Für den Bruchteil einer Sekunde hätte ich mich fast verunsichern lassen. Gott sei Dank war dem aber nicht so


Zitat Zitat von Muigaulwurf Beitrag anzeigen
Haben sie dem nicht mittlerweile einen Riegel vorgeschoben?
-> Die Antwort ist nein.

Es gibt kein Gesetz, keine Richtlinie, keine Verfahrensanweisung, die besagt, dass ein Oldtimer kein Firmenfahrzeug sein darf.
Es gibt Gerichtsurteile, die Kosten für Oldtimer nicht als Betriebsausgabe anerkennen. Die sind aber nicht allgemeinverbindlich. Und es ist zu unterscheiden ob die Oldtimer Betriebsvermögen sind oder nicht.

O.g. Aussagen stammen von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP) bei der ich nicht arbeite und sie decken sich mit meinen eigenen Erfahrungen.

Was angeblich lt WP von Fall zu Fall zu Problemen führen kann, ist eine H-Zulassung mit gleichzeitiger Abrechnung als Firmenfahrzeug. Das ist dann irgendwie doppelt "begünstigt".




Und wer jetzt ein Gesetz, eine Richtlinie oder eine Verfahrensanweisung findet, die meine wertvolle Information an euch widerlegt, lässt es mich bitte NICHT wissen, sonst kann ich nachts nicht mehr schlafen.



H. d. E.
Johann