Zitat Zitat von giftmischer Beitrag anzeigen
Lt. unserem StB muss man bei einem Neuwagen einmal für 3 Monate Fahrtenbuch führen um nachzuweisen, dass der Wagen zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird.
Hat man das gemacht, sei die Anwendung der 1%-Regel wasserdicht.
Keine Ahnung ob das so korrekt ist... .
So ist es.
Das Kfz muss mindestens zu 50% betrieblich genutzt werden, damit er überhaupt zum Beriebsvermögen wird. Um dies nachzuweisen genügt in der Regel ein Fahrtenbuch für den Zeitraum von etwa drei Monaten.
Dann kann die 1%-Regelung angewendet werden.
Diese lohnt meist nur bei Neuwägen, da Bezugsgröße der (ehemalige) Bruttolistenpreis ist.

Vg,