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  1. #1
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Norman Kade Beitrag anzeigen
    ... hilft es sicherlich neben den Kopien/Fotos der Rechnung/Uhr auch „Tragefotos“ mit aufzubewahren. Ich mache dies seit ein paar Jahren so. Kostet keine Mühe, USB Sticks sind billig und ich habe es im Fall der Fälle einfacher, den Besitz nachzuweisen und muss mir nicht unter u. U. vorwerfen lassen, dass ganze wäre ein Betrugsversuch. ...

    Jepp, dass ist gut.

    Nur die Bilder bitte in die Cloud hochladen oder den USB-Stick anderweitig aufbewahren, falls Dir Deine Bude abfackelt.

    Eine verbrannte oder verschmorte Festplatte bzw. USB-Stick sind dann nämlich auch ziemlich wertlos.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  2. #2
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Eine verbrannte oder verschmorte Festplatte bzw. USB-Stick sind dann nämlich auch ziemlich wertlos.
    Ja! Gut dies nochmal zu erwähnen. Ich habe einen verschlüsselten Ordner u. a. mit Fotos der Rechnungen und (Trage-)Fotos in der Cloud und einen USB Stick im ausreichend feuersicheren Stahlschrank. Manchmal denke ich das ist Paranoia

    PS: Da sind wir ja zumindest in einem Punkt mal fast einer Meinung in diesem Faden

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von _Jan_
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    Meine Versicherung hat gesagt, das es um einen Wiederbeschaffungswert in einem angemessenen Zeitraum geht.
    So würde bespielsweise der Versicherungsspezi, der dann den Fall bearbeit, bei einem Konzessionär anrufen und nach der Lieferzeit bzw grundsätzlichen Verfügbarkeit fragen. Wenn die Uhr nicht zu bekommen ist, wovon auszugehen ist, wird eben auf dem Zweitmarkt geschaut und dann eben der Preis entschädigt.

    Bzgl. dem Bespiel 16610 vs. 116610 kann ich leider keine Infos geben. Wobei das mit den Uhren ja schon etwas anderes ist als beispielsweise mit einem Fernseher, da ist ja beispielsweise ein 5 Jahre altes Modell nicht mehr zu bekommen, dehalb bekommt man ein vergleichbares neues Modell ersetzt.
    Viele Grüße
    Jan

  4. #4
    Explorer
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    Danke dir.

    Wobei ein "angemessener Zeitraum" natürlich auch sehr dehnbar ist
    und vermutlich zu Diskussionen führt.

    Klingt trotzdem besser als die Aussage meiner HRV.

    Gruß
    Alex

  5. #5
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Naja, im Schadenfall würde ich immer versuchen, in einen vernünftigen Dialog einzusteigen.

    Wenn ein Konzi die Aussage macht, dass die nächste Daytona Dir gehört, diese aber vielleicht erst in drei oder vier Monaten von Rolex zugeteilt wird, dann ist das doch ok.

    Wenn er Dir sagt, Du warst schon an der Reihe und musst Dich jetzt wieder hinten anstellen und erneut acht Jahre warten, dann sicherlich nicht.

    Die Schadenregulierer bei den Versicherungen betreiben selbst vom Schreibtisch aus Recherche und merken sehr schnell, was geht und was nicht. Klaro sind sie angehalten, die Kosten so gering wie möglich zu halten, aber gleichzeitig muss ein Versicherer auch den mit Dir geschlossenen Vertrag einhalten.



    Und was das Thema 16610 auf 116610 angeht, so würde ich auch einfach diese Thematik durch Gespräche klären.

    Wenn Dir eine 16610 abhanden gekommen ist und Du Dich mit einer neuen 116610 zufrieden bist, ist es durchaus im Rahmen, dass Dir die Versicherung grünes Licht zum Kauf gibt. Für die ist es oftmals sogar einfacher, denn es muss in diesem Fall keine große Wertermittlung etc. stattfinden. Die Uhr wird durch ein "gleichwertiges Produkt" ersetzt und fertig.

