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Thema: 1% Regelung?

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  1. #1
    Day-Date Avatar von Sippel
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    1% Regelung?

    Hallo,
    ich weiß das Thema wurde schon oft diskutiert,habe gesucht aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

    Mal angenommen ich habe einen Dienstwagen,benutze diesen aber zu 90% nur privat und nur 10 % geschäftlich,kann ich dann auf die 1 % Regelung zugreifen oder funktioniert ein Firmenwagen bei soviel privat Nutzung gar nicht? ( Chef ist damit einverstanden)Also aus steuerlicher Sicht.

    Gruß
    Sebastian
    Grüße Sebastian

  2. #2
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Keine Ahnung, aber ist die 1% Regelung nicht ne Pauschalversteuerung; d.h. Du versteuerst den Dienstwagen unabhängig von der anteiligen Nutzung?
    Dabei musst Du ja keinen Nachweis über gewerbliche oder private Nutzung führen.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Bei der 1% Regelung ist es egal, wie du das Auto benutzt, rein steuerlich. Der Staat bekommt sein Geld, ihm ists egal, wofür du deine Kilometer verfährst. Das ist ja auch der Vorteil, ansonsten müßtest du Fahrtenbuch führen, welches idR eh nicht akzeptiert wird. Letztlich mußt du dir die Frage stellen, hängt ja auch vom Einkommen und vom Fahrzeugwert ab.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  4. #4
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Bei der 1% Regelung ist es egal, wie du das Auto benutzt, rein steuerlich. Der Staat bekommt sein Geld, ihm ists egal, wofür du deine Kilometer verfährst.
    Nein, nicht ganz. Als Unternehmer oder z.B. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer musst Du nachweisen dass der Wagen zu mind. 50% geschäftlich genutzt wird. Sonst schmeißen sie Dir bei einer BP die 1%-Regelung um die Ohren.

    Edit: Der Giftmischer muss wohl nicht auf dem iphone tippen und war deutlich schneller.
    Geändert von ferryporsche356 (02.04.2012 um 21:59 Uhr)


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  5. #5
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    Der Don hat Recht... oder Du nutzt ihn ausschliesslich dienstlich. Dann stellst Du ihn aber abends auf den Hof der Firma und holst ihn morgens wieder ab. Eine andere Lösung gibt's nicht.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  6. #6
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Das ist ja nur die Frage,da ich nicht wusste ob das so funktioniert,da ich dachte das eine gewisse Prozentzahl an Dienstfahrten drin sein muss und es mit 90 oder gar 100 % privat Nutzung nicht geht bzw nicht gemacht werden darf,rein rechtlich.
    Grüße Sebastian

  7. #7
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    Sobald der Firmenwagen privat genutzt wird, egal ob zu 10% oder 90%, gilt der geldwerte Vorteil.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  8. #8
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Was wiederum heißt 1% Regelung und gut ist...so wie ich euch verstanden habe
    Grüße Sebastian

  9. #9
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Wie gesagt: mit dem 1% ist der Dienstwagen rein fiskalisch abgegolten. Kann ja je nach Fahrzeugwert auch eine entsprechend hohe Summe sein. Ob du damit nur dienstlich, nur privat oder garnicht fährst, interessiert das FA dann nicht mehr.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  10. #10
    Double-Red
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    Hinzu kommen aber noch 0,3% vom Bruttopreis des Autos x einfache Entfernung in km von der Wohnung zur Arbeitsstätte.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  11. #11
    Moderator Avatar von MacLeon
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    So ist's besser

    Zitat Zitat von mws Beitrag anzeigen
    Hinzu kommen aber noch 0,03% vom Bruttopreis des Autos x einfache Entfernung in km von der Wohnung zur Arbeitsstätte.
    Beste Grüße,
    Marcus


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  12. #12
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Lt. unserem StB muss man bei einem Neuwagen einmal für 3 Monate Fahrtenbuch führen um nachzuweisen, dass der Wagen zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird.
    Hat man das gemacht, sei die Anwendung der 1%-Regel wasserdicht.
    Keine Ahnung ob das so korrekt ist... .
    Geändert von giftmischer (02.04.2012 um 21:56 Uhr)
    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  13. #13
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von giftmischer Beitrag anzeigen
    Lt. unserem StB muss man bei einem Neuwagen einmal für 3 Monate Fahrtenbuch führen um nachzuweisen, dass der Wagen zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird.
    Hat man das gemacht, sei die Anwendung der 1%-Regel wasserdicht.
    Keine Ahnung ob das so korrekt ist... .
    So ist es.
    Das Kfz muss mindestens zu 50% betrieblich genutzt werden, damit er überhaupt zum Beriebsvermögen wird. Um dies nachzuweisen genügt in der Regel ein Fahrtenbuch für den Zeitraum von etwa drei Monaten.
    Dann kann die 1%-Regelung angewendet werden.
    Diese lohnt meist nur bei Neuwägen, da Bezugsgröße der (ehemalige) Bruttolistenpreis ist.

    Vg,
    Jürgen

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    So ist es.
    Das Kfz muss mindestens zu 50% betrieblich genutzt werden, damit er überhaupt zum Beriebsvermögen wird. Um dies nachzuweisen genügt in der Regel ein Fahrtenbuch für den Zeitraum von etwa drei Monaten.
    Dann kann die 1%-Regelung angewendet werden.
    Diese lohnt meist nur bei Neuwägen, da Bezugsgröße der (ehemalige) Bruttolistenpreis ist.

    Vg,
    Viel Halbwissen. Aber der obrige Post stimmt halbwegs.

    Grundsätzlich muss du eine Nutzung von mindestens 50% haben. Hier zählen dann allerdings die Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte mit!

    Erst dann kannst du den Wagen betrieblich nutzen und ggf. die 1%-Regel anwenden. Dazu kämen dann noch die schon erwähnten 0,03%.
    Als Nachweise reichen "Aufzeichnungen" aus denen hervorgeht, dass die Nutzung mehr als 50% für betriebliche Zwecke beträgt. Ein richtiges Fahrtenbuch braucht hier nicht geführt zu werden!!!

    Etwas anderes gilt bei Kapitalgesellschaften. Selbst wenn der Arbeitnehmer (Geschäftsführer) den Wagen ausschließlich privat nutzt, kann dieser betrieblich geltend gemacht werden.

    So mal ganz kurz und knapp....
    Geändert von Treo (03.04.2012 um 07:58 Uhr)
    Lieben Gruß René

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Zitat Zitat von Treo Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich muss du eine Nutzung von mindestens 50% haben. Hier zählen dann allerdings die Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte mit!

    Erst dann kannst du den Wagen betrieblich nutzen und ggf. die 1%-Regel anwenden. Dazu kämen dann noch die schon erwähnten 0,03%.
    Als Nachweise reichen "Aufzeichnungen" aus denen hervorgeht, dass die Nutzung mehr als 50% für betriebliche Zwecke beträgt. Ein richtiges Fahrtenbuch braucht hier nicht geführt zu werden!!!
    Hab zwar mit Steuersachen wenig am Hut, aber ich glaube, dass ist auch nur Halbwissen. Mein Halbwissen zu diesem Thema ist, dass Rene für den Fall Recht hat, wenn der PKW vom z.B. Firmeninhaber oder Freiberufler selbst genutzt wird. Hierzu ist bei jeder Neuanschaffung eines PKWs die betriebliche Nutzung von mehr als 50% der gefahrenen Kilometer erneut durch eine Aufzeichnung bzw. Fahrtenbuch nachzuweisen.

    Wird ein PKW einem Arbeitnehmer überlassen, geht das FA meines Wissens automatisch davon aus, dass es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Egal ob mehr oder weniger als 50% betriebliche Nutzung!

    Aus meiner Sicht kann Sippel damit für seinen zu 90% privat genutzten Dienstwagen die 1% Regelung in anspruch nehmen.
    Geändert von Hans E. (04.04.2012 um 04:37 Uhr)
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  16. #16
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Hans E. Beitrag anzeigen
    Hab zwar mit Steuersachen wenig am Hut, aber ich glaube, dass ist auch nur Halbwissen. Mein Halbwissen zu diesem Thema ist, dass Rene für den Fall Recht hat, wenn der PKW vom z.B. Firmeninhaber oder Freiberufler selbst genutzt wird. Hierzu ist bei jeder Neuanschaffung eines PKWs die betriebliche Nutzung von mehr als 50% der gefahrenen Kilometer erneut durch eine Aufzeichnung bzw. Fahrtenbuch nachzuweisen.

    Wird ein PKW einem Arbeitnehmer überlassen, geht das FA meines Wissens automatisch davon aus, dass es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Egal ob mehr oder weniger als 50% betriebliche Nutzung!

