Ich habe keine Ahnung aber eine Meinung....also:
Ich glaube Haftpflichtschaden innerhalb der Familie ist schwierig.
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Thema: Klarer Fall oder ..... ?
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23.08.2011, 19:36 #1
Klarer Fall oder ..... ?
Hallo zusammen !
Ich erzähle euch eine wahre Geschichte und brauche euren Rat in punkto Versicherung.
Komme heute nach drei Wochen mit der Bahn von meiner Kur nach Hause.
Am Bahnhof erwarten mich meine Tochter und ihre Freundin (beide 12 Jahre alt ) und heulen sich die Augen aus.
Was ist passiert ?
Vater sollte überrascht werden und das 4 Wochen alte Auto sollte vor der Heimkehr (ohne mein Wissen ) gewaschen werden.
Gesagt getan !
Eimer und Schwamm wurden geholt und dann losgelegt.
Leider nahm die Freundin meiner Tochter den Topfschwamm und dann natürlich die falsche Seite des Schwammes .
Folge : Die komplette linke Seite meines Autos tief verkratzt.
Wie schon gesagt : 4 Wochen alt das Auto.
Habe mich mit der Mutter des Mädchens unterhalten.Diese meldet nun den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung.
In meinen Augen ein Glasklarer Fall für einen Haftpflicht Schaden. Zuerst war ich davon überzeugt.Doch ihr kennt vieleicht das Gefühl.Um so länger man nachdenkt beschleichen einen Zweifel.Es wird ja ein erheblicher finanzieller Schaden sein.
Gibt es kein Hintertürchen für die Versicherung ? Man wird so langsam paranoid.
Wie seht ihr den Fall ?
PS. meine Frau war nicht zu Hause nur die Oma in der unteren Einliegerwohnung.
Ich meine wegen der Aufsichtspflicht usw.
Vielen dank im voraus wie immer für eure Antworten.Ralf
Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.
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23.08.2011, 20:43 #2Martin
Everything!
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23.08.2011, 20:45 #3
Danke schonmal für deine Antwort Ulrich !
Nur die Freundin meiner Tochter hat die falsche Schwammseite benutzt , keine Verwandtschaft vorhanden ! Also es währe eine "externe" Versicherung .Ralf
Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.
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23.08.2011, 20:46 #4
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..und wenn Kinder im Spiel sind, wird's noch schwieriger.
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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23.08.2011, 20:46 #5
Aber es war doch eine Freundin...
Aber Familie beteiligt wird sicher Fragen mit sich bringen.Viele Grüße, Manuel
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23.08.2011, 20:49 #6
Also ich weiss das die Schilderung ein geschmäckle hat aber es ist wirklich so geschehen.
Meine Tochter hat ihr noch gesagt das sie die gelbe Seite des Schwammes nehmen muß ( also die ohne Stahlwolle ).Ralf
Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.
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23.08.2011, 21:03 #7
Nein es wusste niemand davon.Die Kinder haben das absolut selbständig gemacht.
Im Gegenteil , meine Tochter erzählte mir vor 3 Tagen in einem Telefonat das unser Auto dreckig sei. Daraufhin habe ich ihr gesagt : Kein Thema.Wenn ich wieder zu Hause bin fahre ich sofort in die Waschanlage und das Auto ist wie neu .Ralf
Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.
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23.08.2011, 21:19 #8
Ist ein klarer Fall. Die Freundin der Tochter hat fahrlässig gehandelt.
Nach der Rechtsprechung dürfen Kinder im Alter von 12 Jahren auch allein gelassen werden - daher keine Aufsichtspflichtverletzung.Mit bestem Gruß
Klaus
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23.08.2011, 21:27 #9
Klaus , ich hoffe du bist bei einer Versicherung beschäftigt
Ralf
Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.
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23.08.2011, 21:29 #10
Klaus hat m.E. Recht.
Wenn die Kinder dabei noch selbstständig gehandelt haben
muss nach meiner Meinung die Haftpflicht-Versicherung des
"fremden" Kindes für den Schaden aufkommen.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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23.08.2011, 22:38 #11ehemaliges mitgliedGast
Kommt mir bekannt vor. Meine Nachbarskinder haben auch mit meinem Auto gespielt. Und die Haftpflicht hat bezahlt.
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23.08.2011, 22:42 #12Ralf
Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.
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23.08.2011, 22:52 #13
Für Österreich gilt (sollte in Deutschland nicht anders sein):
Wie du den Vorfall schilderst, wäre der Schaden durch die Versicherung zu decken - "Tätigkeit" muss allerdings versichert sein.
Ist aber im Normalfall inzwischen Standard, bei Altverträgen kann es diese Lücke jedoch geben.Gruß
Hannes
Chachadu
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23.08.2011, 22:59 #14
Das ist überhaupt kein Ding.
Mein Sohnemann hat auch mal vom Nachbarn den Spielzeug Smart verkratzt, da waren so dämliche Feuerflammen drauf auf den Türen und er meinte bei mir in der Firma mit einer Blindniete diese noch ein wenig verziehren zu müssen.
Dann kam der aufgeregte Freiparker (auf meinem Parkplatz) und nannte mir das Dilemma ;-) hab das dann der VS gemeldet und der Plastik wagen hat nen neue Tür bekommen.
Es ist allerdings so, die Versicherung rief mich an und fragte mich ob ich aus nachbarschaftlicher Sicht dies so abwickeln möchte. Ich sei zu keiner Schadensersatzpflicht verpflichtet da ein 6 jähriger hierfür nicht belangt werden kann und eine Aufsichtspflichtverletzung nicht vorliegt in diesem Alter.
War kein Thema.
Genau deinen Schaden hatte ich auch mal. Meine damalige Freundin hat sich hier Schuldig gemacht ;-). An Haftpflicht hab ich allerdings mit 18 noch nicht gedacht stelle ich grad fest.
back to topic, die VS zahlt.Geändert von Passion (23.08.2011 um 22:59 Uhr) Grund: Rechtschreibung bei 33°C sorry
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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24.08.2011, 12:18 #15
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Es ist allerdings so, die Versicherung rief mich an und fragte mich ob ich aus nachbarschaftlicher Sicht dies so abwickeln möchte. Ich sei zu keiner Schadensersatzpflicht verpflichtet da ein 6 jähriger hierfür nicht belangt werden kann und eine Aufsichtspflichtverletzung nicht vorliegt in diesem Alter.LG, Oliver
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24.08.2011, 12:20 #16
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yepp!
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Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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24.08.2011, 12:27 #17ehemaliges mitgliedGast
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24.08.2011, 12:29 #18
Ergo: Kinder machen und eine Lackiererei eroeffnen!
An diesem Tisch wird nicht gelogen!
Beste, Ben
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24.08.2011, 12:29 #19
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- 03.01.2007
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- 22.611
Danke, biff...
verstehen tu ich's trotzdem nicht
Ab welchem/bis zu welchem Alter liegt denn dann eine Aufsichtspflichtverletzung vor?
ben:
LG, Oliver
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24.08.2011, 12:30 #20
das ganze nennt scih halt Deliktunfähkeit des Kindes.... - wenn Du den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen kannst ( oder diese selbige eingestehen
) zahlt doe HP nicht - hört sich doof an - ist es auch
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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