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  1. #21
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  2. #22
    Comex
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    Danke, Stefan!

    Aber Passion schreibt ja weiter oben, dass in diesem Alter keine Aufsichtspflichtverletzung vorliege! Wie ist denn das zu verstehen?
    Geändert von ulfale (24.08.2011 um 12:35 Uhr)
    LG, Oliver

  3. #23
    Zitat Zitat von ulfale Beitrag anzeigen
    Danke, biff...

    verstehen tu ich's trotzdem nicht

    Ab welchem/bis zu welchem Alter liegt denn dann eine Aufsichtspflichtverletzung vor?

    ben:
    Weil Kinder unter 7 Jahren deliktsunfähig snd, sagt der Gesetzgeber. Wird bei neueren Bedingungen aber i. d. R. im Rahmen eines Sublimits miterledigt (ca. 5.000,-- EUR) .
    Sonst muß nur dann reguliert werden, wenn eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorgelegen hat, weil dann ja den Aufsichtspflichtigen ein Verschulden trifft. Auch Gefälligkeitshandlungen, darauf könnte ggf. abgestellt werden, sind in neueren TOP-Bedingungen eigentlich kein Problem (evtl. SB).
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  4. #24
    Day-Date Avatar von Butch
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    Tritt dann nicht evtl. die eigene Kaskoversicherung ein?

    Ich mag gar nicht glauben, dass man wirklich der Gearschte sein soll ?!
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  5. #25
    Day-Date Avatar von ralfsch
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    Hallo Fletch !

    In dem Schadesbericht steht noch nichts drin . Der wird der Mutter zugeschickt.
    Mit der anderen Seite meinte meine Tochter nur das diese weicher sei.Natürlich wusste sie nicht das dort Stahlwolle verarbeitet war.
    Ich denke wir lassen dieses Thema ganz raus .

    Ich habe bis jetzt 2 Sachen für mich gelernt. Es liegt keine verletzung der Aufsichtspflicht vor und die "Tat" wurde ohne Erlaubnis und unaufgefordert vollzogen , also keine Gefälligkeit.

    Ich hoffe die Versicherung sieht das genauso denn heute Morgen beim Anblick der Zerkratzen Seite hätte ich schon.....
    Ralf

    Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.

  6. #26
    [QUOTE=Butch;3124633]Tritt dann nicht evtl. die eigene Kaskoversicherung ein? [QUOTE]

    Wenn dann, doch nur mit großer SB und Rückstufung.

    Also da Kinder deutlich über 7 Jahre, also deliktfähig und auch natürlich ein Verschulden vorliegt;
    sie hat es ja gemacht. Außerdem, kann man auch trotz der Erklärung, die weiche Seite doch zu bevorzugen, kein Vorsatz unterstellen. Von daher, sollte das auch kein großes Problem sein. Zumal das Auto flammneu ist wird auch keiner Abzüge neu für alt machen. Ergo, locker bleiben und vor allem alle Angaben in der SA nach bestem Wissen und Gewissen, sowie vollständig und der Wahrheit gemäß machen.

    Ach ja und wenn Kinder unter 7 Jahren, dann liegt besser eine Verletzung der Aufsichtpfklichten vor, weil wenn nicht; kein Schadensersatz.
    Geändert von MitteninHamburg (24.08.2011 um 15:09 Uhr)
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  7. #27
    Sea-Dweller Avatar von Thorsten636
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    Zitat Zitat von newtrafic Beitrag anzeigen
    Angriff der Killertauben !!
    Gruß Thorsten

  8. #28
    Day-Date Avatar von ralfsch
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    Danke für eure Antworten

    Natürlich werden die Antworten absolut Warheitsgemäß gemacht.
    Aus meinem persönlichen Verständnis ein klarer Fall aber manchmal wird man doch böse Überrascht.

    P.S. Die Kur scheint echt gewirkt zu haben bin bei dem Vorfall ganz ruuuuhig geblieben.
    Ralf

    Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.

  9. #29
    Freccione Avatar von hoppenstedt
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    Zitat Zitat von ulfale Beitrag anzeigen
    Damit ich das richtig verstehe: wenn mir ein 6-jähriger Balg mein Auto zerkratzt, hab ich dann einfach Pech gehabt, weil-sofern überhaupt vorhanden-die Haftpflicht der Eltern nicht zahlen muss, sondern dies eine Kulanzlösung darstellt???
    Ja. Kinder < 7 Jahre sind nicht deliktfähig.
    Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
    Beste Grüße: Alfred


  10. #30
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    Zitat Zitat von hoppenstedt Beitrag anzeigen
    Ja. Kinder < 7 Jahre sind nicht deliktfähig.
    Was heisst das bitte in Klartext? Die Eltern der Racker, welche ja kein Aufsichtspflicht verletzt haben lächeln dich an und sagen: "Sorry, nicht unser Problem ... wenn du deine Bonzenkarre wieder ordnungsgemäss lackiert haben willst, musst du halt in die hintere, rechte Tasche greifen" ???

