Zitat Zitat von **sushi** Beitrag anzeigen
Das wird hier vollstreckt, ob dich die Halterhaftung interessiert oder nicht. Wenn du dich in einen fremden Rechtskreis begibst gilt grds. erstmal dortiges Recht für deine Handlungen dort.
Philipp da muss ich Dir leider widersprechen, obwohl ich kein Anwalt bin .

Richtig ist, dass dortiges Recht für dortige Handlungen gilt.

Nicht richtig ist, dass deutsche Behörden Rechtshilfe für Vollstreckung leisten, wenn nach deutschem Recht Halterhaftung bei uns nicht angewendet wird.
Ich denke das kann Tom als Anwalt auch so bestätigen.

Und auch noch mal in diesem Thread: Frohe Weihnachten Euch allen