    Wenn Du aber wieder auf eine 16610 bestehst, dann wird halt geschaut, was sowas kostet und ein Mittelwert gefunden. Wenn Du jetzt belegen kannst, dass Deine Uhr top gepflegt und wie neu war (Bilder, Bilder, Bilder!!!), dann kannst Du Dir auch wieder eine top gepflegte Uhr z. B. bei Meertz oder sonstwo kaufen.


    In der Theorie klingt das natürlich Alles relativ nach "easy going" und wenn es so leicht wäre, bräuchte man keine Anwälte und keine Gerichte.


    Ich selbst habe meine Erfahrungen diesbezüglich gesammelt und stundenlange Gespräche mit Gutachtern, Schadenregulieren, Sachbearbeitern etc. pp. geführt und dabei wurde mir von deren Seite immer wieder und wieder klar gemacht, dass Plausibilität eine der wichtigsten Grundlagen für eine vernünftige Regulierung sind.

    Und dazu gehört eben auch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein des Versicherungsnehmers.


    Ich kann gar nicht oft genug erwähnen, wie wichtig das ist, wenn es irgendwann im Leben tatsächlich darauf ankommt und man quasi vor dem Nichts steht.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  6. #6
    Also ich muss sagen, dass ich das alles nur bedingt nachvollziehen kann.

    Theoretisch ist es möglich, dass ich eine Uhr mittwochs verkaufe, auch wenn ich montags ein Foto mit ihr am Arm gemacht habe.

    Die Tatsache, dass anscheinend dem Versicherungsnehmer faktisch unterstellt wird, dass er einen Betrug versucht, ist m.E. absolut grenzwertig.
    Entweder es gibt eine konkrete Handlungsanweisung an den Versicherungsnehmer in Form von Versicherungsbedingungen (bspw. einmal im Monat ein Foto jedes Wertgegenstandes zu machen o.ä.) oder eben nicht. Dann ist alles andere m.E. lediglich Taktieren des Versicherers.

    Wenn ich etwas kaufe, eine Rechnung habe und Aussage, dass die Sache nicht verkauft wurde, dann muss das genügen.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  7. #7
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Also ich muss sagen, dass ich das alles nur bedingt nachvollziehen kann.

    Theoretisch ist es möglich, dass ich eine Uhr mittwochs verkaufe, auch wenn ich montags ein Foto mit ihr am Arm gemacht habe.

    Die Tatsache, dass anscheinend dem Versicherungsnehmer faktisch unterstellt wird, dass er einen Betrug versucht, ist m.E. absolut grenzwertig.
    Entweder es gibt eine konkrete Handlungsanweisung an den Versicherungsnehmer in Form von Versicherungsbedingungen (bspw. einmal im Monat ein Foto jedes Wertgegenstandes zu machen o.ä.) oder eben nicht. Dann ist alles andere m.E. lediglich Taktieren des Versicherers.

    Wenn ich etwas kaufe, eine Rechnung habe und Aussage, dass die Sache nicht verkauft wurde, dann muss das genügen.

    In der Regel sollte das ja auch so passen.

    Aber es kann ja auch mal Rückfragen oder einfach eine kritische Betrachtung des Schadens erfolgen, da ist doch nichts dagegen einzuwenden. Ich finde es sogar ganz gut, wenn genauer hingesehen wird.

    Es ist doch nicht verkehrt, sich vernüftig auf einen potentiellen Schaden vorzubereiten. Das erspart unter Umständen im Nachgang viel, viel Pallaver, Nachbearbeitung und/oder Ärger.

    Wir hatten bei unserem Großschaden einen Gutachter hier am Tisch sitzen, der eine fünstellige Summe an Klamotten regulieren musste.

    Er betrachtete meine Frau (16 Jahre klassisches Ballett, 170cm, 50 Kilo) und wunderte sich, dass die meisten Ihrer Kleidungsstücke in Größe 42 waren, obwohl sie Konfektionsgröße 34 bis 36 trägt.

    Wir haben ihn dann aufgeklärt, dass bei hochwertigen italienischen Marken die Konfektionsgröße immer in der italienischen Größe angegeben wird und ein Gucci-Mantel in Größe 42 einer deutschen Größe 36 entspricht.

