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  1. #1
    Deepsea Avatar von kAot
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    Na, hier ist ja mal wieder was los...

    Zurück zum Thema:
    Verstehe ich das richtig? Sollte die Uhr in bei einem regulären Händler in Deutschland gekauft worden sein und eine entsprechende Rechnung liegt vor, kann sie in D ohne Probleme mit dem Zoll auch wieder gekauft werden. Wenn sich der jetzige Eigentümer/Verkäufer allerdings in der Schweiz befindet und die Uhr unverzollt über die Grenze schmuggelt, begeht er und ein eventueller "mitwissender Käufer" eine Straftat.

    Edit: Mir ist in einem renomierten schweizer Skigebiet vor einiger Zeit von einem offiziellen Konzi angeboten worden(ohne Nachfrage meinerseits!!!), dass man mir eine Uhr unverzollt auf deutscher Seite übergibt...
    Habe dankend abgelehnt!
    Nein! Denn die Uhr könnte zwischenzeitlich von irgendeinem der vielen Besitzer ausgeführt worden sein (inkl. Erstattung der Mwst.) und dann illegal wieder nach D gekommen sein...

    Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn du eine Rechnung vom VK (ggf. Ausweis zeigen lassen!) mit Seriennr. der Uhr und Ort innerhalb der EU hast!
    Mit solch einer Uhr kannst du dann ohne "Zollprobleme" in die EU einreisen (also z. B. CH -> D).

    Edith: selbst wenn du von privat eine nur wenige Tage alte (neue) Uhr kaufst, wo dir die Originalrechnung vom Konzi mitgegeben wird, weißt du nicht, ob für diese Uhr nicht eventl. zwischenzeitlich die Mwst. bei Ausfuhr aus D erstattet wurde und sie dann wieder rein geschmuggelt wurde... daher bringt dir eine Originalrechnung aus z. B. D nix!
    Geändert von kAot (07.01.2016 um 07:53 Uhr)
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  2. #2
    Ich weiss ehrlich nicht, warum derart viel um den heißen Brei geredet wird!

    1. Die Beweislast liegt bei der Finanzbehörde. Diese muss darlegen, dass eine nachweislich nach Deutschland importierte und bereits einmal verzollte Uhr wieder den Weg zurück in die Schweiz gefunden hat. Völlig unmöglich ohne Verzollungsunterlagen der Schweiz!

    2. Wenn du die Uhr vom dem Schweizer Urlauber in München kaufst, dann gibt es keine Probleme.

    3. Selbst wenn sich jemand entscheidet, die Uhr in der Schweiz zu kaufen und damit über die Grenze fährt, so ist es SEIN Problem und nicht das der Member hier, also spielt euch hier nicht so auf.

    Es gibt hier Menschen, welche Uhren im Wert von mehreren 100.000 € vorstellen und diese nur kaufen können, weil sie selbstständig sind. Und besonders Unternehmer versuchen jeden Euro "rauszuholen"!

    Jeder wie er will.

  3. #3
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    Zitat Zitat von thomaphil Beitrag anzeigen
    Es gibt hier Menschen, welche Uhren im Wert von mehreren 100.000 € vorstellen und diese nur kaufen können, weil sie selbstständig sind.
    Was haben hochwertige Uhren mit Selbstständigkeit zutun? Seit wann kann man Uhren absetzen?

  4. #4
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von ****** Beitrag anzeigen
    Was haben hochwertige Uhren mit Selbstständigkeit zutun? Seit wann kann man Uhren absetzen?
    Wenn ich selbstständiger Berufstaucher bin brauche ich eine James Bond Big Crown Submariner!
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  5. #5
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von thomaphil Beitrag anzeigen
    Und besonders Unternehmer versuchen jeden Euro "rauszuholen"!
    Oh Mann, was ein Kalauer.

    Solch eine Pauschalverurteilung geht mir gelinde ausgedrückt auf den Keks!

    Traurig, dass man sich hier sowas anhören muss.
    Geändert von Schmackofatz (07.01.2016 um 11:19 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  6. #6
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    Zitat Zitat von thomaphil Beitrag anzeigen
    Ich weiss ehrlich nicht, warum derart viel um den heißen Brei geredet wird!

    1. Die Beweislast liegt bei der Finanzbehörde. Diese muss darlegen, dass eine nachweislich nach Deutschland importierte und bereits einmal verzollte Uhr wieder den Weg zurück in die Schweiz gefunden hat. Völlig unmöglich ohne Verzollungsunterlagen der Schweiz!

    2. Wenn du die Uhr vom dem Schweizer Urlauber in München kaufst, dann gibt es keine Probleme.

    3. Selbst wenn sich jemand entscheidet, die Uhr in der Schweiz zu kaufen und damit über die Grenze fährt, so ist es SEIN Problem und nicht das der Member hier, also spielt euch hier nicht so auf.

    Es gibt hier Menschen, welche Uhren im Wert von mehreren 100.000 € vorstellen und diese nur kaufen können, weil sie selbstständig sind. Und besonders Unternehmer versuchen jeden Euro "rauszuholen"!

    Jeder wie er will.
    Sorry, aber ich habe in diesem Forum selten so einen Quatsch gelesen. 1. und 2. sind schlichtweg falsch und der Rest ist leider auch nicht zielführend
    Gruß Andi S. aus V.

