Was soll eigentlich beim Neukauf abgesichert werden, Kaufpreis oder den Listenpreis? Kaufpreis ist ja in der Regel niedriger als der Listenpreis. Soll man also die Versicherungsgrenze für Schmuck und Uhren an der Listenpreis anheben, oder eben bei dem Kaufpreis genügt?Neuwertdeckung: Die Versicherung ersetzt den Neuwert Ihrer Wertgegenstände
Wenn man nicht eine riesige Hausratabdeckungssumme hat, ist eben diese Grenze für Wertsachen der limitierende Faktor. Und die Grenze wandert mit dem Listenpreis nicht nach oben (Inflation!) Also falls die Uhr z.B. nicht mehr hergestellt wird, kann es ja sein, das man die nur für den Listenpreis oder noch teurerer bekommen könnte. Soll man hier etwas Luft nach oben lassen, oder ist das egal?
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24.01.2017, 12:57 #11
Geändert von Kormoran (24.01.2017 um 12:59 Uhr)
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