Es ist allerdings so, die Versicherung rief mich an und fragte mich ob ich aus nachbarschaftlicher Sicht dies so abwickeln möchte. Ich sei zu keiner Schadensersatzpflicht verpflichtet da ein 6 jähriger hierfür nicht belangt werden kann und eine Aufsichtspflichtverletzung nicht vorliegt in diesem Alter.
Damit ich das richtig verstehe: wenn mir ein 6-jähriger Balg mein Auto zerkratzt, hab ich dann einfach Pech gehabt, weil-sofern überhaupt vorhanden-die Haftpflicht der Eltern nicht zahlen muss, sondern dies eine Kulanzlösung darstellt???