die Uhr/Ware ausführt oder?tbd.
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