  11. #31
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Unser Zwerg stieß mal bei meiner Schwester ein Glas Rotwein um welches auf dem Tisch stand. Der Wein ergoss sich unter anderem über das MB welches da stand und in dem wir uns gerade Bilder anschauten. Unsere HP, in der auch unser Sohn mit eingeschlossen ist, lehnte die Übernahme mit dem Hinweis ab, unser Sohn wäre erst 4 Jahre alt und somit für nix haftbar zu machen. Da wir Erwachsenen auch alle um den Tisch saßen, läge auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor! Sei halt "dumm gelaufen" für meine Schwester. Der Typ von der Versicherung versuchte mir dann eine Brücke zu bauen in dem er fragte, ob ich wirklich ganz sicher sei, dass mein Sohn das Glas Wein umgekippt hat und es nicht doch vielleicht so gewesen wäre, dass ich gegen den Tisch gestosseN sei? In diesem Falle würde die Versicherung nämlich anstandslos zahlen.
    Ich habe mich selbstverständlich nicht auf dieses "unmoralische Angebot" eingelassen und den Schaden aus meiner Tasche bezahlt!
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


  12. #32
    Wir sollten bei diesen Fragestellungen mal die reflexartige Beschuldigung der Versicherer beiseite lassen, weil es hier ausschließlich zunächst um formales Recht nach dem BGB handelt. Und wenn ein Schadensersatzprozeß geführt wird, bei dem ein 4 jähriges Kind sonstwas angestellt hat und keine Vernachlässigung der Aufsichtspflich festgestellt wird, dann macht der mögliche Anspruchsteller Nase.
    (Punkt) Und so, und nur so aber auch genau so reguliert die Haftpflichtversicherung (ausgenommen, die modernen Einschlüsse; wie schon oben beschrieben). Wenn denn dann irgendjemand meint, dass er aus Moral und Anstand heraus, den Geschädigten entschädigen zu müssen, dann ist das sein Privatvergnügen. Aber er wird dazu von keinem Gericht genötigt oder gezwungen. Warum also soll dann hierzu eine Versichertengemeinschaft herangezogen werden? Aber nochmal moderne Bedingungen sehen hierfür dann schon eine Lösung vor, sind aber natürlich einkalkuliert.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  13. #33
    Gesperrter User
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    Ehrlich währt am längsten, aber im Hinterkopf daran denken, dass man im Schadenfall eine Police ausserterminlich künden kann, wenn man mit der Schadenregulierung nicht zufrieden ist! Und das kann - je nach Portfeuille - durchaus zu einer wohlwollenderen Prüfung der Faktenlage führen.

  14. #34
    Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
    Ehrlich währt am längsten, aber im Hinterkopf daran denken, dass man im Schadenfall eine Police ausserterminlich künden kann, wenn man mit der Schadenregulierung nicht zufrieden ist! Und das kann - je nach Portfeuille - durchaus zu einer wohlwollenderen Prüfung der Faktenlage führen.
    Ehrlich Leute, was wollt ihr eigentlich immer mit solchen Sachen erreichen? Dass der Versicherer euch jeden Sch.. bezahlt, auch wenn er nicht eintrittspflichtig ist? Erhöht die Beiträge zusätzlich.
    Und das außerordentliche Kündigungsrecht gilt nur dann, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt und es erfolgt keine p.r.t. Abrechnung sondern der restliche Jahrebeitrag verfällt.
    Und ganz ehrlich, wenn jemand mein Wohlwollen will, sollte er mich nicht erpressen, sondern das Gespräch mit mir suchen.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  15. #35
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von MitteninHamburg Beitrag anzeigen
    Und ganz ehrlich, wenn jemand mein Wohlwollen will, sollte er mich nicht erpressen, sondern das Gespräch mit mir suchen.
    Steht da was von "erpressen"? Die Interessen liegen normalerweise zwischen VN und VS leicht auseinander, das zeigt sich allerdings meist erst im Schadenfall. Ist doch nicht verwerflich, wenn sich die beiden Parteien auf Augenhöhe treffen! Und statt "mein Wohlwollen" höre ich persönlich lieber: "Wir hoffen, dass sie mit der Erledigung zufrieden sind!!! Ich sag dem "Dienstleistungsgedanke" ...

  16. #36
    Also normal ist: Ersatzpflichtiger SA; einreichen; VR prüft und reguliert. Dann braucht auch keiner damit latent zu drohen, dass er kündigt.
    Wenn der SA nicht ersatzpflichtig ist, dann redet man mit dem VR und droht nicht mit Kündigung.
    Und dann höre ich lieber; wie können Sie mir denn helfen, als, wenn ihr nicht zahlt geh ich zum Anwalt und/oder kündige. Da sind wir wieder bei der alten Geschichte
    vom Wald und dem Hineinrufen, gell.
    Und bei der heute gern genommenen Vorgehensweise muss man sich schon tief bücken um da auf Augenhöhe zu kommen. Und ganz ehrlich, nur laut schreien und dann öffnen sich die Geldbörsen
    und wenn nicht dann stimmt was mit dem Dienstleistungsgedanken nicht, da ist dann meine Meinung, dass da ganz andere Sachen nicht stimmen.
    Also, friedlich bleiben und das Gespräch suchen; aber wir schweifen ab vom eigentlichen Thema und da sehe ich im Moment noch kein solch Stresspotential.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  17. #37
    Day-Date Avatar von Butch
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    Jetzt mal bitte Klartext, Jens: Hätte eine freundliche Frage im Sinne von "Wie können Sie mir denn
    helfen?" denn wirklich eine Chance, wenn die Vertragslage eindeutig gegen eine Schadensübernahme
    spricht?

    Ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem im Nachhinein doch noch Leistungen geflossen sind-bestenfalls
    wird der Vertrag dann im Hinblick auf mögliche neue "Fälle" modifiziert oder es gibt ein buntes Fähnchen
    für den kleinen Finn, aber gerade Versicherungsgesellschaften stehen nun wirklich nicht Verdacht
    großzügiger Betrachtungsweisen. Ich will jetzt nicht über Banalitäten aus meinem Umfeld fabulieren, aber
    die allgemeine Skepsis kommt imho nicht von Ungefähr...

    Ich würde mich freuen, wenn Du da jetzt mal deutliche Hinweise geben könntest.
    Was bedeutet es wenn Du schreibst: "Moderne Bedingungen sehen hierfür dann schon eine Lösung vor." ?

    Vielen Dank und Gruß!
    Geändert von Butch (25.08.2011 um 15:01 Uhr)
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  18. #38
    Die generelle Antwort lautet natürlich, wie so oft; es kommt darauf an.

    Klar ist natürlich auch immer, je größer und besser(d.h. ertragreicher) eine Kundenverbindung ist umso größer ist der Spielraum.
    Und natürlich ist auch die Größe und Qualität des Vermittlers eine entscheidende Größe und das Zusammenspiel mit seinem Betreuer bei der Gesellschaft.
    Dann ist natürlich auch immer die Frage, wie knapp vorbei an den Bedingungen ist der Schaden und ob ggf. vergleichbares bei anderen VR eingeschlossen ist.
    Wenn irgendetwas nicht und gar nicht versichert ist oder überhaupt versicherbar ist bzw. der Kunde trotz mehrmaligem aufmerksammachen auf eine Deckungslücke nicht reagiert hat,
    dann geht eben auch mal was nicht, auch nicht mit Erpressung.
    Mein Tipp bleibt, guten Vermittler (Makler aber auch Agenten) und einen soliden VR (ist schwierig, ich weiß) suchen, lieber mal ein paar Euro mehr ausgeben und in Ruhe das Gespräch suchen.
    Manchmal muss man alledings auch mal eine Ablehnung hinnehmen und auch ertragen.
    Es geht auch definitiv nicht um Großzügigkeiten, sondern Verträge, deren Inhalt und Geschäft. Und dazu muss auch ein VR Geld verdienen und das ist bei dem derzeitigen Prämienniveau nicht ganz so leicht (bitte jetzt keine Glaspalast-Diskussionen, irgendwo müssen wir ja wohnen. Wenngleich ihr manchmal schon recht habt, aber das würde ich nie zugeben).
    Aber im Ernst mit z.B. Kfz.-Versicherung verdient derzeit kein Mensch Geld.
    Ich hoffe, das reicht erstmal als Kurzerläuterung.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  19. #39
    Day-Date Avatar von Butch
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    Zitat Zitat von MitteninHamburg Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, das reicht erstmal als Kurzerläuterung.
    Ja, klar-vielen Dank dafür!
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  20. #40
    Day-Date Avatar von ralfsch
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    Ich sehe das Thema stößt auf reges Interesse .
    Ich werde euch auf jeden Fall über die Antwort der Versicherung auf dem laufenden halten.

    Aber ich finde es schon komisch das man als Geschädigter von vorhinein ein schlechtes Gefühl der Versicherung gegenüber hat .
    Dieses scheint ja oft auch begründet zu sein.

    Sollte in meinem Fall die Versicherung nicht zahlen ( warum auch immer ) kommt erschwerend hinzu das die Mutter alleinerziehend ist und nie und nimmer in der Lage währe den Schaden selber zu regulieren.Das bringt mich natürlich von Anfang an in ein moralisches Dilemma . Ich kann einfach dann nicht mit irgendwelchen Zwängen versuchen Geld von ihr zu bekommen.
    Lacht mich ruhig aus aber das würde ich nie übers Herz bringen.
    Ralf

    Halb voll und halb leer sind Formulierungen die ich schon immer dämlich fand.

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