Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
Für einen Richter und basierend auf unserem StGB sicherlich nicht.



Sorry, aber das ist schlichtweg falsch, was Du hier schreibst.

Es gibt genügend Versicherer, die für Privatpersonen sogenannte "Valorenversicherungen" anbieten.

Dies decken dann auch -je nach Vertrag- einen einfachen Verlust z. B. beim Tragen den Uhr oder ein liegenlassen auf dem Klo beim Händewaschen ab.

Allerdings werden solche Versicherungen nicht ohne Weiteres -insbesondere Prüfungen- vergeben und auch nicht offen beworben. Außerdem sind sie relativ teuer.
Zitat Zitat von Joe Canaries Beitrag anzeigen
"Einfacher" Verlust oder Diebstahl ist regulär nicht versicherbar, da ein Nachweis nahezu unmöglich ist. Es gibt Spezialversicherungen für Händler und Juweliere, kommen aber auf Grund der Vorgaben und Preise für Privatpersonen nicht in Betracht.
Der einfache Verlust oder Diebstahl ausserhalb der eigenen 4-Wände (inkl. Hotelzimmer, Fitnessstudio Spint etc.) lässt sich lt. AXA, HUK und Allianz (...mit diesen Dreien habe ich gestern telefoniert) regulär, d.h. mit gängigen Policen nicht versichern. Diese 3 bieten dies auch auf meine Nachfrage nicht an.
Die Argumentation ist überall die gleiche: Der Nachweis ist nahezu unmöglich zu führen und das Risiko für den Versicherungsgeber viel zu hoch.

Zitat Zitat von Joe Canaries Beitrag anzeigen
Es gibt Spezialversicherungen für Händler und Juweliere, kommen aber auf Grund der Vorgaben und Preise für Privatpersonen nicht in Betracht.
Versichern kann man alles: Das machen dann allerdings Spezialversicherungen, wie ich geschrieben habe. Diese sind aber preislich so hoch, dass das für den Otto-Normal-Verbraucher einfach zu teuer ist und keinen Sinn macht.

Hast Du konkrete Beispiele von Versicherungen die explizit gegen Diebstahl (im Freibad von der grünen Wiese; aus dem Rucksack; Taschendieb im Bus in Rom usw.) und Verlust (verloren beim Spazierengehen) versichern mit einem konkreten Preis für einen konkreten Wert?