Philipp da muss ich Dir leider widersprechen, obwohl ich kein Anwalt bin.
Richtig ist, dass dortiges Recht für dortige Handlungen gilt.
Nicht richtig ist, dass deutsche Behörden Rechtshilfe für Vollstreckung leisten, wenn nach deutschem Recht Halterhaftung bei uns nicht angewendet wird.
Ich denke das kann Tom als Anwalt auch so bestätigen.
Und auch noch mal in diesem Thread: Frohe Weihnachten Euch allen![]()
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24.12.2013, 13:26 #14Gruß,
Peter.
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