    Daraufhin hat er sich entschuldigt, weil er dies nicht wusste und der Schaden wurde ohne weiteres nachfragen vollumfänglich reguliert.
    Geändert von Schmackofatz (26.09.2019 um 14:41 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  8. #8
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    In der Regel sollte das ja auch so passen.

    Aber es kann ja auch mal Rückfragen oder einfach eine kritische Betrachtung des Schadens erfolgen, da ist doch nichts dagegen einzuwenden. Ich finde es sogar ganz gut, wenn genauer hingesehen wird.

    Es ist doch nicht verkehrt, sich vernüftig auf einen potentiellen Schaden vorzubereiten. Das erspart unter Umständen im Nachgang viel, viel Pallaver, Nachbearbeitung und/oder Ärger.

    Wir hatten bei unserem Großschaden einen Gutachter hier am Tisch sitzen, der eine fünstellige Summe an Klamotten regulieren musste.

    Er betrachtete meine Frau (16 Jahre klassisches Ballett, 170cm, 50 Kilo) und wunderte sich, dass die meisten Ihrer Kleidungsstücke in Größe 42 waren, obwohl sie Konfektionsgröße 34 bis 36 trägt.

    Wir haben ihn dann aufgeklärt, dass bei hochwertigen italienischen Marken die Konfektionsgröße immer in der italienischen Größe angegeben wird und ein Gucci-Mantel in Größe 42 einer deutschen Größe 36 entspricht.

    Daraufhin hat er sich entschuldigt, weil er dies nicht wusste und der Schaden wurde ohne weiteres nachfragen vollumfänglich reguliert.
    Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber was ist eine sinnvolle, gute Vorbereitung und was nicht. Der eine Gutachter findet das eine gut und sinnvoll und der andere nicht...meines Erachtens faktisch doch nur stochern im Nebel...
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  9. #9
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber was ist eine sinnvolle, gute Vorbereitung und was nicht. Der eine Gutachter findet das eine gut und sinnvoll und der andere nicht...meines Erachtens faktisch doch nur stochern im Nebel...
    Sinnvoll, gute Vorbereitung:

    -Uhr abfotografieren
    -Garantiekarte abfotografieren
    -Rechnung abfotografieren
    -Seriennummer notieren

    weniger Sinnvoll:

    -das Oben gelistete nicht zu tun und im Fall des Abhandenkommens noch nicht einmal ein paar Details zum Diebesgut parat zu haben.


    Ich glaube, niemand würde diese vorgeschlagene Vorgehensweise sinnlos betrachten. Außerdem hast Du als Versicherungsnehmer ja auch noch eine Obligenheitspflicht, d. h. Du musst den Schadenumfang schon irgendwie auch ein Stück weit selbst bennenen können und an die Versicherung herantragen.

    Ob man jetzt unbedingt Bilder vom letzten Heilig Abend braucht, auf der Du mit der Uhr zu sehen bist... naja. Glaube ich nicht, zumindest sicherlich nicht im Normalfall.


    Und was das Stochern im Nebel angeht, hast Du natürlich recht. Aber das ist ja auch normal so.

    Klaro müssen die sich bei der Versicherung erstmal ein Gesamtbild machen, bevor da reguliert wird. Schließlich gibt es ja auch genügend ******** auf dieser Welt, die Ihre Versicherung abrippen wollen. Geht halt auch viel nach Plausibilität.

    Wenn Du in den Bronx wohnst, seit zwei Generationen Hartz IV bist, zusätzlich insolvent und den Sachverständigen mit 5,2 Promille in Unterhosen in Empfang nimmst, wird er Dir nur schwerlich abkaufen, dass Dir just zuvor eine Platin-Daytona aus der Nachttischschublade gestohlen wurde, für die Du noch nicht mal eine Rechnung hast und Dich nicht mehr daran erinnern kannst, woher sie eigentlich stammt und was sie genau gekostet hat, dann wird die Regulierung vermutlich ein "steiniger Weg".
    Geändert von Schmackofatz (26.09.2019 um 19:07 Uhr)
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  10. #10
    Deepsea Avatar von t.s
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    ...Wenn Du in den Bronx wohnst, seit zwei Generationen Hartz IV bist, zusätzlich insolvent und den Sachverständigen mit 5,2 Promille in Unterhosen in Empfang nimmst, wird er Dir nur schwerlich abkaufen, dass Dir just zuvor eine Platin-Daytona aus der Nachttischschublade gestohlen wurde, für die Du noch nicht mal eine Rechnung hast und Dich nicht mehr daran erinnern kannst, woher sie eigentlich stammt und was sie genau gekostet hat, dann wird die Regulierung vermutlich ein "steiniger Weg".
    Gruß Tristan

