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  1. #1
    Gesperrter User
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    Ehrlich währt am längsten, aber im Hinterkopf daran denken, dass man im Schadenfall eine Police ausserterminlich künden kann, wenn man mit der Schadenregulierung nicht zufrieden ist! Und das kann - je nach Portfeuille - durchaus zu einer wohlwollenderen Prüfung der Faktenlage führen.

  2. #2
    Submariner
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    Zitat Zitat von avalanche Beitrag anzeigen
    Ehrlich währt am längsten, aber im Hinterkopf daran denken, dass man im Schadenfall eine Police ausserterminlich künden kann, wenn man mit der Schadenregulierung nicht zufrieden ist! Und das kann - je nach Portfeuille - durchaus zu einer wohlwollenderen Prüfung der Faktenlage führen.
    Ehrlich Leute, was wollt ihr eigentlich immer mit solchen Sachen erreichen? Dass der Versicherer euch jeden Sch.. bezahlt, auch wenn er nicht eintrittspflichtig ist? Erhöht die Beiträge zusätzlich.
    Und das außerordentliche Kündigungsrecht gilt nur dann, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt und es erfolgt keine p.r.t. Abrechnung sondern der restliche Jahrebeitrag verfällt.
    Und ganz ehrlich, wenn jemand mein Wohlwollen will, sollte er mich nicht erpressen, sondern das Gespräch mit mir suchen.
    Gruß aus Hamburg

    Jens

  3. #3
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von MitteninHamburg Beitrag anzeigen
    Und ganz ehrlich, wenn jemand mein Wohlwollen will, sollte er mich nicht erpressen, sondern das Gespräch mit mir suchen.
    Steht da was von "erpressen"? Die Interessen liegen normalerweise zwischen VN und VS leicht auseinander, das zeigt sich allerdings meist erst im Schadenfall. Ist doch nicht verwerflich, wenn sich die beiden Parteien auf Augenhöhe treffen! Und statt "mein Wohlwollen" höre ich persönlich lieber: "Wir hoffen, dass sie mit der Erledigung zufrieden sind!!! Ich sag dem "Dienstleistungsgedanke" ...

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