Liebe Mitinsassen,
im Mai war ich mit meiner Frau für ein paar Tage in Mailand.
Wir waren damals froh, als wir aus diesem Verkehrschaos wieder raus waren.
Nun bekomme ich heute per Post beigefügtes, offiziell wirkendes Schreiben.
Es wurde somit wohl wirklich meine Anschrift ermittelt.
Meine Frage an Euch: Was ist davon zu halten?
Ich kann mich an eine solche Übertretung nicht erinnern und würde so etwas auch nicht mutwillig machen.
Wir sind damals in die Stadt hineingefahren, haben das Auto ein paar Tage nicht aus der Tiefgarage bewegt und sind wieder nach Hause gefahren.
Ich wäre Euch für konstruktive Einschätzungen wirklich dankbar.
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Hybrid-Darstellung
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23.12.2013, 08:59 #1
Verkehrsrecht - Weihnachtsabzocke aus Italien
Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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23.12.2013, 09:08 #2
Hallo Peter,
schönes Weihnachtsgeschenk hast Du da... Also ich habe mal einen TV-Bericht gesehen da haben die Versicherungen am Telefon die Anschrift des Halters rausgerückt. Nicht alle, aber bei einigen Anrufen hat's geklappt. Wäre wie Du auch erst vorsichtig. Ich würde mich ins Auto setzen und bei der hiesigen Polizei das Schreiben auf Echtheit überprüfen lassen. Evtl. können die das zu einer Prüfstelle senden. Selbst unter der Nummer dort anzurufen oder eine E-Mail zu senden würde ich nicht machen.
Das beste im Anschreiben: Marke und Typ des Fahrzeugs: AUTOSchöne Grüße, Andreas
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23.12.2013, 09:10 #3
Wenn Du vor Ort warst, könnte doch etwas dran sein.
Zumindest sieht es seriös aus und vermutlich würde ich bezahlen.
http://www.sueddeutsche.de/auto/stra...tina-1.1129362
Vermutlich braucht man dies aber nicht wirklich. Google mal etwas danach.
Edit: Elmar, schau mal in der SZ Link.Geändert von AndreasL (23.12.2013 um 09:15 Uhr)
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23.12.2013, 09:10 #4
"Am Beginn der Fahrspur" heißt vermutlich, Du hast die Linie beim Spurwechsel noch so eben überquert.
Ansonsten glaube ich kaum, dass Flensburg Daten rausgibt an nicht autorisierte Personen. Wenn es so wäre, wäre das ein Hammer.
Ich bin gespannt auf die Auflösung.
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23.12.2013, 09:23 #5Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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23.12.2013, 09:24 #6
Servus Peter,
wenn du ADAC-Mitglied bist, lass dich da juristisch beraten. Hat mir bei einem Slowenien-Abenteuer mal viele hundert Euro gespart.
Viel Erfolg!Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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23.12.2013, 09:43 #7
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Immer spannend, was sich die einfallen lassen, um an Geld zu kommen.
Interessant ist, dass in vielen im Netz kursierenden Zahlungsaufforderungen am Ende bislang immer stand:
Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte.
Bei Dir aber nun:
...., dass es nicht zulässig ist, einen Einspruch zu erheben.
Außer Zahlen oder Nichtreagieren gibt es daher mE keine andere Möglichkeit, wobei ich für Zweiteres plädieren würde. Sollen sich die doch den Aufwand eines ordenlichen Verfahrens machen, dann hast Du immer noch die Möglichkeit zu reagieren und Deine Einspruchsrechte wahrzunehmen
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23.12.2013, 10:00 #8
Dasd ist eine Option, wenn Du die nächsten Jahre nicht mehr nach Italien einreisen willst. Weiterhin könnte man a) beim KBA anrufen, ob die die Daten tatsächlich rausrücken, b) sich mal auf der angegebenen Webseite umsehen, c) die angegebene Telefonnummer probieren, man spricht Deutsch....
77 Grüße!
Gerhard
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23.12.2013, 10:03 #9
Ich glaube, das ist immer noch eine Grauzone, da die Amtshilfe durch deutsche Behörden wohl (noch) nicht durchgeführt wird.
Meines Wissens passiert dir in D gar nix, wenn Du derzeit nicht zahlst. Ist das Schreiben überhaupt bei dir angekommen ( ;o)) ) - also war es ein Einschreiben?
Was ich aus Italien gehört habe ist, dass die Kommune, die diesen Schrieb verschickt hat, quasi nur vor Ort vollstrecken kann. Bist Du also mit dem selben Auto wieder in Mailand und fällst dort auf, wäre es unter Umständen möglich, dass die dich an Ort und Stelle abkassieren. Überleg selbst, wie wahrscheinlich das ist...I know how the bunny runs
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23.12.2013, 10:12 #10
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23.12.2013, 10:38 #11
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Wenn man dem SZ-Artikel glauben schenken darf, dann ist das Schreiben nicht mal rechtmäßig.
Ich würde mir nicht mal bei einem weiteren Italien-Besuch sorgen machen.
So wie ich das Ganze verstanden habe, geben die italienischen Behörden die Schuldtitel an einen Subunternehmer weiter, der sich damit das Recht erkauft, die Knöllchen einzutreiben.
Weil man in diesem Moment nicht mehr das Problem eben dieser Behörden ist, dürften die persönlichen Daten diese garnicht erst erreichen. Immerhin werden die durch den Subunternehmer ermittelt und genutzt.
Was diese Unternehmen aber im Gegensatz zu den Behörden wohl nicht können ist, dich einer Überprüfung zu unterziehen. Wenn du also einreist, gibt es für das Unternehmen keine Möglichkeit das Bußgeld zu vollstrecken... Woher sollen die denn auch von deiner Einreise wissen oder wo du dich befindest?