  11. #11
    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    Sinnvoll, gute Vorbereitung:

    -Uhr abfotografieren
    -Garantiekarte abfotografieren
    -Rechnung abfotografieren
    -Seriennummer notieren

    weniger Sinnvoll:

    -das Oben gelistete nicht zu tun und im Fall des Abhandenkommens noch nicht einmal ein paar Details zum Diebesgut parat zu haben.


    Ich glaube, niemand würde diese vorgeschlagene Vorgehensweise sinnlos betrachten. Außerdem hast Du als Versicherungsnehmer ja auch noch eine Obligenheitspflicht, d. h. Du musst den Schadenumfang schon irgendwie auch ein Stück weit selbst bennenen können und an die Versicherung herantragen.

    Ob man jetzt unbedingt Bilder vom letzten Heilig Abend braucht, auf der Du mit der Uhr zu sehen bist... naja. Glaube ich nicht, zumindest sicherlich nicht im Normalfall.


    Und was das Stochern im Nebel angeht, hast Du natürlich recht. Aber das ist ja auch normal so.

    Klaro müssen die sich bei der Versicherung erstmal ein Gesamtbild machen, bevor da reguliert wird. Schließlich gibt es ja auch genügend ******** auf dieser Welt, die Ihre Versicherung abrippen wollen. Geht halt auch viel nach Plausibilität.

    Wenn Du in den Bronx wohnst, seit zwei Generationen Hartz IV bist, zusätzlich insolvent und den Sachverständigen mit 5,2 Promille in Unterhosen in Empfang nimmst, wird er Dir nur schwerlich abkaufen, dass Dir just zuvor eine Platin-Daytona aus der Nachttischschublade gestohlen wurde, für die Du noch nicht mal eine Rechnung hast und Dich nicht mehr daran erinnern kannst, woher sie eigentlich stammt und was sie genau gekostet hat, dann wird die Regulierung vermutlich ein "steiniger Weg".
    Glücklicherweise wohne ich weder in der Bronx, noch erhalte ich Sozialleistungen.

    Scans von
    -Rechnung
    -Garantieunterlagen
    -Versicherungsbestätigungen (wie man sie bei manchem Juwelier erhält)
    sind natürlich vorhanden.

    Fotos
    -von Uhr (teils am Arm oder auch nicht)
    sind ebenfalls vorhanden...wie bei wahrscheinlich jedem hier im Forum.

    Daher bin ich relativ entspannt. Wie es im Schadenfall läuft, ist sicherlich vom Einzelfall abhängig. Auch das ist klar.

    In diesem Sinne ein schönes Wochenende!
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  12. #12
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    Moin,

    ich bin selbst auch als Versicherungsmakler tätig und muss zugeben, dass ich nicht gedacht hätte, dass (normale) Hausrat-Versicherungen die Chrono24 Preise einer Daytona entschädigen. Ich habe anhand meines eigenen Beispiels mal den Dialog zu meinem Hausrat-Versicherer aufgenommen.

    Aus Der Vertragsabteilung habe ich folgende Bestätigung:

    "Werden auch sehr hochwertige Uhren normal getragen, und dienen in erster Linie dem Ablesen der Zeit, so sind diese als Hausratgegenstände zu betrachten.
    Dienen hochwertige Uhren lediglich der Wertsteigerung, oder sind jene in einem Maß mit Edelmetallen, und/oder -steinen verziehrt, dass das Ablesen der Zeit ohne Weiteres nicht mehr möglich ist, sind diese den Wertgegenständen hinzu zuzählen."