    Aus meiner Sicht kann Sippel damit für seinen zu 90% privat genutzten Dienstwagen die 1% Regelung in anspruch nehmen.
    Hans. Du liegst mit Deinem "Halbwissen" richtig. Deshalb nur zur Erläuterung:

    Überlassung an Arbeitnehmer (hierzu zählt auch der geschäftsführende Gesellschafter) stellt einen Leistungsaustausch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar: PKW-Nutzung als Teilentlohnung für die Arbeitsleistung. Insofern handelt es sich aus Sicht des Arbeitgebers immer um einen 100% betrieblichen Zweck. Die Bemessung des geldwerten Vorteils erfolgt nach der 1%/0,03%-Regelung oder alternativ auf der Grundlage eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches.

    Nutzung durch "Unternehmer" (Einzelunternehmen, Personengesellschaft). Vereinfachtes Fahrtenbuch für einen repräsentativen Zeitraum (i.d.R. 3 Monate). Hieraus ergibt sich, ob das Fahrzeug überhaupt Betriebsvermögen ist: Unter 10% nein, zwischen 10 und 50% gewillkürtes Betriebsvermögen oder Privatvermögen (Wahlrecht), über 50% notwendiges Betriebsvermögen. Sofern gewillkürtes BV vorliegt, kann der private Nutzunganteil nicht nach der 1%/0,03%-Regel ermittelt werden, sondern nur nach dem tatsächlichen privaten Nutzungsanteil. Sofern notwendiges Betriebsvermögen vorliegt, gilt das, was über die Überlassung an AN ausgeführt wurde. Das vereinfachte Fahrtenbuch ist bei Neuanschaffung oder grundlegender Nutzungänderung neu zu führen.
    Auf das Thema Pauschalversteuerung für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte will ich hier nicht eingehen und auch auf das Thema Umsatzsteuer nicht, denn das läuft u.U. nicht parallel zur Einkommensteuer. Sprich der PKW kann z.B. ertragsteuerlich Privatvermögen sein aber aus umsatzsteuerlicher Sicht trotzdem s.g. Unternehmensvermögen
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  17. #17
    Freccione Avatar von Herman
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    ... Diese lohnt meist nur bei Neuwägen, da Bezugsgröße der (ehemalige) Bruttolistenpreis ist.
    Vg,

    Aus meiner Sicht lohnt sich "diese" bei einem Oldtimer noch viel mehr!




    Gute Fahrt
    Johann
    BUSHEISLPARTY!

  18. #18
    Super-Moderator Avatar von Muigaulwurf
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    Zitat Zitat von Herman Beitrag anzeigen
    Aus meiner Sicht lohnt sich "diese" bei einem Oldtimer noch viel mehr!




    Gute Fahrt
    Johann
    Haben sie dem nicht mittlerweile einen Riegel vorgeschoben?
    Gruß, Joe

    it's not hoarding if your shit is cool

    Kow How Joe

  19. #19
    Freccione Avatar von Herman
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    Für den Bruchteil einer Sekunde hätte ich mich fast verunsichern lassen. Gott sei Dank war dem aber nicht so


    Zitat Zitat von Muigaulwurf Beitrag anzeigen
    Haben sie dem nicht mittlerweile einen Riegel vorgeschoben?
    -> Die Antwort ist nein.

    Es gibt kein Gesetz, keine Richtlinie, keine Verfahrensanweisung, die besagt, dass ein Oldtimer kein Firmenfahrzeug sein darf.
    Es gibt Gerichtsurteile, die Kosten für Oldtimer nicht als Betriebsausgabe anerkennen. Die sind aber nicht allgemeinverbindlich. Und es ist zu unterscheiden ob die Oldtimer Betriebsvermögen sind oder nicht.

    O.g. Aussagen stammen von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP) bei der ich nicht arbeite und sie decken sich mit meinen eigenen Erfahrungen.

    Was angeblich lt WP von Fall zu Fall zu Problemen führen kann, ist eine H-Zulassung mit gleichzeitiger Abrechnung als Firmenfahrzeug. Das ist dann irgendwie doppelt "begünstigt".




    Und wer jetzt ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine Verfahrensanweisung findet, die meine wertvolle Information an euch widerlegt, lässt es mich bitte NICHT wissen, sonst kann ich nachts nicht mehr schlafen.



    H. d. E.
    Johann

  20. #20
    PREMIUM MEMBER Avatar von Signore Rossi
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    0,3% vom Bruttopreis? Sind es nicht € 0,30 / km?
    Martin

    "Whatever you do, don't congratulate yourself too much."

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