Bitte erklären
Knöllchen im Rahmen einer Halterhaftung interessieren mich eigentlich überhaupt nicht - egal ob aus Italien, Österreich, Schweiz oder Niederlanden. Anders ist es natürlich, wenn nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist.
Bei der Rückfahrt aus Kroatien im Sommer hat´s hinter einem Tunnel in Österreich auch klick gemacht - von hinten. Post kam an den Halter des Fahrzeuges, mit Rabattangebot, wenn er sofort zahlt![]()
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24.12.2013, 12:26 #1Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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24.12.2013, 13:16 #2Daytona
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24.12.2013, 13:26 #3
Philipp da muss ich Dir leider widersprechen, obwohl ich kein Anwalt bin
.
Richtig ist, dass dortiges Recht für dortige Handlungen gilt.
Nicht richtig ist, dass deutsche Behörden Rechtshilfe für Vollstreckung leisten, wenn nach deutschem Recht Halterhaftung bei uns nicht angewendet wird.
Ich denke das kann Tom als Anwalt auch so bestätigen.
Und auch noch mal in diesem Thread: Frohe Weihnachten Euch allen
Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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24.12.2013, 14:35 #4Daytona
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24.12.2013, 16:20 #5
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24.12.2013, 13:35 #6
Aber nicht wenn beispielsweise in Österreich von hinten geblitzt wird und der Fahrer nicht erkennbar ist.
Unabhängig davon sollte man, wenn nicht zu unverschämt, zahlen, denn schließlich hat man ja auch einen Fehler gemacht. Ich bin in Österreich schon mal geschätzt worden in der Nähe von Salzburg und bevor ich mir da irgendwelchen Stress mache, habe ich bezahlt. Hätte ich vielleicht nicht müssen aber was nutzt es da für 50 Euro oder 100 Euro irgendein Risiko einzugehen. Da lebe ich lieber ruhiger und ärgere mich schon gar nicht mehr über so was (zumindest Ärgere ich mich nur kurzfristig
).
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