    Meine Frage an die Schadenabteilung war wie folgt:
    Rolex Daytona Referenz 116500LN – gekauft zum Listenpreis von 11.300 Euro. Da diese Uhr derzeit schwer bis gar nicht mehr Lieferbar ist, sind die Preise für gebrauchte (und neuwertige) Exemplare extrem gestiegen. Die gleiche Uhr im neuwertigen Zustand wird im Zweitmarkt für ca. 22-25.000 Euro gehandelt.
    Was würde im Schadenfall reguliert? Mit dem Neuwert über 11.300 Euro wäre eine Uhr nach gleicher Art und Güte nicht mehr zu erwerben, der Wiederbeschaffungswert liegt also zwischen 22.-25.000 Euro -


    Omega Speedmaster Professional Referenz 3570.50.00 – diese Uhr wurde mir geschenkt. Das Nachfolgemodell (technisch und optisch unverändert Referenz 311.30.42.30.01.005) kostet neu zum Listenpreis 4.600 Euro. Gebrauchte Exemplare aus 12/2014 sind für rund 4.000 Euro erhältlich
     Was würde im Schadenfall reguliert? Neuwert 4.600 Euro, Wiederbeschaffungswert 4.000 Euro

    Chopard Mille Miglia Referenz 8311 aus ca. 1999. Das Nachfolgemodell Referenz 168571-3004 kostet neu zum Listenpreis 6.800 Euro. Gebrauchte Exemplare aus 1999 sind für rund 2.500 Euro erhältlich
     Was würde im Schadenfall reguliert? Neuwert 6.800 Euro, Wiederbeschaffungswert 2.500 Euro oder Anschaffungspreis


    Aus der Schadenabteilung hab ich folgende Antwort:
    Rolex: Sollte die Uhr im Geschäft nicht mehr erhältlich sein, müssten wir auch den Wiederbeschaffungspreis von 22 - 25.000 EUR erstatten.
    Omega: Wenn es sich bei dem Nachfolgemodell um ein gleichwertiges Modell handelt, würden wir die 4.600 für das neue Modell erstatten.
    Chopard: Hier gilt das Gleiche, wie bei der Omega: Wenn das Nachfolgemodell gleichwertig ist, würden wir auch den Listenpreis für das neue Modell erstatten. Sollte dies höherwertig sein, irgendetwas dazwischen (pauschal gesagt).

    Aber wie eingangs gesagt, müsste u.a. die Gleichwertigkeit der Nachfolgemodelle im Schadenfall vom Sachverständigen geprüft werden.


    Nur zur Klarstellung, dass ist keine allgemeingültige Aussage, sondern bezieht sich explizit auf meinen Versicherungsvertrag. Daher mein Apell, wendet Euch an Euren Makler/Versicherer mit eben diesen konkreten Beispielen.


    Ich bin positiv überrascht, dass ich theoretisch alle Stahluhren unabhängig vom Wert im Schlafzimmer liegen lassen könnte (sofern die Gesamtsumme passt). Würde ich nie tun aber wenn man doch mal denkt es vergessen zu haben, lässt es einen im Urlaub ruhiger schlafen.

    Viele Grüße

  13. #13
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von DukeHH Beitrag anzeigen
    Moin,

    ich bin selbst auch als Versicherungsmakler tätig und muss zugeben, dass ich nicht gedacht hätte, dass (normale) Hausrat-Versicherungen die Chrono24 Preise einer Daytona entschädigen. Ich habe anhand meines eigenen Beispiels mal den Dialog zu meinem Hausrat-Versicherer aufgenommen.

    ....

    Ich bin positiv überrascht, dass ich theoretisch alle Stahluhren unabhängig vom Wert im Schlafzimmer liegen lassen könnte (sofern die Gesamtsumme passt). Würde ich nie tun aber wenn man doch mal denkt es vergessen zu haben, lässt es einen im Urlaub ruhiger schlafen.

    Viele Grüße

    Ich finde es toll, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, bei der Versicherung anzufragen und gleichzeitig das Ergebnis auch hier zu veröffentlichen.

    Dies trägt sicherlich wieder ein Stück weit dazu bei, einige Leute zu sensibilisieren und dieses riesige Potential an Un-, Halb- und Falschwissen ein Stück weit aus dem Weg zu räumen.


    Gleichzeitig muss ich aber auch ehrlich gesagt gestehen, dass ich dennoch geschockt bin, dass Dich -insbesondere als Versicherungsmakler- das kleine Einmaleins einer Hausratversicherung im Ergebnis überrascht.

