Ehrlich Leute, was wollt ihr eigentlich immer mit solchen Sachen erreichen? Dass der Versicherer euch jeden Sch.. bezahlt, auch wenn er nicht eintrittspflichtig ist? Erhöht die Beiträge zusätzlich.
Und das außerordentliche Kündigungsrecht gilt nur dann, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt und es erfolgt keine p.r.t. Abrechnung sondern der restliche Jahrebeitrag verfällt.
Und ganz ehrlich, wenn jemand mein Wohlwollen will, sollte er mich nicht erpressen, sondern das Gespräch mit mir suchen.
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Thema: Klarer Fall oder ..... ?
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25.08.2011, 13:20 #28Submariner
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Gruß aus Hamburg
Jens
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