Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 69

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Gesperrter User
    Registriert seit
    08.03.2005
    Beiträge
    1.248

    Rolex Kauf und die Verzollung

    Habe folgendes Problem:

    In Australien befindet sich das Objekt der Begierde. Die Uhr soll per FedEx oder DHL geschickt werden. Wie bekomme ich sie duch den Zoll bzw. was muss ich an den Zoll bezahlen, um sie ordnungsgemäss einzuführen ?

    Laut Zollamt werden 4.5% fällig plus 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig:

    http://europa.eu.int/comm/taxation_c...h=09&Year=2005

    Ist das so richtig, oder hat jemand andere Erfahrungen ?
    Gibt es die Möglichkeit mit einem GSP-Form-A die Verzollung zu umgehen ?

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von sonc
    Registriert seit
    18.11.2015
    Beiträge
    1.948
    ich hol das Thema "Verzollung" mal wieder hoch! Folgende Situation: Mir wurde eine Uhr angeboten mit LC100. Aktuell befindet sich die Uhr allerdings in der Schweiz. Der aktuelle Besitzer hat sie in der bereits in der Schweiz von jemand anderem gekauft. Auf die Frage hin, ob die Uhr bei der Ausfuhr aus Deutschland in die Schweiz verzollt wurde, konnte er mir keine Auskunft geben. Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob die Uhr bereits verzollt wurde?

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von natas78
    Registriert seit
    13.04.2009
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    2.081
    Wenn es dafür keinen Beleg gibt, hast du Pech und musst die Uhr verzollen.

  4. #4
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.239
    Nein.Bei Einfuhr aus der Schweiz nach Deutschland sind immer 19% Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig.Egal welcher LC,egal ob bei Einfuhr in der Schweiz verzollt (das macht es nur noch komplizierter,besonders bei einem Kauf von privat) .....
    Geändert von hugo (06.01.2016 um 14:07 Uhr)
    VG
    Udo

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von sonc
    Registriert seit
    18.11.2015
    Beiträge
    1.948
    ernsthaft? Also da kauft ein Schweizer seine Uhr in Deutschland und verzollt diese NICHT auf dem Weg in die Schweiz. Anschließend kaufe ich die Uhr in der Schweiz und bringe sie zurück nach D und muss trotzdem die 19% + Zoll zahlen? hätte ich nicht gedacht...

  6. #6
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.239
    Er hat Steuerhinterziehung begangen falls nicht und wäre schön blöd gewesen ......
    -19% dtsch. bei Einfuhr retour,9% schw. rauf ....
    Egal was er gemacht hat,du führst Ware aus einem nicht EU Land ein.
    Muss man da ernsthaft drüber diskutieren ?
    VG
    Udo

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von sonc
    Registriert seit
    18.11.2015
    Beiträge
    1.948
    diskutieren muss man darüber nicht. Wollte nur wissen, wie das gehandhabt wird... und das hast mir ja beantwortet, vielen Dank!

    Ps: Das es nicht klug ist, bei Ausfuhr von D nach CH die Sachen nicht zu verzollen, steht außer Frage

  8. #8
    PREMIUM MEMBER
    Registriert seit
    09.05.2007
    Ort
    Rolex Republic
    Beiträge
    3.850
    Ich habe gerade beim Zollamt angerufen.

    Im Falle einer Kontrolle: Man muß einen Nachweis erbringen, dass die Uhr in der EU gekauft wurde. Für eine evtl. Steuerschuld haftet der Verkäufer. Ihr als Besitzer werdet nicht herangezogen, wenn Ihr einen EU internen Kaufnachweis erbringen könnt.

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  9. #9
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.239
    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Ich habe gerade beim Zollamt angerufen.

    Im Falle einer Kontrolle: Man muß einen Nachweis erbringen, dass die Uhr in der EU gekauft wurde. Für eine evtl. Steuerschuld haftet der Verkäufer. Ihr als Besitzer werdet nicht herangezogen, wenn Ihr einen EU internen Kaufnachweis erbringen könnt.

    Michael
    Schweiz ist nicht EU.Es wird in der Schweiz gekauft und nach Deutschland eingeführt.Es sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.Egal ob vorher in Deutschland/EU gekauft,verzollt oder unverzollt mit Kaufbeleg,ohne Kaufbeleg in die Schweiz eingeführt.
    Es wird Ware aus einem nicht EU Land nach Deutschland eingeführt.
    Was vorher war,wer welchem Staat was schuldet interessiert in so einem Fall nicht.Der Schweizer schuldet 8% dem schweizer Staat,hat theoretisch 19% beim deutschen Staat Guthaben und der Importeur schuldet dem dtsch. Finanzminister bei Einfuhr aus der Schweiz 19%.Sollte die Uhr "so" in die Schweiz gekommen sein
    ist der Schweizer "schlecht informiert" und Steuerschuldener,der deutsche Käufer trotzdem der Zahler.
    Alles andere sind Konstruktionen die ....
    VG
    Udo