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23.12.2013, 11:04 #12
"Wenn sie sich hier einloggen, können Sie auch mit Kreditkarte bezahlen"...
Nimm Dir einen Anwalt, bzw. wenn Du gut Versichert bist, hast Du bestimmt für die Erstberatung eine kostenlose Anwalts-Hotline...
Alles andere ist nur Spekulation...Beste Grüße, Olli...
Im nächsten Leben mach ich was ohne Idioten...
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23.12.2013, 14:02 #13
Aber der Ausgang in jedem Fall interessant!
77 Grüße!
Gerhard
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23.12.2013, 14:13 #14
Der Tenor nach meiner Internetrecherche:
Nicht zahlen - zumindest so lange nur dieses windige Schreiben von dieser fragwürdigen Inkassofirma vorliegt.
Es ist wohl extrem unwahrscheinlich, dass Italien das über deutsche Behörden offiziell eintreiben lässt.
Und selbst wenn, werden sie keine Unterstützung bekommen, da das Foto ein schlechter Scherz ist.
En schwarzes etwas, wo man nur von hinten mein Nummernschild erkennt.
Und im Gegensatz zu Italien, gibt es hier wohl keine Halterhaftung.
Die Forderung oder das Vergehen verjähren wohl in Italien selber nach fünf Jahren.
Wenn man also innerhalb dieser Zeit mit dem selben Auto in Italien in eine Verkehrskontrolle kommt, dann können sie die Forderung eintreiben.
Mal sehen, was der Anwalt sagt... .Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
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23.12.2013, 14:57 #15
Fragt sich wer genau hier in D angefragt hat und wer wem Deine Daten gegeben hat.
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23.12.2013, 15:32 #16
Nicht zahlen ! Die deutschen Behörden geben zwar die Daten heraus, unterstützen nachher aber nicht bei der Eintreibung im Rahmen einer in D nicht zulässigen Halterhaftung.
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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23.12.2013, 15:34 #17
Bei mir tauchten vor Jahren mal zwei Uniformierte in der Firma auf. Ich kann Euch sagen... die Kollegen haben vielleicht Stilaugen bekommen...
Die Staatsanwaltschaft sei von den schweizer Behörden in meinem Fall zur weiteren Ermittlung aufgefordert worden. Aufgrund eines Rechtshilfeabkommens. Dem mussten sie Folge leisten, obwohl sie wohl selbst nicht so recht davon begeistert waren.
Mir wurde ein Rotlichtverstoß - also das Überfahren einer roten Ampel- in Zürich zur Last gelegt. War mir damals auch nicht bewusst, konnte ich aber auch nicht ausschließen.
Dann wurde mir die rechtliche Siutation erläutert: Obwohl die Staatsanwaltschaft jetzt förmlich ermittle, könne der Kanton Zürich das Geld bei mir nicht eintreiben. Da das Beweisfoto von hinten geknipst war, und die Beamten lediglich unseren Hund im Kofferraum identifizieren konnten, wurde mir mehr oder weniger deutlich dazu geraten, gar nichts zu zahlen. Mit dem Risiko, dass das Kennzeichen im Kanton Zürich jetzt erfasst sei und man mich dort bis zur Zahlung des Bußgeldes festsetzen könne. Das Risiko war für mich kalkulierbar...Gruß Frank
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23.12.2013, 15:46 #18
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23.12.2013, 15:51 #19
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23.12.2013, 16:00 #20ehemaliges mitgliedGast
Peter, da ich ja auch im Verkehrsecht nicht gänzlich ohne Kenntnisse bin, meine bescheidene Meinung dazu: schmeiss das Ding direkt in die Tonne und mach dir ein Bier auf.
Ich bin ja häufig am Gardasee, von dort ereilte mich im Sommer 2012 beziehungsweise einige Monate danach ein ähnliches Schicksal. Von einer örtlichen Gemeinde erhielt ich nach einem halben Jahr eine Zahlungsaufforderung, da ich auf einem kommunalen Parkplatz kein Parkticket gelöst hätte, was auch richtig war. Nachdem ich darauf nicht reagiert, kam ein weiterer Zahlungsbescheid, der für den Fall erneuter Nichtzahlung eine höhere Geldbuße androhte. Auch hierauf reagierte ich nicht. Danach hörte ich nie mehr etwas aus Italien. Inzwischen ist etwa ein Jahr vergangen. Angst vor irgendwelchen Verkehrskontrollen habe ich in keinster Weise. Wer die italienische Lebensart kennt, weiß, dass derartiger Kleinkram dort völlig in Vergessenheit gerät.
Ich habe, weder im tatsächlichen Leben noch im Internet, jemals etwas von deutschen Verkehrssünden gehört oder gelesen, die trotz Nichtzahlung ihrer Knollen später irgendwann in Italien kontrolliert und zur Kasse gebeten worden seien. Ich halte dies mittlerweile für ein Ammenmärchen.
Ich bin selbst die Autobahn, die nach Modena führt, schon häufiger mit ziemlich hohen Tempo durchgefahren, obgleich es dort Blitzanlagen gibt. Gehört habe ich von dort noch nie etwas. Forget it.
Gänzlich anders sieht die Sache natürlich für Verkehrsknollen aus Österreich, Schweiz oder den Niederlanden aus: kriegt man von dort Post, würde ich zu sofortiger Zahlung anraten. Ansonsten droht in der Tat möglicherweise richtiger Stress.Geändert von ehemaliges mitglied (23.12.2013 um 16:01 Uhr)
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