OK Johann, üben wir ein wenig weiter:
Es kommt darauf an !
Nämlich ob der AG im Rahmen der Lohnabrechnung von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung für die Fahrten-Wohnung Arbeitsstätte Gebrauch gemacht hat. Wenn Ja, kann der AN die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eben nicht in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. I.d.R. ist dies jedoch günstiger, da dann auch noch der Anteil Sozialversicherung eingespart wird, denn hier gibt es am Jahresende eben keinen Ausgleich wie bei der Einkommensteuer. Die Frage der Höhe der übrigen Werbungskosten ist hierbei ebenfalls von Relevanz.
Mahlzeit bei der Wurst![]()
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Thema: 1% Regelung?
Baum-Darstellung
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05.04.2012, 12:44 #32Grüße
Bernd
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