  10. #10
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.239
    Das zeigt auch mal wieder wie egal dieser LC ist.Einzig in welchem Land gekauft interessiert.
    Und wenn außerhalb der EU wird ein Kaufbeleg gebraucht.Egal ob Rechnung,Quittung,Bierdeckel ....
    Hauptsache VK +K Daten,Preis und Seriennummer sind vermerkt.
    VG
    Udo

  11. #11
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
    Registriert seit
    12.12.2012
    Beiträge
    7.566
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Das zeigt auch mal wieder wie egal dieser LC ist.Einzig in welchem Land gekauft interessiert.
    Und wenn außerhalb der EU wird ein Kaufbeleg gebraucht.Egal ob Rechnung,Quittung,Bierdeckel ....
    Hauptsache VK +K Daten,Preis und Seriennummer sind vermerkt.
    Immer das "letzte" Land ist für eine Verzollung maßgeblich.

    Un nicht das "erste" Land, in dem die Uhr ursprünglich verkauft wurde.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  12. #12
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
    Registriert seit
    12.12.2012
    Beiträge
    7.566
    Vorausgesetzt er hat die Uhr in D überhaupt mit MwSt. im Laden gekauft.

    Wenn sie gebraucht war unterliegt sie der Differenzbesteuerung nach §25a UstG. und er bekommt nichts zurück, muss aber dennoch die 9% Schweizer Ust. entrichten.

    Wenn der Verkäufer es dennoch irgendwie schaffen sollte, einen Zollbeleg für die Einfuhr in die Schweiz zu finden, kannst Du diesen als Ursprungszeugnis verwenden.

    Somit würde dann der Zoll entfallen, die Einfuhrumsatzsteuer von 19% bleiben jedoch fällig.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  13. #13
    Administrator Avatar von PCS
    Registriert seit
    13.02.2004
    Beiträge
    71.966
    Blog-Einträge
    11
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Wenn der Verkäufer es dennoch irgendwie schaffen sollte, einen Zollbeleg für die Einfuhr in die Schweiz zu finden, kannst Du diesen als Ursprungszeugnis verwenden.

    Somit würde dann der Zoll entfallen
    Wieviel Cent waren das nochmal? 80?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  14. #14
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
    Registriert seit
    12.12.2012
    Beiträge
    7.566
    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Wieviel Cent waren das nochmal? 80?

    Immerhin, oder...?
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  15. #15
    Freccione Avatar von blarch
    Registriert seit
    12.05.2007
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    6.783
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    (...) muss aber dennoch die 9% Schweizer Ust. entrichten (...)
    Wir haben hier (noch) 8% MwSt.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  16. #16
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
    Registriert seit
    12.12.2012
    Beiträge
    7.566
    Zitat Zitat von blarch Beitrag anzeigen
    Wir haben hier (noch) 8% MwSt.
    Mea maxima culpa!
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von sonc
    Registriert seit
    18.11.2015
    Beiträge
    1.948
    Ich danke euch für die Erläuterung! Das der LC grundsätzlich egal ist, war mir durchaus bewusst!

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von sonc Beitrag anzeigen
    Ich danke euch für die Erläuterung! Das der LC grundsätzlich egal ist, war mir durchaus bewusst!
    Gilt das auch, wenn ich Box und Papiere Zuhause habe, aber keine Rechnung mehr besitze?
    Selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Uhr bei einem deutschen Konzessionär gekauft wurde und die Papiere korrekt vom Konzessionär ausgefüllt wurden. Doch wohl eher nicht.

  19. #19
    Deepsea Avatar von kAot
    Registriert seit
    15.08.2014
    Ort
    West-Berlin
    Beiträge
    1.315
    Zitat Zitat von Kabus Beitrag anzeigen
    Gilt das auch, wenn ich Box und Papiere Zuhause habe, aber keine Rechnung mehr besitze?
    Selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Uhr bei einem deutschen Konzessionär gekauft wurde und die Papiere korrekt vom Konzessionär ausgefüllt wurden. Doch wohl eher nicht.
    ja, die Uhr (auch mit LC100) kann ja aus D ausgeführt worden sein (mit Erstattung der Mwst.) und dann wieder eingeführt worden sein...
    Signaturen sind überbewertet!

  20. #20
    Yacht-Master Avatar von Compact
    Registriert seit
    07.11.2015
    Beiträge
    1.677
    Moment mal,
    die Verzollung lastet doch nicht auf der Ware, sonder auf der Person welche die Uhr/Ware ausführt oder?
    tbd.

Ähnliche Themen

  1. Rolex Kauf VRF
    Von janronny im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 21.11.2009, 18:44
  2. Verzollung bei Gebrauchtkauf.
    Von Hunter99 im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 01.09.2009, 12:50
  3. Rolex kauf in der USA
    Von Andreas1234 im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 02.02.2008, 05:53
  4. Kauf von Rolex in USA
    Von b-e-c-k-y im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 04.08.2005, 12:30

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •