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Thema: 1% Regelung?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Nee; der geldwerte Vorteil ergibt sich aus 0,03% vom Brutto- LP pro Km zur Arbeitstätte zzgl. 1% vom Brutto LP; pro Monat versteht sich.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  2. #2
    Daytona Avatar von dj74
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    Zitat Zitat von madmax1982 Beitrag anzeigen
    Nee; der geldwerte Vorteil ergibt sich aus 0,03% vom Brutto- LP pro Km zur Arbeitstätte zzgl. 1% vom Brutto LP; pro Monat versteht sich.
    Verstehe ich das jetzt richtig, dass man dafür "bestraft" wird, wenn man einen weiten Arbeitsweg hat?
    In meinem Fall sind das ca. 60km einfach.
    Ich habe schon überlegt, bei der nächsten Gehaltsverhandlung in die Richtung Firmenfahrzeug statt Lohnerhöhung zu gehen, aber irgendwie erscheint mir das "ungerecht"...
    Bei angenommenem Fahrzeugneuwert von 50.000 Euro und 60 km ergibt das einen monatliche zu versteuernden geldwerten Vorteil von 500,- (1%) + 900,- (km-Anteil) = 1400,- Euro.
    Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 25% sind das 350,- Euro Abzug. Dann entfällt aber auch die Möglichkeit, den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen, oder?
    Dafür habe ich bislang einen Freibetrag, der Netto ca. 130,- Euro ausmacht.
    Sprich ich habe nicht 350,- sonder 480,- Euro weniger Kohle auf dem Konto.
    Dank Diesel und gesitteter Fahrweise brauche ich "nur" ca. 250,- Euro Sprit im Monat. Versicherung und Wartung und Wertverlust kommt natürlich noch dazu, aber Wertverlust hat mein Lancia eh kaum mehr, da er quasi unverkäuflich ist.....
    Tolle Wurst. Das mache ich lieber nicht. Ist natürlich eine Milchmädchenrechnung, Firmenwagen vs. Spritverbrauch und Wartung des eigenen Wagen zu rechnen, aber sooo ein klarer Vorteil liegt da für mich nicht mehr beim Firmenwagen.
    Liebe Grüße, Jan
    Wann ist endlich wieder …


  3. #3
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    Also für mich noch mal die Rechnung:
    Fahrzeugneuwert: 65.000 €
    Entfernung zur Arbeit: 5 Km
    =>1% Regelung => 650 €
    => (65.000 € x 0,0003) x 5 = 19,5 € x 5 = 97,5 €

    => 747,5 € zum individuellen Steuersatz versteuern

    RICHTIG?

  4. #4
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Themenstarter
    Und wenn ich mit dem Auto gar nicht auf Arbeit fahre?fahre immer bei jemanden mit-bzw im Sommer mit Rad(wirklich),also würden die 0,3€ ja auch entfallen
    Grüße Sebastian

  5. #5
    Double-Red
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    Also, wenn Du als z.B. Angestellter einen Firmenwagen bekommst, den Du privat nutzen darfst, versteuerst Du ihn. Dem FA isses wurscht, ob Du im Sommer mit dem Rad zur Arbeit oder ins Büro fährst.

    0,03% sind natürlich richtig, die eine Null... nun habt Euch nicht mal so pingelig
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  6. #6
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Genau wie René es schreibt!
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Ja, geht nicht mehr....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  8. #8
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Ja, geht nicht mehr....
    Jein Michi - die entschiedenen Fälle waren alle extrem: Jeweils immer sehr geringe Jahresfahrleistung (77 km !!!!!!!!!) und sehr hohe Kosten (2,50 €/km). Ein Oldtimer als einziger PKW im Betriebsvermögen und annähernd normaler Jahresfahrleistung sowie erträglicher Kostenbilanz..................................ich sag mal: Da geht was !
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  9. #9
    Freccione Avatar von Herman
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    Bestehende "Verträge" sind davon aber nicht betroffen

    Wobei die Bundesländer das bisher unterschiedlich regeln.
    Im Zweifel schriftliche Anfrage an's Betriebsfinanzamt.


    Grüße
    Johann
    BUSHEISLPARTY!

  10. #10
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Herman Beitrag anzeigen
    Bestehende "Verträge" sind davon aber nicht betroffen

    Wobei die Bundesländer das bisher unterschiedlich regeln.
    Im Zweifel schriftliche Anfrage an's Betriebsfinanzamt.


    Grüße
    Johann
    falsch - setzen

    Jetzt spiel ich auch noch Lehrer, wollt in meinem tiefsten Inneren immer schon ´nen ordentlichen Beruf haben.
    Geändert von Agent0815 (04.04.2012 um 16:57 Uhr)
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  11. #11
    Freccione Avatar von Herman
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    falsch - setzen

    Jetzt spiel ich auch noch Lehrer, wollt in meinem tiefsten Inneren immer schon ´nen ordentlichen Beruf haben.



    Gut das du offensichtlich nicht bei dem für uns zuständigen Finanzamt arbeitest.
    Und gut das der Sebi schon eine andere Lösung gefunden hat


    H. d. E.
    Johann
    BUSHEISLPARTY!

  12. #12
    Day-Date Avatar von Sippel
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    Danke an alle für eure Antworten,

    haben eine andere Lösung gefunden
    Grüße Sebastian

  13. #13
    Freccione Avatar von Herman
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    Zitat Zitat von dj74 Beitrag anzeigen
    ... Dann entfällt aber auch die Möglichkeit, den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen, oder?
    ...
    Nein, kannst du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.





    Viel Spaß
    Johann

  14. #14
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Herman Beitrag anzeigen
    Nein, kannst du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.





    Viel Spaß
    Johann
    OK Johann, üben wir ein wenig weiter :

    Es kommt darauf an !

    Nämlich ob der AG im Rahmen der Lohnabrechnung von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung für die Fahrten-Wohnung Arbeitsstätte Gebrauch gemacht hat. Wenn Ja, kann der AN die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eben nicht in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. I.d.R. ist dies jedoch günstiger, da dann auch noch der Anteil Sozialversicherung eingespart wird, denn hier gibt es am Jahresende eben keinen Ausgleich wie bei der Einkommensteuer. Die Frage der Höhe der übrigen Werbungskosten ist hierbei ebenfalls von Relevanz.

    Mahlzeit bei der Wurst
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  15. #15
    Freccione Avatar von Herman
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    OK Johann, üben wir ein wenig weiter :

    Es kommt darauf an !

    Nämlich ob der AG im Rahmen der Lohnabrechnung von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung für die Fahrten-Wohnung Arbeitsstätte Gebrauch gemacht hat. Wenn Ja, kann der AN die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eben nicht in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. I.d.R. ist dies jedoch günstiger, da dann auch noch der Anteil Sozialversicherung eingespart wird, denn hier gibt es am Jahresende eben keinen Ausgleich wie bei der Einkommensteuer. Die Frage der Höhe der übrigen Werbungskosten ist hierbei ebenfalls von Relevanz.

    Mahlzeit bei der Wurst


    Die Wurst was ok, der Service war mies!

    Gott sei's gelobt, werde ich hier wieder aufgebaut.



    Deine Ausführung in Ehren.
    So wie ich Jans Frage verstanden habe, konnte es nur meine korrekte Antwort geben.



    Die Verrückten hier im Büro fanden übrigens Austin Powers und Johnny English schon lustig.
    Seit gestern 16:53 Uhr gehts hier aber erst so richtig ab.



    Mir ist es egal. Ich freu mich auf die Feiertage.
    Hab genug gelernt und empfehle mich.


    Auf bald!
    Der Johann

  16. #16
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    Die Lösung für das gleiche Problem bei uns waren einfach günstige Autos. Mein VW-Beetle hat nicht gar so viel gekostet und ist daher für mich über das Gehalt leichter leistbar. Mein Mann fährt u. a. ein T4-Wohnmobil auf die Firma, da haben wir einen fein umgebauten Handwerkerbus gekauft - es zählt ja nur der Neupreis, und der war nicht hoch.

    Bei teueren Autos (auch vorhanden) führen wir Fahrtenbuch - unsere wurden bisher vom Finanzamt akzeptiert. Aber wenn man viel fährt, nervt es wirklich und daher ist die 1 % Regelung mit weniger teuren Autos unterm Strich die bessere Lösung.
    Ciao, Petra

    www.pb-foto.net

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