    Natürlich kann ein Makler unmöglich das Vertragskonstrukt auswendig kennen und ihm stehen für Rückfragen ja auch Maklerbetreuer zur Seite. Aber die Grundlage einer HR im Sinne der Gleichstellung im Schadenfall bis Heute anders vermutet zu haben... puh.

    Das verdeutlicht doch wirklich, das es Aufklärungsbedarf gibt.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  14. #14
    Day-Date Avatar von makra
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    Das hatte ich mir beim Lesen auch gedacht...
    Gruß Mario



    "Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von pegasos
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    Danke für deine Mühe, aber ich würde Wetten das es im Schadensfall Streit gibt mit dieser Aussage:“Rolex: Sollte die Uhr im Geschäft nicht mehr erhältlich sein, müssten wir auch den Wiederbeschaffungspreis von 22 - 25.000 EUR erstatten. ” .
    Oh schon so spät...
    Gruß
    Bernd

  16. #16
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    Zitat Zitat von pegasos Beitrag anzeigen
    Danke für deine Mühe, aber ich würde Wetten das es im Schadensfall Streit gibt mit dieser Aussage:“Rolex: Sollte die Uhr im Geschäft nicht mehr erhältlich sein, müssten wir auch den Wiederbeschaffungspreis von 22 - 25.000 EUR erstatten. ” .
    Streit sehe ich da nicht aber sicher Korrespondenz und Nachfragen dazu. Was aus meiner Sicht auch völlig i. O. ist, wenn man 11.300 zahlt und dann 22-25.000 erstattet haben will, muss das revisionssicher geprüft werden. Wenn man dann noch eine Ersatzbeschaffung/Naturalersatz vornimmt sehe ich noch weniger Potenzial für Streit, da der VR dann die klare Absicht darin sieht die VN so zustellen, als wäre kein Schaden eingetreten.

  17. #17
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Hicks!
    Peter

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  18. #18
    Freccione Avatar von lachender
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    Ich möchte mich auch nochmal kurz zum oben geschriebenen melden:

    Die Versicherungsbedingungen sind unterschiedlich daher schaut in eure Bedingungen oder lasst es euch schriftlich geben, was wie in eurer Hausrat versichert ist. Das oben vom Makler geschriebene ist nicht unbedingt mehr das was aktuell oder überwiegend verbreitet ist.

    In den neueren Produkten kann es anders aussehen !!!z.B. findet man unter der Def. zu Wertsachen: alle Uhren mit einem Einzelpreis über 1.000€. Wenn dann die Entschädigungsgrenze für Wertsachen nicht ausreichend ist, wird logischerweise nicht vollständig erstattet, weil die Uhren dann als Wertsache angesehen werden.

    Auch gibt es Grenzen bis zu welcher Höhe Wertgegenstände nicht besonders aufbewahrt werden können. I.d.R: bis ca. 20-30k gibt es keine besonderen Aufbewahrungspflichten. Danach wieder Tresor, welche WK oder Gewicht etc...

    Der Rest wurde hier ja schon vielfach besprochen.
    gruß lachender

  19. #19
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Hatte eben mit meinem Bankberater bez. der Versicherung des Bankschließfachs gesprochen. Ich weiß nicht, ob es in diesem oder einem anderen Thread war bez. einer Aussage, dass bei einem Verlust durch Einbruch pp. unbürokratisch geleistet wird bis zur versicherten Summe. Dem ist mitnichten so. Die Bank, in dem Fall eine Sparkasse, leistet ja nicht selbst, sondern eine Versicherung. Und somit sind dort die gleichen Nachweise zu führen, wie bei einem Einbruch zu Hause. Bez. Bargeld meinte er, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei. Bei Uhren ist eine Dokumentation nicht nur ratsam, sondern essentiell. Ohne Doku geht da nix.
    Grüsse Micha

  20. #20
    Deepsea
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    Hallo,
    So ist es mir auf der Bank wegen dem Schließfach auch gesagt worden.
    Im Schadensfall könnte ich viel behaupten. Beweisführung was drin war liegt bei mir.


    Gruß
    Stefan

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