Ergebnis 1 bis 20 von 53

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.856
    Zitat Zitat von Ticktacktom Beitrag anzeigen
    Gänzlich anders sieht die Sache natürlich für Verkehrsknollen aus Österreich, Schweiz oder den Niederlanden aus: kriegt man von dort Post, würde ich zu sofortiger Zahlung anraten. Ansonsten droht in der Tat möglicherweise richtiger Stress.
    Bitte erklären

    Knöllchen im Rahmen einer Halterhaftung interessieren mich eigentlich überhaupt nicht - egal ob aus Italien, Österreich, Schweiz oder Niederlanden. Anders ist es natürlich, wenn nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist.
    Bei der Rückfahrt aus Kroatien im Sommer hat´s hinter einem Tunnel in Österreich auch klick gemacht - von hinten. Post kam an den Halter des Fahrzeuges, mit Rabattangebot, wenn er sofort zahlt
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  2. #2
    Daytona
    Registriert seit
    10.10.2007
    Beiträge
    2.365
    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Bitte erklären

    Knöllchen im Rahmen einer Halterhaftung interessieren mich eigentlich überhaupt nicht - egal ob aus Italien, Österreich, Schweiz oder Niederlanden. Anders ist es natürlich, wenn nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist.
    Bei der Rückfahrt aus Kroatien im Sommer hat´s hinter einem Tunnel in Österreich auch klick gemacht - von hinten. Post kam an den Halter des Fahrzeuges, mit Rabattangebot, wenn er sofort zahlt
    Das wird hier vollstreckt, ob dich die Halterhaftung interessiert oder nicht. Wenn du dich in einen fremden Rechtskreis begibst gilt grds. erstmal dortiges Recht für deine Handlungen dort.
    Grüße, Philipp



  3. #3
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
    Registriert seit
    28.11.2005
    Ort
    Oberland
    Beiträge
    2.107
    Themenstarter
    Zitat Zitat von **sushi** Beitrag anzeigen
    Das wird hier vollstreckt, ob dich die Halterhaftung interessiert oder nicht. Wenn du dich in einen fremden Rechtskreis begibst gilt grds. erstmal dortiges Recht für deine Handlungen dort.
    Philipp da muss ich Dir leider widersprechen, obwohl ich kein Anwalt bin .

    Richtig ist, dass dortiges Recht für dortige Handlungen gilt.

    Nicht richtig ist, dass deutsche Behörden Rechtshilfe für Vollstreckung leisten, wenn nach deutschem Recht Halterhaftung bei uns nicht angewendet wird.
    Ich denke das kann Tom als Anwalt auch so bestätigen.

    Und auch noch mal in diesem Thread: Frohe Weihnachten Euch allen
    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  4. #4
    Daytona
    Registriert seit
    10.10.2007
    Beiträge
    2.365
    Zitat Zitat von giftmischer Beitrag anzeigen
    Nicht richtig ist, dass deutsche Behörden Rechtshilfe für Vollstreckung leisten, wenn nach deutschem Recht Halterhaftung bei uns nicht angewendet wird.
    Aber man sollte nachweisen, dass man nur Halter und eben nicht der Fahrer ist. Wer sagt: "interessiert mich nicht, ich mach gar nichts", kann trotzdem Ärger bekommen

    Frohe Weihnachten, Peter
    Grüße, Philipp



  5. #5
    Daytona Avatar von Agent0815
    Registriert seit
    26.09.2007
    Ort
    Saar-Lor-Lux
    Beiträge
    2.856
    Zitat Zitat von **sushi** Beitrag anzeigen
    Aber man sollte nachweisen, dass man nur Halter und eben nicht der Fahrer ist. Wer sagt: "interessiert mich nicht, ich mach gar nichts", kann trotzdem Ärger bekommen

    Frohe Weihnachten, Peter
    Man muss gar nix beweisen - die Behörde muss nachweisen, dass man gefahren ist.
    Und ich wiederhole mich: Vollstreckungshilfe in D bei bei Halterhaftung funktioniert nicht.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
    Registriert seit
    19.02.2004
    Ort
    Schönste Stadt der Welt
    Beiträge
    39.270
    Zitat Zitat von **sushi** Beitrag anzeigen
    Das wird hier vollstreckt, ob dich die Halterhaftung interessiert oder nicht.
    Aber nicht wenn beispielsweise in Österreich von hinten geblitzt wird und der Fahrer nicht erkennbar ist.

    Unabhängig davon sollte man, wenn nicht zu unverschämt, zahlen, denn schließlich hat man ja auch einen Fehler gemacht. Ich bin in Österreich schon mal geschätzt worden in der Nähe von Salzburg und bevor ich mir da irgendwelchen Stress mache, habe ich bezahlt. Hätte ich vielleicht nicht müssen aber was nutzt es da für 50 Euro oder 100 Euro irgendein Risiko einzugehen. Da lebe ich lieber ruhiger und ärgere mich schon gar nicht mehr über so was (zumindest Ärgere ich mich nur kurzfristig ).

Ähnliche Themen

  1. FA Verkehrsrecht Teil II
    Von OrangeHand im Forum Off Topic
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 22.02.2006, 10:00

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •