Nee; der geldwerte Vorteil ergibt sich aus 0,03% vom Brutto- LP pro Km zur Arbeitstätte zzgl. 1% vom Brutto LP; pro Monat versteht sich.
Ergebnis 21 bis 40 von 40
Thema: 1% Regelung?
Hybrid-Darstellung
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02.04.2012, 22:00 #1
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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05.04.2012, 00:11 #2
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man dafür "bestraft" wird, wenn man einen weiten Arbeitsweg hat?
In meinem Fall sind das ca. 60km einfach.
Ich habe schon überlegt, bei der nächsten Gehaltsverhandlung in die Richtung Firmenfahrzeug statt Lohnerhöhung zu gehen, aber irgendwie erscheint mir das "ungerecht"...
Bei angenommenem Fahrzeugneuwert von 50.000 Euro und 60 km ergibt das einen monatliche zu versteuernden geldwerten Vorteil von 500,- (1%) + 900,- (km-Anteil) = 1400,- Euro.
Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 25% sind das 350,- Euro Abzug. Dann entfällt aber auch die Möglichkeit, den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen, oder?
Dafür habe ich bislang einen Freibetrag, der Netto ca. 130,- Euro ausmacht.
Sprich ich habe nicht 350,- sonder 480,- Euro weniger Kohle auf dem Konto.
Dank Diesel und gesitteter Fahrweise brauche ich "nur" ca. 250,- Euro Sprit im Monat. Versicherung und Wartung und Wertverlust kommt natürlich noch dazu, aber Wertverlust hat mein Lancia eh kaum mehr, da er quasi unverkäuflich ist.....
Tolle Wurst. Das mache ich lieber nicht. Ist natürlich eine Milchmädchenrechnung, Firmenwagen vs. Spritverbrauch und Wartung des eigenen Wagen zu rechnen, aber sooo ein klarer Vorteil liegt da für mich nicht mehr beim Firmenwagen.
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02.04.2012, 22:03 #3
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Also für mich noch mal die Rechnung:
Fahrzeugneuwert: 65.000 €
Entfernung zur Arbeit: 5 Km
=>1% Regelung => 650 €
=> (65.000 € x 0,0003) x 5 = 19,5 € x 5 = 97,5 €
=> 747,5 € zum individuellen Steuersatz versteuern
RICHTIG?
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02.04.2012, 22:26 #4
Und wenn ich mit dem Auto gar nicht auf Arbeit fahre?fahre immer bei jemanden mit-bzw im Sommer mit Rad(wirklich),also würden die 0,3€ ja auch entfallen
Grüße Sebastian
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02.04.2012, 22:30 #5
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Also, wenn Du als z.B. Angestellter einen Firmenwagen bekommst, den Du privat nutzen darfst, versteuerst Du ihn. Dem FA isses wurscht, ob Du im Sommer mit dem Rad zur Arbeit oder ins Büro fährst.
0,03% sind natürlich richtig, die eine Null... nun habt Euch nicht mal so pingeligBeste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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03.04.2012, 12:30 #6
Genau wie René es schreibt!
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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04.04.2012, 11:12 #7
Ja, geht nicht mehr....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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04.04.2012, 11:41 #8
Jein Michi - die entschiedenen Fälle waren alle extrem: Jeweils immer sehr geringe Jahresfahrleistung (77 km !!!!!!!!!) und sehr hohe Kosten (2,50 €/km). Ein Oldtimer als einziger PKW im Betriebsvermögen und annähernd normaler Jahresfahrleistung sowie erträglicher Kostenbilanz.......................
...........ich sag mal: Da geht was !
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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04.04.2012, 11:46 #9
Bestehende "Verträge" sind davon aber nicht betroffen
Wobei die Bundesländer das bisher unterschiedlich regeln.
Im Zweifel schriftliche Anfrage an's Betriebsfinanzamt.
Grüße
JohannBUSHEISLPARTY!
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04.04.2012, 16:53 #10
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04.04.2012, 18:01 #11
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04.04.2012, 16:55 #12
Danke an alle für eure Antworten,
haben eine andere Lösung gefundenGrüße Sebastian
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05.04.2012, 11:39 #13
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05.04.2012, 12:44 #14
OK Johann, üben wir ein wenig weiter
:
Es kommt darauf an !
Nämlich ob der AG im Rahmen der Lohnabrechnung von der Möglichkeit der Pauschalversteuerung für die Fahrten-Wohnung Arbeitsstätte Gebrauch gemacht hat. Wenn Ja, kann der AN die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eben nicht in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. I.d.R. ist dies jedoch günstiger, da dann auch noch der Anteil Sozialversicherung eingespart wird, denn hier gibt es am Jahresende eben keinen Ausgleich wie bei der Einkommensteuer. Die Frage der Höhe der übrigen Werbungskosten ist hierbei ebenfalls von Relevanz.
Mahlzeit bei der WurstGrüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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05.04.2012, 14:30 #15
Die Wurst was ok, der Service war mies!
Gott sei's gelobt, werde ich hier wieder aufgebaut.
Deine Ausführung in Ehren.
So wie ich Jans Frage verstanden habe, konnte es nur meine korrekte Antwort geben.
Die Verrückten hier im Büro fanden übrigens Austin Powers und Johnny English schon lustig.
Seit gestern 16:53 Uhr gehts hier aber erst so richtig ab.
Mir ist es egal. Ich freu mich auf die Feiertage.
Hab genug gelernt und empfehle mich.
Auf bald!
Der Johann
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05.04.2012, 15:52 #16
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Die Lösung für das gleiche Problem bei uns waren einfach günstige Autos. Mein VW-Beetle hat nicht gar so viel gekostet und ist daher für mich über das Gehalt leichter leistbar. Mein Mann fährt u. a. ein T4-Wohnmobil auf die Firma, da haben wir einen fein umgebauten Handwerkerbus gekauft - es zählt ja nur der Neupreis, und der war nicht hoch.
Bei teueren Autos (auch vorhanden) führen wir Fahrtenbuch - unsere wurden bisher vom Finanzamt akzeptiert. Aber wenn man viel fährt, nervt es wirklich und daher ist die 1 % Regelung mit weniger teuren Autos unterm Strich die bessere Lösung.
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