Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
Bitte erklären

Knöllchen im Rahmen einer Halterhaftung interessieren mich eigentlich überhaupt nicht - egal ob aus Italien, Österreich, Schweiz oder Niederlanden. Anders ist es natürlich, wenn nachgewiesen werden kann, wer gefahren ist.
Bei der Rückfahrt aus Kroatien im Sommer hat´s hinter einem Tunnel in Österreich auch klick gemacht - von hinten. Post kam an den Halter des Fahrzeuges, mit Rabattangebot, wenn er sofort zahlt
Das wird hier vollstreckt, ob dich die Halterhaftung interessiert oder nicht. Wenn du dich in einen fremden Rechtskreis begibst gilt grds. erstmal dortiges Recht für deine Handlungen dort.