    "Man versehe mich mit Luxus, auf alles Notwendige kann ich verzichten." (Oscar Wilde)
    16600 - 118208 - 16710 - 16610LV - 16200 - 16618LB - 16570WD - 16718 - 116264

  7. #7
    Zitat Zitat von Andi S. aus V. Beitrag anzeigen
    Sorry, aber ich habe in diesem Forum selten so einen Quatsch gelesen. 1. und 2. sind schlichtweg falsch und der Rest ist leider auch nicht zielführend



    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr... halten. Ist am besten für alle!

    Lies mal, vielleicht reicht dir das:

    http://www.haufe.de/finance/finance-...HI2364567.html

  8. #8
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von thomaphil Beitrag anzeigen
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr... halten. Ist am besten für alle!

    Lies mal, vielleicht reicht dir das:

    http://www.haufe.de/finance/finance-...HI2364567.html
    ...
    Geändert von NicoH (09.01.2016 um 22:51 Uhr)
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  9. #9
    Steve McQueen
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    Jeden (oder überhaupt einen einzigen) Euro "rauszuholen" geht hier aber nur mit einer Straftat.
    Bei Unternehmern, die ich persönlich gut kenne, ist dieses Prinzip nicht die Maxime.

  10. #10
    Deepsea Avatar von kAot
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  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von sonc
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    Ich denke wir kommen jetzt mal alle wieder zur Ruhe!! Ist ja schon unangenehm, welche Ausmaße das hier Stellenweise annimmt!

    Meine Frage(n) wurde(n) beantwortet und für MICH macht deshalb ein Kauf in der Schweiz keinen Sinn.

    Für mich ist das Thema beendet.

    Vielen Dank für die konstruktive Beiträge, die mir sehr geholfen haben.
    Geändert von sonc (07.01.2016 um 09:06 Uhr)

  12. #12
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    Udo, ich habe auch folgendene Konstellation angesprochen:

    Uhr kostet angenommene 7k
    Uhr wird aus Drittland (=nicht EU) unverzollt eingeführt
    Uhr wird in Deutschland verkauft
    Kaufquittung mit allen Daten und in Deutschland quittiert

    Gleiche Antwort: Käufer kann Erwerb innerhalb der EU nachweisen, die Steuerschuld liegt beim Verkäufer.

    LG

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  13. #13
    Deepsea Avatar von kAot
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    Zitat Zitat von löwenzahn Beitrag anzeigen
    Udo, ich habe auch folgendene Konstellation angesprochen:

    Uhr kostet angenommene 7k
    Uhr wird aus Drittland (=nicht EU) unverzollt eingeführt
    Uhr wird in Deutschland verkauft
    Kaufquittung mit allen Daten und in Deutschland quittiert

    Gleiche Antwort: Käufer kann Erwerb innerhalb der EU nachweisen, die Steuerschuld liegt beim Verkäufer.

    LG

    Michael
    korrekt
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  14. #14
    Double-Red
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    Zoll & LC Diskussionen enden hier wie immer
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  15. #15
    Sea-Dweller Avatar von Sette
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    Aber man erkennt: der (firmeninterne) LC von Rolex hilft einem bei gar nix, weder Zoll noch bei sonstwas. Mir war er ja schon immer egal, aber hier gibt es ja viele (bekennende) LC-100-Fans

    Btw., ich bin Ösi und kennen unseren LC gar nicht
    Gruß

  16. #16
    Daytona Avatar von Outlaw
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    Eventeull eine andere Tonart wählen, wenn man sich im Forum äussert... Diese aggressive Ausdrucksweise hat meiner Meinung bei RLX nichts zu suchen... Man kann auch höflich auf Quellen hinweisen um seine Meinung zu untermauern...
    VG, Christoph

    Suche GMT Booklet für '71 GMT

  17. #17
    Milgauss
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    Geht's hier um Beweislasten oder um das positive Vorliegen der Erfüllungstatbestände von Steuerdelikten ?
    Derjenige, der zur Abgabe einer Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet ist hat dies anzumelden. Tut er das nicht dann ist er ganz schnell im Strafrecht. Unabhängig davon, ob es nachzuweisen ist oder nicht.

    Und jetzt haben wir uns hoffentlich alle wieder lieb und wechseln die Tonart
    Geändert von Michael67 (09.01.2016 um 09:35 Uhr)


    Viele Grüße,

    Micha

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von newharry
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    Für die weitere Diskussion ersuche ich hier ausdrücklich um das Unterlassen persönlicher Anfeindungen, sachliche Beiträge sind dagegen herzlich willkommen! Andernfalls wären hier wohl bald einschneidende Eingriffe des Moderationsteams erforderlich.
    Harald

    "All the world's a stage,
    And all the men and women merely players."

  19. #19
    Gesperrter User
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    37
    kann was beisteuern zum dem Vorhaben, wenn man eine Uhr nach USA schicken will.
    Zur Reparatur, weil man sie dorthin verkauft hat, als Geschenk oder sonstige Gründe.
    Die beiden Formulare sind auszufüllen und an den amerikanischen Zoll weiterzuleiten.
    Weder von FedEx noch von UPS wird man darauf aufmerksam gemacht.
    Das muss eigenständig geschehen.
    Ohne diese Dokumente wird die Uhr nicht die amerikanische Transit-Zone verlassen.
    Nach mehrwöchiger Aufbewahrungszeit im Transit ohne Freigabe wird die Zerstörung der Sendung angeordnet, wenn kein Gesuch zur Rücksendung vorliegt.



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