Immer spannend, was sich die einfallen lassen, um an Geld zu kommen.

Interessant ist, dass in vielen im Netz kursierenden Zahlungsaufforderungen am Ende bislang immer stand:

Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) dar, deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung eine Zahlung durchführen möchte.

Bei Dir aber nun:

...., dass es nicht zulässig ist, einen Einspruch zu erheben.

Außer Zahlen oder Nichtreagieren gibt es daher mE keine andere Möglichkeit, wobei ich für Zweiteres plädieren würde. Sollen sich die doch den Aufwand eines ordenlichen Verfahrens machen, dann hast Du immer noch die Möglichkeit zu reagieren und Deine Einspruchsrechte wahrzunehmen